1. Säule - die staatliche Vorsorge
Die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems setzt sich wie folgt zusammen:Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1.1.1948 in Kraft.
| AHV: |
Alters- und Hinterlassenenversicherung |
| IV: |
Invalidenversicherung |
| EO: |
Erwerbsersatzordnung |
| EL: |
Ergänzungsleistungen |
Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver-sicherung trat am 1.1.1948 in Kraft
Wer ist versichert?
Sämtliche in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind ab Geburt in der 1. Säule versichert. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 17. Altersjahr.
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