2. Säule – die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihres bisherigen Lebensstandards in angemessener Weise zu ermöglichen. Das Bundesgesetz über die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) trat am 1.1.1985 in Kraft.
Wer ist versichert?
Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag mit einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 20'520 (Eintrittsschwelle, Stand 1.1.2009).
Weitere Informationen rund um die berufliche Vorsorge:
Berufliche Vorsorge Schweiz,
Bundesamt für Sozialversicherungen.