Einkommenssicherung wichtiger als Lohnhöhe

Einkommens­sicherung wichtiger als Lohnhöhe

Arbeitnehmende achten immer mehr darauf, wie die Sozial­leistungen ihres Arbeitgebers aussehen. Das ist auch gut so, denn diese können sehr unterschiedlich ausfallen und in vielen Fällen bietet sich eine ergänzende Versicherung an.

Ein Paar, zwei Kinder: Einer arbeitet, der andere kümmert sich um die Kinder oder bildet sich weiter. Doch was geschieht, wenn die Hauptv­erdienerin oder der Hauptverdiener krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann? Woher wird das Einkommen der Familie kommen – und wie hoch wird es sein? Fragen wie diese treten immer deutlicher ins Bewusst­sein der Schweizer Bevölkerung – besonders seit den Diskussionen um Änderungen in der ersten und zweiten Säule.


Ausserdem hat auch eine Umfrage gezeigt, die Zurich bei der Universität Oxford in Auftrag gegeben hat (siehe Box). Sechs von zehn Schweizer Arbeit­nehmenden sind bereit, für gute Sozial­leistungen weniger Lohn in Kauf zu nehmen.

Einkommens­sicherung in Not

Die erste und zweite Säule bieten zwar in Notsituationen Leistungen an, aber meistens kommt es dennoch zu finanziellen Einbussen: Vor allem für Kinder, Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Inhaber von Einzelfirmen kann Erwerbs­unfähigkeit einschneidende finanzielle Folgen haben.

Da sie nicht angestellt sind, erhalten Sie im Fall einer langwierigen Krankheit keine Leistungen aus der Pensionskasse. Werden sie invalid, sind sie auf Minimal­leistungen aus der ersten Säule angewiesen. 

BVG-Minimum – Lohn kann um die Hälfte zurückgehen

Doch auch für Angestellte bietet sich in vielen Fällen eine Versicherung gegen Erwerbsausfall an. Denn wird jemand wegen Krankheit arbeitsunfähig, hängt die Höhe seiner Rente stark vom Arbeitgeber ab und liegt oftmals viel tiefer als bei Invalidität infolge eines Unfalls.

Wer krank wird und nicht mehr arbeiten kann, erhält unter Umständen nur noch 50 Prozent seines Lohns.

Wer einen Unfall erleidet und invalid wird, kann in der Regel mit einer Rente in Höhe von 80 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens rechnen. Wer hingegen krank wird und nicht mehr arbeiten kann, erhält unter Umständen nur noch 50 Prozent des früheren Lohns. Dies sind die minimalen Leistungen, die das Gesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vorsieht.

Arbeitgeber kann Leistungen beeinflussen

In Stein gemeisselt sind die Leistungen aus der zweiten Säule jedoch nicht. Das BVG ermöglicht es, den Lohn der Angestellten zu einem bestimmten Prozentsatz zu versichern, zum Beispiel zu 60 Prozent. So erhalten die Angestellten im Krankheitsfall Leistungen in der ungefähren Höhe einer unfallbedingten Rente. Übrigens: Dasselbe gilt für Leistungen im Todesfall – das gesetzliche BVG-Minimum bedeutet eine starke Einbusse beim Einkommen, kann aber vom Arbeitgeber freiwillig vom Arbeitgeber mit einer höheren Rente oder einem Todesfall­kapital ergänzt werden. Eine Kapitalzahlung kann zum Beispiel für Familien mit Wohneigentum sehr wichtig sein.

Unternehmen können mit guten Sozial­leistungen gute Talente gewinnen und die Angestellten langfristig an sich binden.

Die Verbesserung in der Einkommens­sicherung für Mitarbeitende macht aus zwei Gründen Sinn: In der Schweiz ist bei 90 Prozent der Menschen die Erwerbs­unfähigkeit krankheitsbedingt und der Anteil der Verunfallten beträgt nur etwa 10 Prozent. Ausserdem können Unternehmen mit guten Sozial­leistungen gute Talente gewinnen und die Angestellten langfristig an sich binden.

Wie steht es um Ihre Sozial­leistungen?

Heutzutage gibt es so viele Lebensformen und Arbeitsmodelle, dass es schwer ist, den Überblick zu behalten. Schon in der klassischen Variante – verheiratet, Kinder, Vater geht zur Arbeit und Mutter bleibt zu Hause – ist das Thema Vorsorge komplex. Deshalb ist es wenig erstaunlich, dass Selbstständige, Paare ohne Trauschein, Teilzeitmitarbeitende und Personen in Ausbildung ihre Vorsorgesituation nicht mehr überblicken. Viele stecken deshalb den Kopf in den Sand – nach dem Motto: «Ich gehe einfach davon aus, dass mir nichts passiert.»

Leider wird sich dieser Wunsch nicht für alle bewahrheiten. Wir Menschen sind verletzlich. Seelisch und körperlich. Wir möchten, dass Sie Ihre finanziellen Risiken kennen und wissen, wie Sie darauf Einfluss nehmen können. Deshalb haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Vorsorge in einem eBook zusammengefasst. Viel Spass beim Lesen wünscht Ihnen Zurich.

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«Closing The Income Protection Gap» – Bericht der Universität Oxford

Wie können die Menschen weltweit besser gegen die Folgen krankheitsbedingter Erwerbs­unfähigkeit versichert werden? Diese Frage erforscht die Universität Oxford seit drei Jahren im Auftrag von Zurich.

Der Bericht «Closing The Income Protection Gap» setzt in erster Linie auf Prävention und empfiehlt Arbeitgebern, ihre Angestellten zu einem gesunden Lebensstil anzuregen, beispielsweise mit Fitnessräumen. Für Angestellte mit psychischen Problemen wird geraten, Coaching anzubieten.

Ausserdem weist die Studie darauf hin, dass krankheitsbedingte Erwerbs­unfähigkeit vor allem für Kinder, Studierende und Hausfrauen oder Hausmänner schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Denn sie sind keiner Pensionskasse angeschlossen und im Invaliditätsfall auf die Minimal­leistungen aus der ersten Säule angewiesen.

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reves

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