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1. Säule - die staatliche Vorsorge

Die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems setzt sich wie folgt zusammen:Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1.1.1948 in Kraft.

AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV: Invalidenversicherung
EO: Erwerbsersatzordnung
EL: Ergänzungsleistungen

Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver-sicherung trat am 1.1.1948 in Kraft  

Wer ist versichert?

Sämtliche in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind ab Geburt in der 1. Säule versichert. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 17. Altersjahr.

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