Informationen zur 5. IV-Revision
Die 5. IV-Revision setzt auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien. Nicht nur die Angestellten profitieren von den Massnahmen, sondern auch die Arbeitgeber, die weiterhin auf die Arbeitskraft und deren Know-how zählen können und noch finanzielle Beiträge erhalten.
Mit ihrem eigenen Case Management setzt Zurich schon längere Zeit auf Früherkennung, welche der Schlüssel zum Erfolg ist. Mit Einführung der 5. IV-Revision unterstützt uns jetzt auch die IV, sei es bei Unfall, sei es bei Krankheit, in diesen Bemühungen. Zurich übernimmt für Sie die Früherfassung und koordiniert zusammen mit der IV die Frühintervention.
Die 5. IV-Revision hat klare Prioritäten und Ziele:
- Verhindern, dass die Betroffenen aus dem Arbeitsprozess herausfallen
- Den Arbeitgebern bei der Wiedereingliederung beistehen durch finanzielle und praktische Unterstützung
Der Faktor Zeit ist entscheidend
Die Chancen für eine erfolgreiche Wiederaufnahme einer Arbeit sinken mit jedem Tag. Nach 12 Monaten liegt sie bereits unter 10%. Gleichzeitig steigen die Kosten massiv an.
Grundausrichtung der 5. IV-Revision im Ueberblick:
- Möglichst weit gehende Eingliederung in die Arbeitswelt
- Prävention durch Erhalt von Arbeitsplätzen von Behinderten und/oder Vermittlung passender Stellen für Behinderte
- Stärkung behinderter Menschen und Steigerung der Lebensqualität
- Vermeiden von unnötigem Rentenbezug
- Basis für die finanzielle Sanierung der hoch verschuldeten Eidg. Invalidenversicherung
- Sicherstellung einer weiterhin funktions- und zahlungsfähigen Versicherung
Nützliche Links und Dokumente:
Meldeformular für die Früherfassung bei der IV
Faktenblatt zur Früherfassung allgemein
Ausführliche Informationen zur 5. IV-Revision
Faktenblatt für Arbeitgeber
Fragen und Antworten zur 5. IV-Revision