- Welche Versicherungen sind für Selbständige und Unternehmen wichtig?
- Warum Versicherungen für Selbständige und KMU so wichtig sind
- Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?
- Welche Zusatzversicherungen sind für Unternehmen sinnvoll?
- So finden Sie die passende Versicherungslösung für Ihr Unternehmen
- Häufige Fragen zu Versicherungen für Unternehmen und KMU
- Fazit: Pflicht klären, sinnvollen Schutz ergänzen
Welche Versicherungen sind für Selbständige und Unternehmen wichtig?
Wer ein Unternehmen führt, trägt Verantwortung für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Aufträge, Lieferanten, Infrastruktur und die eigene finanzielle Stabilität. Genau deshalb ist das Thema Versicherungen für Selbständige und KMU so wichtig: Ein guter Versicherungsschutz deckt gesetzliche Pflichten ab und schützt dort, wo ein einzelner Schaden schnell teuer werden kann.
Welche Lösung passt, hängt vor allem von der Rechtsform Ihres Betriebs, der Branche, der Anzahl und Tätigkeit Ihrer Mitarbeitenden sowie Ihren betrieblichen Risiken ab. Zurich unterstützt Schweizer Unternehmen dabei, den richtigen Versicherungsschutz für ihre Situation zu finden.
Warum Versicherungen für Selbständige und KMU so wichtig sind
Manchmal genügen schon kleine Zwischenfälle, um grosse Auswirkungen auf den Geschäftsalltag zu haben:
- Ein Kunde stürzt in Ihren Geschäftsräumen.
- Ein Wasserschaden beschädigt Inventar.
- Eine Krankheit führt zu längeren Ausfällen oder
- ein Cyberangriff legt Ihre Systeme lahm.
Gerade für Selbstständige und kleinere Unternehmen können solche Ereignisse schnell zu einer finanziellen Belastung werden.
Versicherungen schaffen deshalb nicht nur Schutz, sondern auch Planbarkeit. Sie helfen, die finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse abzufedern und den Betrieb weiterzuführen.
Praxisbeispiel:
Eine Malerfirma beschädigt bei Arbeiten versehentlich den neuen Boden eines Kunden. Ohne passende Haftpflichtversicherung muss das Unternehmen den Schaden selbst bezahlen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können versicherte Schadenersatzforderungen übernommen und unbegründete Ansprüche abgewehrt werden.
Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?
Ob eine Versicherung für Sie verpflichtend ist, hängt davon ab, ob Sie selbstständig ohne Angestellte tätig oder Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sind. Mit dem Einstellen von Mitarbeitenden kommen automatisch zusätzliche gesetzliche Vorgaben ins Spiel.
Sozialversicherungen für Arbeitgeber
Wenn Sie Mitarbeitende anstellen, müssen Sie diese bei den Sozialversicherungen anmelden und Beiträge abrechnen. Dazu gehören insbesondere:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- ALV (Arbeitslosenversicherung)
Zusätzlich rechnen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Familienzulagen ab. Die konkreten Regelungen und Ansätze unterscheiden sich je nach Kanton.
UVG: obligatorische Unfallversicherung
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dabei als Berufsunfälle und sind entsprechend mitversichert. Arbeiten Angestellte mindestens 8 Stunden pro Woche im Unternehmen, muss die Deckung in der Regel auch Nichtberufsunfälle umfassen. Liegt das Pensum darunter, sind normalerweise nur Berufsunfälle versichert.
BVG: berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge, also die 2. Säule ist für Arbeitnehmende obligatorisch, wenn sie AHV-versichert sind und mehr als CHF 22’680 pro Jahr verdienen (Stand 1. Januar 2026). Arbeitgeber mit obligatorisch zu versichernden Mitarbeitenden müssen sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen oder eine solche führen.
Das BVG deckt nicht nur die Altersvorsorge ab, sondern auch die Risiken Tod und Invalidität.
Was gilt für Selbstständige und Einzelfirmen?
Für Selbstständigerwerbende ohne Mitarbeitende ist die Situation anders:
- Obligatorisch sind vor allem AHV, IV und EO; auch Familienzulagen gehören zur sozialen Absicherung.
- Arbeitslosenversicherung (ALV), UVG und BVG sind für Selbstständige grundsätzlich nicht Pflicht.
Viele dieser Bereiche können Selbstständigerwerbende freiwillig absichern. Dazu gehören die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge (BVG).
Sobald eine Einzelfirma Mitarbeitende beschäftigt, ändern sich die gesetzlichen Vorgaben. Dann gelten die üblichen Arbeitgeberpflichten. Dazu gehört insbesondere der Abschluss einer obligatorischen Unfallversicherung nach UVG. Je nach Lohnhöhe müssen die Mitarbeitenden zudem in die berufliche Vorsorge eingebunden werden.
Wichtig ist zudem: Je nach Branche, Gesamtarbeitsvertrag oder Anforderungen von Auftraggebern können zusätzliche Versicherungen verlangt oder faktisch erwartet werden. Ein kurzer Versicherungscheck lohnt sich deshalb fast immer.
Welche Zusatzversicherungen sind für Unternehmen sinnvoll?
Neben den obligatorischen Versicherungen gibt es zusätzliche Deckungen, die für viele Unternehmen sehr sinnvoll sind. Welche Lösungen passen, hängt von Branche, Grösse, Rechtsform und den konkreten Risiken Ihres Betriebs ab.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung spielt eine Schlüsselrolle in der Absicherung Ihres Unternehmens. Sie schützt Ihr Unternehmen, wenn durch Ihre Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen.
Sie ist insbesondere relevant für:
- Handwerksbetriebe
- Gastronomie und Hotellerie
- Detailhandel
- Dienstleister mit Kundenkontakt
- Startups, die im Kundenauftrag arbeiten
Kurz gesagt: Sobald Ihr Unternehmen mit Menschen, fremdem Eigentum oder fremden Räumen zu tun hat, ist diese Deckung meist eine zentrale Säule.
Sachversicherungen
Sachversicherungen schützen, was Ihr Unternehmen für den Betrieb braucht:
- Inventar und Einrichtungen
- Waren und Lagerbestände
- Maschinen und technische Anlagen
- je nach Lösung auch Ertragsausfälle bei einem Betriebsunterbruch
Damit sind Sie bei Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Naturereignisse abgesichert. Je nach Branche und Bedarf können Sie die Deckung individuell erweitern.
Praxisbeispiel:
In einem kleinen Produktionsbetrieb beschädigt ein Wasserschaden gelagerte Waren und Teile des Betriebsinventars. Eine passende Sachversicherung kann die Kosten für den beschädigten Warenbestand und die notwendige Wiederbeschaffung von Einrichtungen übernehmen. Ist auch ein Ertragsausfall mitversichert, können je nach Deckung sogar die finanziellen Folgen eines Betriebsunterbruchs abgesichert sein.
Krankentaggeld
Die Krankentaggeldversicherung ist in vielen Fällen freiwillig, kann für Arbeitgeber aber eine wichtige finanzielle Entlastung sein. Denn wenn Mitarbeitende krank werden, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht für eine bestimmte Zeit.
Mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung können Sie:
- Lohnkosten bei längeren Absenzen abfedern.
- Ihre Mitarbeitenden über die gesetzliche Mindestlösung hinaus absichern.
- für mehr finanzielle Planungssicherheit sorgen.
In einzelnen Branchen kann eine solche Lösung auch durch einen Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben sein.
Cyberversicherung
Cyberrisiken machen keinen Halt vor kleinen Unternehmen. Ob Laden, Praxis oder Handwerksbetrieb – ein Angriff kann schwerwiegende Folgen haben. Unsere Cyberversicherung schützt Sie finanziell und bietet direkte Unterstützung, wenn:
- Daten verloren gehen oder verschlüsselt werden
- Systeme gesperrt sind und der Betrieb unterbrochen wird
- es zu Erpressungsversuchen kommt
- Forderungen Dritter entstehen (z.B. wegen Datenschutzverstössen)
Praxisbeispiel:
Eine Mitarbeitende klickt auf einen Phishing-Link, und plötzlich sind Unternehmensdaten verschlüsselt. Die Cyberversicherung unterstützt je nach Deckung bei der Bewältigung des Vorfalls und bei den Kosten für Spezialisten sowie die Wiederherstellung der Daten.
Im Ernstfall zählt schnelle Hilfe: Die Cyberversicherung bietet eine 24/7-Cyber-Notfallhotline, Hilfe bei der Wiederherstellung von Daten, Systemen und Applikationen, eine Ertragsausfalldeckung bei Betriebsunterbruch, Cyber-Sicherheitstrainings und Präventionsangebote und die Unterstützung durch spezialisierte IT-Partner und andere Fachleute im Schadenfall.
D&O (Organhaftpflicht) für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
Für GmbH und besonders AG kann eine D&O-Versicherung (Organhaftpflicht) sinnvoll sein. Sie schützt Mitglieder von Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat, wenn sie persönlich für angebliche Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden.
Die D&O-Versicherung übernimmt – im Rahmen der vereinbarten Deckung – etwa:
- Kosten für die Abwehr von Klagen
- Kosten für Anwälte und Gutachten
- Entschädigungszahlungen bei berechtigten Ansprüchen
So finden Sie die passende Versicherungslösung für Ihr Unternehmen
1. Ausgangslage verstehen
Halten Sie fest: Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen, arbeiten Sie als selbstständige Einzelperson oder mit Mitarbeitenden – und in welcher Branche sind Sie tätig? Diese Basis hilft, den Versicherungsschutz gezielt aufzubauen.
2. Risiken einschätzen
Notieren Sie die wichtigsten Risiken für Ihren Betrieb, z.B.:
- ein Schaden bei einem Kunden, für den Ihr Betrieb haftet
- längerer Krankheitsausfall
- Ausfall von Inventar oder Maschinen
- ein Cyberangriff
- ein Rechtsstreit
- ein längerer Betriebsunterbruch
Überlegen Sie anschliessend, welche dieser Ereignisse Ihr Unternehmen am stärksten belasten würden. Daraus entsteht eine sinnvolle Reihenfolge, welche Deckungen zuerst abgedeckt werden sollten.
3. Versicherungsschutz aktuell halten
Unternehmen verändern sich: neue Mitarbeitende, neue Geschäftsfelder, mehr Digitalisierung. Deshalb lohnt es sich, den Versicherungsschutz nicht nur bei der Gründung, sondern regelmässig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Häufige Fragen zu Versicherungen für Unternehmen und KMU
Für Selbstständigerwerbende ohne Mitarbeitende sind AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) obligatorisch. Weitere Versicherungen wie ALV (Arbeitslosenversicherung), UVG (Unfallversicherung) oder BVG (Berufliche Vorsorge) sind für die Inhaberin oder den Inhaber ohne Personal grundsätzlich freiwillig. Sobald Sie Mitarbeitende anstellen, kommen zusätzliche Arbeitgeberpflichten hinzu.
In vielen Fällen nicht. Für Arbeitgeber ist Krankentaggeld aber oft sinnvoll, weil bei Krankheit eine Lohnfortzahlungspflicht besteht. In gewissen Branchen kann eine kollektive Krankentaggeldversicherung durch einen Gesamtarbeitsvertrag vorgeschrieben sein. Ob für Ihr Unternehmen eine Pflicht besteht, hängt also von Ihrer Branche und einem allfälligen GAV ab.
Mehr Infos zum Thema Krankentaggeldversicherung
Es ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Denn schon kleine Unternehmen arbeiten mit Daten, E-Mails, Software und digitalen Prozessen. Wird z.B. Ihr System verschlüsselt, ein Konto gehackt oder Kundendaten gestohlen, kann solch ein Cybervorfall den Betrieb zum Erliegen bringen und damit teuer werden.
Sie ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar, da nahezu jede Tätigkeit Personen- oder Sachschäden verursachen kann. Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder Produkte herstellen, liefern oder montieren haben besonders viel Kontakt mit Sachwerten oder Kunden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen auf und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Eine Sachversicherung ist sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen auf Inventar, Einrichtungen, Waren oder Lagerbestände angewiesen ist. Je nach Deckung schützt sie beispielsweise bei Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Naturereignisse. Auch ein Betriebsunterbruch kann abgesichert werden.
Ein Betriebsrechtsschutz ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen häufig Verträge abschliesst, Mitarbeitende beschäftigt oder mit Behörden und Versicherungen zu tun hat. Bei Streitfällen mit Lieferanten, Mitarbeitenden, Versicherungen oder rund um Geschäftsimmobilien schützt ORION PRO Sie vor hohen Kosten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende obligatorisch, wenn sie AHV-versichert sind und mehr als CHF 22’680 pro Jahr verdienen (Stand 1. Januar 2026).
Vor allem für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von GmbH und AG. Sie schützt das Privatvermögen der verantwortlichen Personen, wenn gegen sie persönliche Haftungsansprüche erhoben werden.
Mehr Infos zur Organhaftpflichtversicherung.
Fazit: Pflicht klären, sinnvollen Schutz ergänzen
Die gesetzlichen Vorgaben legen fest, welche Versicherungen Sie als Arbeitgeber zwingend brauchen – insbesondere im Bereich Sozialversicherungen, UVG und unter bestimmten Bedingungen BVG. Für Selbstständige gelten andere Regeln; hier steht oft die persönliche Sicherung von Einkommen und Vorsorge im Vordergrund.
Darüber hinaus ist entscheidend, welche Risiken Ihr Unternehmen tragen kann – und welche nicht. Deshalb sind für viele Betriebe zusätzliche Bausteine wie Betriebshaftpflicht, Sachversicherung, Krankentaggeld, Cyber oder D&O (je nach Rechtsform) eine sinnvolle Ergänzung.
Mit dem KMU-Check von Zurich lässt sich schnell eine erste Einschätzung gewinnen. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam mit Ihnen die richtigen Prioritäten für Ihren Betrieb definieren.

