Wechselt heute ein gebrauchtes Fahrzeug den Besitzer, ist es Standard, dass der neue Eigentümer ein Jahr Garantie erhält für Schäden, die nach Vertragsabschluss auftreten. Was sich im Autohandel längst etabliert hat, ist jetzt auch bei Immobilien möglich: Eine Immobilien-Garantie deckt Schäden an den versicherten Bauteilen, die zum Verkaufszeitpunkt noch nicht erkennbar waren und in den ersten zwei Jahren nach Versicherungsbeginn auftreten.
Vertagte Sanierungen beim Hausverkauf
Jährlich wechseln in der Schweiz rund 40'000 Häuser und Wohnungen die Hand. Rund die Hälfte dieser Immobilien ist über zehn Jahre alt. Zudem ist in der Schweiz ein zunehmender Sanierungsstau zu bemerken – fällige Renovationen werden bei mehr als 30 Prozent der Gebäude vertagt. Entdeckt werden die Folgeschäden einer ausstehenden Sanierung oft erst Jahre später. Oft genug kommt es vor, dass Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung mit Schäden konfrontiert werden, die zum Kaufzeitpunkt noch nicht absehbar waren – und dabei geht es meistens um weit grössere Summen als bei einem Auto.
Schutz für Käufer
Für Neubauten gibt es im Schadenfall umfassende Garantien. Beim Kauf einer Liegenschaft aus «zweiter Hand» haftet der Verkäufer hingegen in der Regel nicht für Mängel. Hier empfiehlt sich eine Immobilien-Garantie für das neue Zuhause. Diese versichert während zwei Jahren nach dem Kauf die Funktionsfähigkeit sämtlicher wichtiger Bauteile im und am Einfamilienhaus oder der Eigentumswohnung. Dazu zählen zum Beispiel das Dach, die Heizung, die Lüftung, die Waschmaschine oder der Backofen, ebenso Whirlpool oder Wintergarten.
Bessere Verkaufschancen
Auch Verkäufern bietet eine Immobilien-Garantie Vorteile. Sie steigert die Attraktivität der angebotenen Immobilie auf dem Markt und bietet somit bessere Verkaufschancen. Ausserdem wird der Verkäufer vor unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Käufer bewahrt, sollten unerwartet Schäden auftreten. Ausserdem erspart er sich mit der Zurich Immobilien-Garantie den administrativen Aufwand bei allfälligen Schäden: Der Käufer kann sich im Schadenfall direkt an Zurich wenden.
Checkliste Hauskauf

Liebe macht blind – auch beim Hauskauf
Haben Sie sich in Ihr Traumhaus verliebt? Und alles ist perfekt? Schauen Sie trotzdem hinter die Fassade: Denn fehlt es an Substanz, nimmt der Traum schnell ein Ende.
Hier die sieben besten Tipps für Ihren Hauskauf:
- Substanz vor Status
Lassen Sie sich nicht von der Schönheit und Lage des Hauses ablenken: Auch bei einem Haus geht Substanz vor – schauen Sie deshalb gut auf die Bausubstanz. - Kratzen Sie ruhig etwas an der Haut
Wenn es hineinregnet, nimmt jeder Spass ein Ende: Überprüfen Sie den Zustand des Daches und der Dachhaut.
- Ein Blick hinter die Fassade
Bei einem Haus reicht glücklicherweise ein Blick auf die Fassade: Achten Sie auf Risse, Abplatzungen und feuchte Stellen in der Fassade.
- Sind die noch ganz dicht?
Wenn es um die Silikonfugen geht, ist das die richtige Frage: Kontrollieren Sie alle Fugen am Gebäude auf ihre Dichtheit. - Da ist doch etwas faul an der Sache
Kontrollieren Sie Holzfenster auf ihren Zustand: Sind die Holzprofile verfault oder die Kunststoffprofile vergilbt? - Ein warmes Zuhause
Liebe, Geborgenheit und Zuneigung sind zwar die Grundsteine für ein warmes Zuhause, doch die Heizung spielt dabei auch eine ganz wichtige Rolle: Kontrollieren Sie die Heizungsanlage gründlich, damit Sie später keine kalten Füsse bekommen. - Hanglage oder Schieflage?
Viel Sonne und eine schöne Aussicht: Häuser an Hanglagen sind besonders beliebt. Doch bei vielen Hangbauten besteht das Problem des Oberflächen- bzw. Schichtenwassers: Überprüfen Sie Kellerwände auf ihre Feuchtigkeit und auf Schimmelspuren.
Gut zu wissen
- Gewährleistungsfrist
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer entdeckte Schäden bemängeln und eine Preisreduktion verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Ausschluss Haftung
Oftmals wird die Haftung für Mängel in den Verträgen aber ausgeschlossen. Doch wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt, kann er dafür ab dem Kaufdatum noch zehn Jahre lang haftbar gemacht werden. Allerdings muss der Käufer das beweisen, was oft sehr aufwendig und kostspielig ist. - Wichtig:
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die bei der Besichtigung leicht erkennbar waren. - Unser Expertentipp:
Schützen Sie sich beim Hauskauf unbedingt mit einer Immobilien-Garantie und nehmen Sie schon bei der ersten Besichtigung einen Bauexperten mit. Die Zurich Immobilien-Garantie ist in verschiedenen Varianten mit einer Versicherungssumme von 20‘000 bis 150‘000 Franken zu haben. Der Selbstbehalt beträgt, unabhängig von der Art des Versicherungspakets, 500 Franken pro Schadenfall. Das ist eine grosse Entlastung für den Käufer, der mit dem Immobilienkauf bereits bedeutende Ausgaben geleistet hat.