Organhaftpflichtversicherung (D&O)
Verantwortungsträger, vor allem Geschäftsleitungsmitglieder (CEOs, CFOs, etc.) sowie Verwaltungsräte von Gesellschaften setzen sich durch ihre Handlungen und Unterlassungen einer gesetzlichen Verantwortlichkeit aus. Da die daraus entstehende Haftpflicht persönlich ist, kann das Privatvermögen dieser Personen zum Ziel möglicher Klagen werden. Die Organhaftpflichtversicherung D&O (Directors & Officers' Liability Insurance) ist ein Schutz für das Privatvermögen von Personen mit Organfunktion.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Massgeschneiderter Schutz für das Privatvermögen der Verantwortungsträger Ihres Unternehmens. Sind Sie sich bewusst, dass ein Organ mit seinem Privatvermögen haftet, obwohl er für eine Gesellschaft tätig ist?
- Zurich übernimmt Entschädigungszahlungen und Abwehrkosten, wenn ein Organ in Haftung genommen wird
- Keine unnötige Blockierung von Managementkapazität durch die Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Eine D&O-Versicherung wird immer öfter zur zwingenden Voraussetzung, damit Unternehmen vakante Führungspositionen mit den besten Leuten besetzen können
- Für KMU bietet Zurich eine Lösung mit einem stark vereinfachten Risikoprüfungsprozess (siehe unten)
- Für Grossunternehmen bietet Zurich individuelle D&O Lösungen an
Nutzen Sie die Möglichkeit die Organhaftpflichtversicherung direkt abzuschliessen.
1. Laden Sie das Direktabschluss-Formular herunter und füllen Sie das Formular aus
2. Sind die Bedingungen des Direktabschluss-Formulars erfüllt, besteht ab Folgetag des Datums der Unterschrift Versicherungsschutz für die Organe Ihre Unternehmens
3. Retournieren Sie spätestens binnen Monatsfrist das unterzeichnete Direktabschluss-Formular an die Zürich-Versicherungsgesellschaft AG, Postfach, CH-8085 Zürich
Sind nicht alle Bedingungen des Direktabschluss-Formulars erfüllt, prüfen wir Ihren Antrag gerne individuell - stellen Sie ihn uns in diesem Fall ebenfalls an obenstehene Adresse zu.
Die wichtigsten Vorteile einer D&O Versicherung für Sie. Es gelten die Vertragsbestimmungen gemäss AVB ZCH-D&O-08-2010.
- Schutz des Privatvermögens der Organe (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat)
- Privat- und strafrechtliche Verteidigungskosten (Anwälte, Gutachten etc.)
- Versicherungsschutz der Organe für Umweltschäden (ausserhalb der USA und Kanada)
- Versicherungsschutz für Schäden aus dem Arbeitverhältnis von Mitarbeitern
- Kosten bei Rufschädigung der Organe (Reputationskosten)
Für alle übrigen Anfragen nutzen Sie bitte das normale Antragsformular:
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell. Kontaktieren Sie einfach Ihre nächste Zurich-Agentur oder nehmen Sie mit uns direkt online Kontakt auf.