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3. Säule – die private Vorsorge

Die private Vorsorge bildet die dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzeptes. Sie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn nur mit den Beiträgen aus der ersten und zweiten Säule können Ihnen im Alter beachtliche Lücken zum bisherigen Einkommen entstehen (Vorsorgelücke).

Individuell vorsorgen mit der dritten Säule bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: Zum einen wird das Erreichen eines langfristigen Sparzieles (Vermögensaufbau) vom Staat steuerlich begünstigt, zum anderen kann die private Vorsorge auch für die Absicherung der Risiken Tod und/oder Invalidität eingesetzt werden. Es ist deshalb äusserst ratsam, frühzeitig die Weichen für einen unbeschwerten Lebensabend zu stellen. Und die Zukunft mit einer zusätzlichen Säule abzustützen. Je länger Sie einzahlen, umso mehr Kapital kann sich ansammeln.

Vorsorgelücke

Die Vorsorgelücke, die Ihnen ohne die dritte Säule entsteht und sehr beträchtlich sein kann, gilt es optimal zu schliessen. Denn Sie wollen Ihren Lebensstandard ja nicht einschränken. Aber wie gross ist Ihre Lücke tatsächlich? Zurich hilft Ihnen, Ihre Zukunft zu planen und Risiken abzusichern. Nützen Sie unverbindlich die Möglichkeit einer persönlichen Vorsorgeanalyse durch unsere Kundenberater.

Wie gross ist die Vorsorgelücke tatsächlich? Beispiele für Vorsorgelücken:

Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Die Grafik zeigt die Leistungen der ersten und zweiten Säule auf und die Vorsorgelücke zum bisherigen Einkommen, die durch die 3. Säule gedeckt werden muss.

Vorsorgelücke im Alter

Heidi S. ist 49-jährig und allein stehend. Ihr Jahreseinkommen beläuft sich auf CHF 78'000. Nach ihrer Pensionierung erhält Heidi S. aus der AHV eine Altersrente von maximal CHF 27'360 jährlich und aus der Pensionskasse (2.Säule) gemäss Pensionskassenreglement eine Jahresrente von CHF 18'640. Ihr Jahreseinkommen nach der Pensionierung beträgt noch
CHF 46'000. Ihr fehlen also rund 41% des bisherigen Einkommens.

Vorsorgelücke im Todesfall durch Krankheitstod

Peter H. ist verheiratet und hat ein Jahreseinkommen von CHF 70'000. Sollte ihm etwas zustossen, erhält seine Ehefrau aus der 1.Säule eine Jahresrente von maximal CHF 21'888 und aus der Pensionskasse (2.Säule) eine Jahresrente von CHF 10'244. Die Einkommenslücke beträgt CHF 37'868 oder rund 54%!

Vorsorgelücke bei Erwerbsunfähigkeit

Hans H. ist ein 40-jähriger, verheiratet Familienvater und hat ein sechsjähriges Kind. Sein Jahreseinkommen beträgt CHF 80'000. Hans H. wird durch schwere Krankheit invalid. Er erhält aus der Invalidenversicherung (IV) für sich und sein Kind eine Rente von maximal CHF 38'304. Aus seiner Pensionskasse (2.Säule) erhält er für sich und sein Kind eine Jahresrente von CHF 23'684. Die Differenz zu seinem jetzigen Einkommen beträgt jährlich CHF 18'012, nach dem Ende der Ausbildung seines Kindes sogar CHF 28'956.

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