Coronavirus – was ist versichert?

Video-Call

Coronavirus – Wir sind für Sie da.

Auch in diesen herausfordernden Zeiten möchten wir Sie so gut wie möglich unterstützen – getreu dem Versprechen: «Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt.» 

Unsere Agenturen sind mit verstärkten Hygienemassnahmen wieder geöffnet. Im Schadenfall erreichen Sie uns am einfachsten online und unter 0800 80 80 80. 

Reiseversicherung Relax Assistance

Situation in der Schweiz

Seit dem 1.4.2022 sind sämtliche Corona-Massnahmen des Bundes aufgehoben.

Reisen generell

In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus jedoch nach wie vor. Wenn Sie trotzdem reisen möchten: Klären Sie am besten direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, welche Einschränkungen vor Ort gelten.

Diese können jeweils unterschiedlich sein und sich sehr kurzfristig ändern. Folgende Einschränkungen und Anforderungen sind u.a. möglich:

  • Geänderte Einreisebestimmungen bis hin zu Grenzschliessungen
  • Anforderungen vor der Abreise (z.B. Ausfüllen Einreiseformular der Zieldestination, Vorweisen eines negativen Testresultats)
  • Anforderungen nach der Abreise (z.B. Quarantänepflicht an der Zieldestination, Maskenpflicht, Zertifikatspflicht)

Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante

Aktuell stehen in der Schweiz keine Länder auf der Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante.

Gesundheitliche Zwischenfälle

Mit der «Relax Assistance» ist die Absage einer Reise aufgrund eines gesundheitlichen Zwischenfalls versichert. Darunter fällt auch eine Erkrankung an Covid-19 Dies gilt auch, wenn nahestehende Personen (Familienangehörige) oder der Reisepartner ernsthaft erkranken.

Behördliche Massnahmen / Abraten von der Reise

Die Annullierung einer Reise aufgrund behördlicher Massnahmen, die den Reiseantritt verhindern, sind im Rahmen der AVB auch versichert. Bei Pauschalreisen ist zu prüfen ob das Reisebüros eine Kostenrückerstattung gewährt, wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann.
Wird eine Reise trotz Bestehens einer behördlichen Reisewarnung gebucht, ist eine Reiseannullierung aufgrund von Unruhen, kriegerischen Ereignissen oder einer Pandemie nicht versichert.

Erlass einer Quarantänepflicht*

Die Annullierung einer Reise aufgrund des (in Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbaren) Erlasses einer Quarantänepflicht, ist versichert.

Isolation/Quarantäne während der Reise

Werden Sie am Reiseziel positiv getestet und müssen sich in Isolation/Quarantäne begeben werden die Mehrkosten im Rahmen der AVB ersetzt.

Impfungen

Kann die Reise aufgrund fehlender Dokumente (z.B. Gesundheitsattest oder Impfnachweis) nicht angetreten werden, besteht kein Annullierungskostenschutz.

* Diese Aussagen beziehen sich auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 10/2021 (die Versicherungsdeckung kann sich bei Anwendbarkeit älterer AVB-Ausgaben unterscheiden).

Hochzeitsversicherung

Epidemien oder Pandemien inkl. damit zusammenhängende behördliche Massnahmen sind in der Hochzeitsversicherung ausgeschlossen. Wir bitten Sie, für weitere Fragen Ihren Veranstalter zu kontaktieren und danken für Ihr Verständnis.