Was gestern nur in Hollywood-Movies möglich war, ist heute ganz normal: Der Himmel über der Schweiz ist voller Drohnen. Die Kamera-Funktion macht sie noch attraktiver. Auch günstige Modelle schaffen erstaunlich gute Luftaufnahmen oder liefern ganze Filmsequenzen. Doch es gibt klare Spielregeln, was man filmen darf und was nicht.
Landschaftsaufnahmen sind in Ordnung, das eigene Grundstück auch, aber bereits beim Nachbarn muss man um Erlaubnis fragen. Passanten müssen ebenfalls Ihr Einverständnis geben, bevor man sie erkennbar aufnehmen darf.
Achtung, Bikini!
Der Hochzeitsfilm meines Kollegen war illegal.
Filmen von Wolke 7? Lieber nicht
Drohne auf Abwegen
Übrigens sind Drohnenunfälle nicht nur graue Theorie: Beim Skirennen von Madonna di Campiglio wäre der Skifahrer Marcel Hirscher beinahe von einer ausser Kontrolle geratenen TV-Drohne getroffen worden. Sie krachte während seines Laufs direkt hinter ihm auf die Skipiste und zerschellte. Wer das Video des Vorfalls anschaut, sieht: Die Drohne war riesig und hätte den Skifahrer erheblich verletzen können.
Jeden Flieger registrieren?
Wer sich weiter informieren will:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Schweizer Verband Ziviler Drohnenbesitzer
Auf Nummer sicher
Eine private Haftpflichtversicherung ist heutzutage selbstverständlich. Sie kommt mindestens für Schäden auf, welche kleine Drohnen unter 500 g verursachen. Wer eine schwere Drohne fliegen lässt, benötigt von Gesetzes wegen eine weitergehende Versicherungsdeckung für Modellflugzeuge. Klären Sie also, ob Sie versichert sind, bevor Sie sich als Pilot betätigen. Bei Zurich profitieren Sie übrigens vom umfassenden Schutz: Auch grössere Drohnen sind in der Basisdeckung der Privathaftpflicht enthalten. Ein Anruf genügt, um den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis zu erhalten, welchen Sie bei der Nutzung von Drohnen über 500 g bei sich tragen müssen.