Unfallversicherung für in Ihrem Haushalt angestellte Personen
Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Haushaltshilfe zu versichern?
Ihre Haushaltshilfe erledigt für Sie die Hausarbeit – Sie übernehmen dadurch die Rolle des Arbeitgebers. Aufgrund dessen fällt Ihnen automatisch die gesetzliche Pflicht zu, Ihren Angestellten einen Unfallschutz zu bieten. Mit der «UVG Business» von Zurich schützen Sie Ihre Unterstützung im Haushalt vor den unliebsamen Folgen eines Arbeitsunfalls.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- CHF 100.– Prämie pro Jahr für Berufsunfälle (bei weniger als 8 Arbeitsstunden pro Woche und einem Jahreslohn bis CHF 10‘000.–)
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichten
- Unfallschutz für Ihre Haushaltshilfe (dies kann z.B. Ihre Putzfrau, Ihr Gärtner oder Ihr Kindermädchen sein)
- Unkomplizierter Versicherungsabschluss
- Keine Angaben zur versicherten Person notwendig
Beachten Sie:
- Einzelne Kantone schreiben im Rahmen von Normalarbeitsverträgen (NAV) für in Privathaushalten beschäftige Arbeitnehmer den Abschluss einer Kranken-Lohnausfallversicherung vor.
- Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse aufgrund der Beitragspflicht der Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV etc.) erfolgt separat. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundes www.keine-schwarzarbeit.ch.
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell. Kontaktieren Sie einfach Ihre nächste Zurich-Agentur oder nehmen Sie mit uns direkt online Kontakt auf.