* Träger der Rechtsschutzversicherung ist die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG mit Sitz in Basel.
Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG ist eine Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.
Sie bestimmen den Leistungsumfang von 80% bis 100% des AHV-Lohns, bis maximal CHF 300'000 pro Jahr und Person.
Ausbezahlt werden die Krankentaggelder entweder während 730 Tagen abzüglich Wartefrist (BVG-koordiniert) oder während 720 Tagen innert 900 Tagen (vorgeschrieben bei den meisten GAV).
Die Versicherung deckt die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von 80% des AHV-Lohns während 14 Wochen (bzw. 98 Tagen) Mutterschaftsurlaub (maximal CHF 196 pro Tag; anrechenbarer Maximalverdienst CHF 88'200).