Berufshaftpflicht: Auch Experten sind nicht unfehlbar

Berufshaftpflicht: Auch Experten sind nicht unfehlbar

Wer Menschen in Entscheidungssituationen gut beraten will, trägt eine hohe Verantwortung. Doch auch der beste Fachexperte ist nicht unfehlbar. Wenn sich eine Entscheidung als falsch erweist, kann das schnell teuer werden. Fünf Geschichten, wie sie das Leben schreibt.

Der Unternehmensberater mit Datenleck

Ein selbstständiger Consultant entwickelt für einen Auftraggeber aus dem Segment kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine umfassende Expansionsstrategie inklusive Zielkunden und möglicher neuer Produkte. In der heissen Phase arbeitet der Consultant buchstäblich Tag und Nacht. Und verschickt zu sehr später Stunde ein detailliertes Projektupdate an seinen vermeintlichen Auftraggeber. In Wirklichkeit schickt er das E-Mail an den gleichnamigen CFO des Konkurrenzunternehmens, mit dem er auch schon einmal beruflich zu tun hatte. Während dieser sich sehr über die wertvollen Informationen freut, muss der wirkliche Auftraggeber seine Strategie umstellen und nimmt dafür den Consultant in die Pflicht.

Der IT-Dienstleister mit Performanceproblem

Raststätten und Parkplätze sind beliebte Jagdgründe für Autoknacker. Lassen Sie elektronische Geräte wie Laptops nie sichtbar im Auto liegen, so locken Sie Diebe geradezu an. Am wenigsten Gefahr droht Ihrem Hab und Gut im abgeschlossenen Kofferraum. Wird das Auto dennoch aufgebrochen, zahlt bei einigen Anbietern die Hausratversicherung – Wertsachen wie Uhren und Schmuck haben aber trotzdem nie etwas im Auto verloren.

Der Geologe im Wasser

Ein erfolgreicher Geschäftsmann hat ein Traumgrundstück mit Seeanstoss erworben. Um es optimal zu nutzen, baut er in die Tiefe und legt zwei Kellergeschosse an. Doch nach starken Regenfällen drückt das Seewasser ins Erdreich, sein Fundament schwimmt im Grundwasser. Das Gebäude muss extrem teuer saniert und neu abgedichtet werden. Nun ist der Bauherr der Meinung, dass der beigezogene Geologe den Baugrund nicht ausreichend abgeklärt habe, und will die entstandenen Kosten auf ihn abwälzen.

Der Notar in der Steuerfalle

Eine wohlhabende Privatperson will ihrem Sohn eine Liegenschaft in den Bergen übertragen. Und zwar so, dass möglichst wenige Steuern anfallen und der Sohn ein bescheidenes monatliches Entgelt entrichtet. Der zuständige Notar empfiehlt eine Schenkung, verbunden mit einer Liegenschaftsrente. Leider versäumt er es, beim Steueramt abzuklären, ob diese Übertragung als unentgeltlich und daher als Steueraufschubtatbestand gilt. Bei der nächsten Steuerveranlagung erlebt die Familie eine böse Überraschung. Wutentbrannt ruft sie den Notar an: «Das wird Folgen haben. Wir schalten unseren Anwalt ein.»

Der Immobilienverwalter mit Baupfusch

Eine Überbauung mit insgesamt 20 Wohneinheiten teilt sich eine gemeinsame Tiefgarage. Für die Organisation haben die Stockwerkeigentümer einen Immobilienverwalter eingesetzt. Bei einem Rundgang entdeckt dieser Abplatzungen an der Decke, die bei der Bauabnahme übersehen wurden. Bei der nächsten Eigentümerversammlung deckt er dieses Problem auf – versäumt aber, eine fristgerechte Sanierung aufzugleisen. Deshalb verstreicht die Gewährleistungsfrist für Baumängel und der Generalunternehmer weist jede Verantwortung von sich. Wer muss nun für die teure Sanierung der Garagendecke aufkommen?

Schützen Sie sich als Freiberufler/-in

Wohl dem, der sich als Beraterin oder Experte abgesichert hat. Die Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe wirkt doppelt: Sie wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab und schützt bei Verstössen gegen die berufliche Sorgfalt vor den finanziellen Folgen – unter gewissen Umständen sogar bei Grobfahrlässigkeit. Bei Zurich deckt sie auch Nebenrisiken ab, wie etwa Besucherunfälle oder Sachschäden bei Messeaktivitäten. Auch Ingenieure und IT-Expertinnen können sich mit einer branchenspezifischen Lösung schützen.

Weitere Artikel

Lavabo wird repariert

Betriebshaft: Kleiner Fehler – grosse Folgen

Wenn im Wirtschaftsleben etwas schief geht, kann das richtig teuer werden: Die fünf häufigsten Ursachen für Haftpflichtfälle von Unternehmen.
cyber attack

Acht Tipps für mehr IT-Sicherheit

Wie können Sie die Wahrscheinlichkeit von Cyber-Angriffen reduzieren oder zumindest die Folgen abfedern?