Schauen Sie in Ihrer bestehenden Versicherungspolice nach, wann eine Kündigung möglich ist. Kündigungsbestimmungen und -termine finden sich meistens in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), bisweilen auch in Besonderen Bedingungen.
Bei Ihrer Kündigung müssen Sie die vorgegebene Frist einhalten – diese finden Sie in Ihrer Versicherungspolice – (z.B. drei Monate vor Vertragsablauf). Siehe auch «Wann kann ich meine Versicherung kündigen». Zur Einhaltung der Frist muss die Kündigung vor Fristablauf bei Zurich eingehen.
Achtung: Wenn Sie zu spät kündigen, verlängert sich der Vertrag in den meisten Fällen automatisch um ein Jahr.
Ihre bestehende Versicherungspolice müssen Sie schriftlich kündigen. Ihre Kündigung sollte mindestens folgende Punkte enthalten: Bezeichnung des Schreibens als Kündigung, Datum, auf welches die Kündigung wirksam sein soll, Ihr Name und Ihre Policennummer.
Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Vertragsablauf und Kündigungsfrist
Wenn der Vertrag Ihrer Versicherung abläuft (siehe Versicherungspolice), haben Sie das Recht, zu kündigen bzw. nicht zu verlängern. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von üblicherweise drei Monaten einhalten. Das bedeutet: Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor Vertragsablauf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Wichtig: Nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist entscheidend. Falls Sie zu spät kündigen, erneuert sich der Vertrag ohne weiteres um ein Jahr.
Im Schadenfall Nach jedem Schadenfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens 14 Tage, nachdem Sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten haben, beim Versicherer eingehen. Wichtig: Findet eine solche Kündigung im ersten Versicherungsjahr statt, verfällt die nichtverbrauchte Prämie.
Prämienerhöhung
Eine einseitige Prämienerhöhung gibt Ihnen grundsätzlich das Recht, Ihre gesamte Police zu kündigen.
Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Falls Sie aber mit einer anderen Person zusammenziehen, können die beiden Versicherungen zusammengelegt werden – dazu stellt die eine Versicherung ein Freigabegesuch an die andere. Ihr Kundenberater berät Sie gerne.
Nachbarn sind etwas Tolles: Sie giessen die Blumen, füttern die Katze und nehmen Pakete entgegen. Doch oft gibt es unter Nachbarn auch Streit. Die klassischen Konfliktfelder sind Lärm, Pflanzen oder Bauvorhaben.