Weshalb gibt es eine gebundene Vorsorge (3a)?
Da oftmals der gewohnte Lebensstandard nicht beibehalten werden kann, wird das Schweizer Vorsorgesystem noch um die 3. Säule ergänzt.

Steuervorteile der gebundenen Vorsorge (3a)
Für die Leistungen aus der 3. Säule ist jede und jeder Einzelne selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass für das Alter privat gespart werden muss, damit Sie sich Ihre Träume auch nach Ihrer Pensionierung noch erfüllen können. Dies kann in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) erfolgen, wobei der Steuereffekt in der gebundenen Vorsorge im Normalfall deutlich höher ausfällt als in der freien.
Einzahlungen in die Säule 3a können bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gleichzeitig wird das Geld aus dem 3a-Topf bei der Auszahlung zu einem günstigen Vorzugssatz besteuert.
Wer in der Säule 3a spart, profitiert von Steuervorteilen
TIPP
Die Höhe der Einzahlungen in die gebundene Vorsorge ist gesetzlich limitiert.
- für Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge CHF 7’056 (2023)
- für Erwerbstätige/Selbstständige ohne berufliche Vorsorge 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35’280 (2023)
TIPP
Fälle, in denen Sie Ihr 3a-Konto vorzeitig auflösen können:
- fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
- Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Bezug einer ganzen IV-Rente
Sparmöglichkeiten für die gebundene Vorsorge
In der Säule 3a kann man entweder bei einer Bank sparen – zum Beispiel mit einem 3a-Konto oder mit Anlagefonds. Oder man wählt ein Versicherungsprodukt – zum Beispiel eine Sparversicherung mit Prämienbefreiung. Selbstverständlich lassen sich Versicherungslösungen auch mit Bankprodukten kombinieren. Wer sich fürs Banksparen entscheidet, erhofft sich davon mehr Flexibilität.
Dabei sind die modernen Versicherungsprodukte ebenfalls flexibel – und bieten einen wesentlichen Vorteil: Falls der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig wird, zahlt die Versicherungsgesellschaft während dieser Zeit die Sparprämien weiter. Das Sparziel wird auf jeden Fall erreicht.

Sparen nach Belieben
Bei der Säule 3b handelt es sich um die freie Vorsorge – man spart nach Belieben, oftmals mit Bankkonten, Lebensversicherungen, Vermögensanlagen oder Wohneigentum. Der Sparer ist weder an eine gesetzliche Vorgabe noch an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Die freie Vorsorge kann jederzeit ausgezahlt werden – es sei denn, dass mit der Bank oder der Versicherung andere vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Apropos: Ein Sparvertrag bei einer Versicherung kann unter Umständen auch steuerlich sehr interessant sein.
Lassen Sie sich zu diesem Thema von einer Versicherungsexpertin oder einem Versicherungsexperten beraten. Denn unter dem Strich gilt: Wer clever spart, verdient mehr.