Seit dem 1.4.2022 sind sämtliche Corona-Massnahmen des Bundes aufgehoben.
In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus jedoch nach wie vor. Wenn Sie trotzdem reisen möchten: Klären Sie am besten direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, welche Einschränkungen vor Ort gelten.
Diese können jeweils unterschiedlich sein und sich sehr kurzfristig ändern. Folgende Einschränkungen und Anforderungen sind u.a. möglich:
Aktuell stehen in der Schweiz keine Länder auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante.
Mit der «Relax Assistance» ist die Absage einer Reise aufgrund eines gesundheitlichen Zwischenfalls versichert. Darunter fällt auch eine Erkrankung an Covid-19 Dies gilt auch, wenn nahestehende Personen (Familienangehörige) oder der Reisepartner ernsthaft erkranken.
Die Annullierung einer Reise aufgrund behördlicher Massnahmen, die den Reiseantritt verhindern, sind im Rahmen der AVB auch versichert. Bei Pauschalreisen ist zu prüfen ob das Reisebüros eine Kostenrückerstattung gewährt, wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann.
Wird eine Reise trotz Bestehens einer behördlichen Reisewarnung gebucht, ist eine Reiseannullierung aufgrund von Unruhen, kriegerischen Ereignissen oder einer Pandemie nicht versichert.
Die Annullierung einer Reise aufgrund des (in Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbaren) Erlasses einer Quarantänepflicht, ist versichert.
Werden Sie am Reiseziel positiv getestet und müssen sich in Isolation/Quarantäne begeben werden die Mehrkosten im Rahmen der AVB ersetzt.
Kann die Reise aufgrund fehlender Dokumente (z.B. Gesundheitsattest oder Impfnachweis) nicht angetreten werden, besteht kein Annullierungskostenschutz.
* Diese Aussagen beziehen sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 10/2021 (die Versicherungsdeckung kann sich bei Anwendbarkeit älterer AVB-Ausgaben unterscheiden).
Epidemien oder Pandemien inkl. damit zusammenhängende behördliche Massnahmen sind in der Hochzeitsversicherung ausgeschlossen. Wir bitten Sie, für weitere Fragen Ihren Veranstalter zu kontaktieren und danken für Ihr Verständnis.