Wer clever vorsorgt, hat mehr vom Leben

Wer clever vorsorgt, hat mehr vom Leben

Sie geniessen Ihr Leben und möchten das auch in Zukunft tun? Egal, was es Ihnen bringen mag, es ist immer von Vorteil, etwas Kapital im Hintergrund zu haben. Hier einige Tipps, wie man am besten vom Lohn etwas auf die Seite legen kann.
Frau mit iPad
Wer sein eigenes Einkommen hat, möchte oft auch etwas auf die Seite legen, sei es für eine Weltreise oder einfach für ein Gefühl von Sicherheit. Allerdings kommt mit dem Lohn auch eine Steuerabrechnung. Und egal, wie der Lohn aussieht, die Steuerabrechnung erscheint einem immer zu hoch. Umso mehr ein Grund, Steuervorteile beim Sparen clever zu nutzen, zum Beispiel in der gebundenen Vorsorge 3a.

Weshalb gibt es eine gebundene Vorsorge (3a)?

Seit 1972 beruht in der Schweiz die Vorsorge auf drei Säulen: der staatlichen, der beruflichen sowie der privaten Vorsorge. Das Grundprinzip ist es, ein verlässliches Einkommen sicherzustellen – im Todesfall der Partnerin oder des Partners, bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall oder nach der Pensionierung. Dabei decken die 1. Säule (AHV) und die 2. Säule (berufliche Vorsorge) rund 60 Prozent des bisherigen Einkommens (siehe Grafik) ab.

Da oftmals der gewohnte Lebensstandard nicht beibehalten werden kann, wird das Schweizer Vorsorgesystem noch um die 3. Säule ergänzt.

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Steuervorteile der gebundenen Vorsorge (3a)

Für die Leistungen aus der 3. Säule ist jede und jeder Einzelne selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass für das Alter privat gespart werden muss, damit Sie sich Ihre Träume auch nach Ihrer Pensionierung noch erfüllen können. Dies kann in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) erfolgen, wobei der Steuereffekt in der gebundenen Vorsorge im Normalfall deutlich höher ausfällt als in der freien.

Einzahlungen in die Säule 3a können bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gleichzeitig wird das Geld aus dem 3a-Topf bei der Auszahlung zu einem günstigen Vorzugssatz besteuert.

Wer in der Säule 3a spart, profitiert von Steuervorteilen

TIPP

Die Höhe der Einzahlungen in die gebundene Vorsorge ist gesetzlich limitiert.

  • für Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge CHF 7’056 (2023)
  • für Erwerbstätige/Selbstständige ohne berufliche Vorsorge 20% des Netto­erwerbs­einkommens, maximal CHF 35’280 (2023) 
Dafür sind die gesparten 3a-Gelder bis zum AHV-Alter gebunden und dürfen nur in bestimmten Fällen vorzeitig angetastet werden. Etwa dann, wenn Sie sich beruflich selbstständig machen. Oder wenn Sie Wohneigentum erwerben. Ansonsten steht Ihnen das Geld frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zur Verfügung.

TIPP

Fälle, in denen Sie Ihr 3a-Konto vorzeitig auflösen können:

  • fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
  • Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Bezug einer ganzen IV-Rente

Sparmöglichkeiten für die gebundene Vorsorge

In der Säule 3a kann man entweder bei einer Bank sparen – zum Beispiel mit einem 3a-Konto oder mit Anlagefonds. Oder man wählt ein Versicherungsprodukt – zum Beispiel eine Sparversicherung mit Prämienbefreiung. Selbstverständlich lassen sich Versicherungslösungen auch mit Bankprodukten kombinieren. Wer sich fürs Banksparen entscheidet, erhofft sich davon mehr Flexibilität.

Dabei sind die modernen Versicherungsprodukte ebenfalls flexibel – und bieten einen wesentlichen Vorteil: Falls der Versicherte infolge eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig wird, zahlt die Versicherungsgesellschaft während dieser Zeit die Sparprämien weiter. Das Sparziel wird auf jeden Fall erreicht.

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Sparen nach Belieben

Bei der Säule 3b handelt es sich um die freie Vorsorge – man spart nach Belieben, oftmals mit Bankkonten, Lebensversicherungen, Vermögensanlagen oder Wohneigentum. Der Sparer ist weder an eine gesetzliche Vorgabe noch an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Die freie Vorsorge kann jederzeit ausgezahlt werden – es sei denn, dass mit der Bank oder der Versicherung andere vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Apropos: Ein Sparvertrag bei einer Versicherung kann unter Umständen auch steuerlich sehr interessant sein.

Lassen Sie sich zu diesem Thema von einer Versicherungsexpertin oder einem Versicherungsexperten beraten. Denn unter dem Strich gilt: Wer clever spart, verdient mehr.

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