Finanzielle Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden bei Unfällen und Berufskrankheiten
Abgeltung der Lohnzahlungspflicht bei Einkommen, die über dem UVG-Lohnmaximum liegen
Ihr Administrationsaufwand bleibt gering dank praktischem Online-Schadenmanagementsystem
Mit wenigen Klicks schnell und einfach online abschliessen
* Träger der Rechtsschutzversicherung ist die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG mit Sitz in Basel.
Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG ist eine Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.
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Was deckt die Unfallversicherung?
Versicherung der Heilungskosten:
Ambulant und stationär, allgemeine Abteilung
Hilfsmittel (z.B. Prothesen) sowie Schäden an Hilfsmitteln
Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
Leichentransport- und Bestattungskosten
Zusatzversicherung: Ergänzungsdeckung für die private Abteilung und für Privatkliniken auf der ganzen Welt
Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (Taggeldversicherung)
80% des versicherten Lohns (Lohnmaximum CHF 148'200)
Zurich zahlt Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall und so lange, bis die Person wieder arbeiten kann respektive stirbt oder invalid wird
Zusatzversicherung: 80% bis 100% für die ersten zwei Tage nach dem Unfall (bis UVG-Maximallohn von CHF 148'200); 20% des ausfallenden Lohns (bis CHF 148'200); 80% bis 100% Taggeld für den Überschusslohn (über CHF 148'200) bis maximal CHF 300'000
Finanzielle Hilfe bei dauerhafter Invalidität und im Todesfall
Invalidenrente: 80% des versicherten Lohns bei Vollinvalidität, zusammen mit IV- oder AHV-Rente maximal 90% des versicherten Lohns
Integritätsentschädigung gemäss definierter Gliederskala maximal CHF 148'200, unabhängig davon, ob die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente hat
Hilflosenentschädigung
Im Todesfall:
Ehegattenrente zu 40% des versicherten Lohns;
Halbwaisenrente zu 15% des versicherten Lohns;
Vollwaisenrente zu 25% des versicherten Lohns;
Hinterlassenenrente zu total 70%, zusammen mit AHV- oder IV-Renten maximal 90% des versicherten Lohns
Zusatzversicherung: Renten- oder Kapitalleistungen für die Versicherung des UVG-Lohns und des Überschusslohnbereichs