Kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG)

Kollektive Krankentaggeldversicherung

Mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung sind die Lohnkosten abgedeckt, wenn Mitarbeitende wegen Krankheit oder Schwangerschaft länger am Arbeitsplatz ausfallen.

Schutz für Mitarbeitende und Unternehmen

Arbeitgeber können eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abschliessen, die Mitarbeitenden bei Arbeitsunfähigkeit ihren Lohn zahlt. Das sichert Mitarbeitende ab und entlastet den Arbeitgeber.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir unterstützen Sie im Bereich Prävention und Wiedereingliederung.

Finanzielle Sicherheit und Planbarkeit

Der Lohn für Mitarbeitende während ihrer Arbeitsunfähigkeit wird von uns gezahlt.

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Das KTG einfach und kompakt erklärt

Bei Arbeitsunfähigkeit fällt die Arbeitsleistung eines Mitarbeitenden weg - gleichzeitig ist der Arbeitgeber gemäss Art. 324a OR verpflichtet, eine bestimmte Zeit den Lohn weiter zu zahlen. Eine Krankentaggeldversicherung, auch Kranken-Lohnausfallversicherung genannt, übernimmt die Lohnkosten und sorgt für finanzielle Entlastung. Mitarbeitende haben den Vorteil, dass sie durch die Versicherung länger als gesetzlich vorgeschrieben abgesichert sind. So wird auch verhindert, dass eine finanzielle Lücke bis zur Rückkehr in den Job oder bis zum Bezug einer Rente aus IV (Invalidenversicherung) oder BVG (2. Säule) entsteht.

Was deckt die Krankentaggeldversicherung?

Leistungsumfang

Mitarbeitende erhalten bei Arbeitsunfähigkeit 80 bis 100% ihres Lohnes bezahlt, i.d.R. bis zu einem Maximum von CHF 300'000 pro Jahr. Der Arbeitgeber wählt die Höhe des Taggeldes.

Leistungsdauer

Die Wartefrist funktioniert ähnlich wie ein Selbstbehalt: Sie lässt sich individuell festlegen und gibt an, wie lange der Arbeitgeber die Lohnkosten selbst trägt und ab wann die Versicherung einspringen soll.

Mutterschaft/Vaterschaft

Die obligatorische Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsentschädigung ist durch die Erwerbsersatzordnung (EO) vorgegeben. Mit der Zusatzversicherung Geburtengeld können Arbeitgeber frisch gebackene Eltern über die gesetzliche Vorgabe hinaus noch zusätzlich absichern.

Todesfall

Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, den Lohn eines verstorbenen Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit an die Angehörigen zu zahlen (Art. 338 Abs. 2 OR) - ein sogenannter Lohnnachgenuss. Dieses Risiko lässt sich bei der Krankentaggeldversicherung mitversichern.

Haben Sie Fragen oder dürfen wir Sie beraten?

Darum lohnt sich die Versicherung

Beispielfall: Frau A. ist seit 4 Jahren im Unternehmen und verdient CHF 85'000 pro Jahr. Sie wird krankgeschrieben und kann vorerst nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber hat mit einer Krankentaggeldversicherung 80% ihres Gehalts abgesichert. Die Wartefrist beträgt 14 Tage.

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Weniger Aufwand

Dank Online-Krankheitsmeldung und der Möglichkeit einer Online-Lohnsummendeklaration begrenzt sich Ihr administrativer Aufwand auf ein Minimum.

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