Beim Frühjahrsputz den Versicherungsschutz checken

Wischmop

Beim Frühjahrsputz den Versicherungsschutz checken 

Balkonien statt Balearen? Teppichfransen zählen statt Sandkörner jonglieren? Couchpotato statt Weltenbummler? In den vergangenen Monaten haben die meisten Menschen deutlich mehr Zeit daheim verbracht. Der Frühlingsputz lohnt sich umso mehr – und ist eine gute Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme des Hausrats.
Haben auch Sie vor kurzem Ihren Keller aufgeräumt, das Gäste­zimmer umdekoriert oder das Büchergestell neu sortiert? Oder haben Sie sich vorgenommen, den Haushalt beim Frühlings­putz mal wieder so richtig auf Vordermann zu bringen? Bei dieser Gelegenheit fällt oft auf, wie viele Gegenstände sich im Laufe der Jahre zuhause angesammelt haben. Entsprechend empfiehlt es sich, eine Bestandsaufnahme zu machen und den Wert des Inventars neu abzuschätzen. Denn nur wer seine Versicherungs­summe wertrichtig bestimmt, verfügt in der Hausratversicherung tatsächlich über einen umfassenden Schutz.  

Welche Gegenstände zählen zum Hausrat? 

  • Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden, aber nicht fest mit ihr verbunden sind. Sofa, Kleider­schrank inklusive Inhalt und Geschirr gehören also zum Hausrat, nicht aber die Einbau­küche oder das Lavabo. Auch alles, was sich im Keller, in der Garage und auf dem Estrich befindet, wird mitgezählt. Sogar die Garten­möbel sollten berücksichtigt werden.  
  • Gegenstände, die gesondert abgesichert wurden, zählen nicht zum Hausrat und brauchen in der Versicherungs­summe nicht mitgerechnet zu werden. Das Auto gehört nicht zum Hausrat und muss separat versichert werden. Auch Wertgegen­stände wie z.B. Kunstgemälde, Musik­instrumente oder etwa Handtaschen können über eine Wertsachenversicherung gesondert und besonders umfassend abgesichert werden.  

Wie lässt sich die korrekte Versicherungssumme der Hausratversicherung bestimmen? 

  • Am besten lässt sich die korrekte Versicherungs­summe bei einem Rundgang durch Wohnung oder Haus mit einem Notizblock oder dem Tablet in der Hand bestimmen.  
  • Massgebend ist der Neuwert des Inventars: Weder der ursprünglich bezahlte Kaufpreis noch ein Occasions­preis aus einem Onlineshop sind zu berücksichtigen. Entscheidend sind die aktuellen Verkaufs­preise, zu welchen der Hausrat fabrikneu wiederbeschafft werden könnte.  
  • Es lohnt sich, eine Inventarliste inklusive Wert­schätzung anzulegen. Dabei muss nicht jeder Waschlappen einzeln aufgeführt werden. Pauschalere Angaben wie «Badezimmer­handtücher: CHF 200» sind ausreichend.  
  • Die Inventarliste inklusive Wertschätzung sollte nicht nur daheim, sondern auch an einem anderen Ort aufbewahrt werden, z.B. elektronisch in der Cloud. Falls im schlimmsten Fall das gesamte Inventar verbrennen sollte, könnte der Hausrat anhand einer solchen Liste einfach und zuverlässig rekonstruiert und entsprechend entschädigt werden.  

Warum ist es wichtig, dass die Versicherungssumme korrekt bestimmt ist? 

  • Wer seine Summe zu niedrig ansetzt, läuft Gefahr, dass er im Fall der Fälle nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt. Denn die Versicherer haben das Recht, bei einer zu niedrigen Versicherungs­summe anteilmässig ihre Leistungen zu kürzen. Das gilt auch für Teilschäden, wie beispiels­weise einen Wohnzimmerbrand.
  • Bei Unsicherheiten gibt der Versicherungs­berater gerne Auskunft.   

Elektrokasko oder Sportgerätekasko für den Zusatz-Schutz 

Mit dem Zusatzbaustein Elektrokasko sind alle elektronischen Geräte im Haushalt bis zu einem Wert von üblicherweise CHF 2000 versichert, vom Fernseher über den Laptop bis zur Küchen­maschine. Die Sportgerätekasko funktioniert genauso – mit ihr lässt sich alles vom Surfbrett über das Snowboard bis zum Golfschläger-Set speziell absichern.  
Die beiden Kasko­versicherungen ergänzen die Diebstahl­deckung, denn sie greifen auch bei Schäden wegen Beschädigung oder Zerstörung – sogar, wenn diese aus Versehen selbstverursacht werden.  

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