Vorsorge- und Teilliquidationsreglement
(Sammelstiftung Mythen der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG)
Im Vorsorgereglement sind diejenigen Bestimmungen enthalten, die für alle versicherten Personen gelten, deren Arbeitgeber sich der Sammelstiftung angeschlossen hat. Die individuellen und je nach Firma unterschiedlichen Leistungen und Beiträge sind im Vorsorgeplan - als integrierender Teil des Vorsorgereglementes - umschrieben.
Im Teilliquidationsreglement sind die Sachverhalte und Voraussetzungen einer Teilliquidation der Sammelstiftung resp. eines Vorsorgewerkes geregelt. Es definiert den Anspruch auf freie Mittel, den Anspruch auf und die Ermittlung der versicherungs- und anlagetechnischen Rückstellungen, legt die Grundzüge der Ausgestaltung des Verteilplanes fest und bestimmt das Verfahren bei einer Teilliquidation (Art. 53b und d BVG).
Aktuelle Vorsorgereglemente
Aktuelles Teilliquidationsreglement
Frühere Ausgaben der Vorsorgereglemente
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