Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zurich»). Sie verlost unter allen Teilnehmenden die oben beschriebenen Wettbewerbspreise einzeln an jeweils unterschiedliche Gewinnerinnen oder Gewinner. Am Wettbewerb nimmt automatisch teil, wer ab Wettbewerbspublikation bis Teilnahmeschluss entweder über den Online-Prämienrechner direkt auf zurich.ch oder mittels Online-Kontaktformular, telefonisch oder persönlich über den Kundenberater bei einer Zurich Generalagentur eine Offerte einer Zurich Motorfahrzeugversicherung berechnen lässt sowie die weiteren Teilnahmebedingungen erfüllt. Am Wettbewerb können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und handlungsfähig sind. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Zurich Insurance Group und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Generalagenturen von Zurich. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Abschluss eines Vertrags ist für die Teilnahme nicht zwingend und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Alternativ kann am Wettbewerb auch per E-Mail teilgenommen werden. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an MarketingSchweiz@zurich.ch mit dem Betreff «Autoversicherungs-Gewinnspiel» und Ihren Kontaktdaten. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist der 30. September 2022 (24.00 Uhr). Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden bis 31. Oktober 2022 schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.  

Sofern dieser Wettbewerb über eine Social Media Plattform (wie Facebook, Linkedin etc.) durchgeführt wird, wird darauf hingewiesen, dass die betreffende Social Media Plattform am Wettbewerb in keiner Weise beteiligt ist und von einer diesbezüglichen Haftung freigezeichnet wird.

Die rechtliche Einforderung des Gewinns ist ausgeschlossen und es erfolgt keine Barauszahlung. Es wird vorbehalten, bei der Vergabe des Gewinns die Daten der Teilnehmenden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zurich bzw. die Unternehmen der Zurich Insurance Group in der Schweiz und deren Generalagenturen können für die Nichtvergabe des Gewinns aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (z.B. unvollständige oder falsche Adressangabe der Gewinner), die Qualität von Drittleistungen sowie deren Ausfall nicht haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall keine Ausrichtung von Ersatzleistungen oder Schadenersatz. Gewinne sind nur mit Genehmigung von Zurich auf eine andere Person übertragbar. Die Gewinnweitergabe muss ohne Gegenleistung erfolgen. Die entgeltliche Weiterveräusserung des Gewinns ist somit ausgeschlossen; bereits der Veräusserungsversuch führt zur (nachträglichen) Disqualifizierung des Gewinners bzw. der Gewinnerin und zum Entzug bzw. Rückforderung des Gewinns.  

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Zurich ihre im Rahmen dieses Wettbewerbs erhobenen Daten für Marketingzwecke verwendet, z.B. elektronische oder postalische Mailings oder eine telefonische Kontaktaufnahme.