Versicherungsaufsicht

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Informationen gemäss VAG

Das schweizerische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler. Es legt u.a. die Informationspflichten der Versicherungsvermittler fest. Die eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA überwacht die Einhaltung des VAG.

Informationen nach Artikel 45 VAG

Die nachfolgenden Angaben gemäss Artikel 45 Versicherungsaufsichtsgesetz sind in der jeweils gültigen Fassung abrufbar unter: zurich.ch/Versicherungsaufsicht.

Version vom 01.01.2024

Welches ist der Versicherungsvermittlerstatus und wer sind die auftraggebenden Versicherungsunternehmen?

Wir, die Zurich Generalagenturen und unsere Mitarbeitenden, sind als gebundene Versicherungsvermittler tätig. 
Wir bieten Ihnen Versicherungsprodukte folgender Versicherungsunternehmen an: 

  • Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2, 8002 Zürich
  • Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, c/o Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2, 8002 Zürich
  • EPONA, Allgemeine Tierversicherungsgesellschaft AG, Avenue de Béthusy 54, 1012 Lausanne
  • Europäische Reiseversicherung, Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, St. Alban-Anlage 56, 4052 Basel
  • Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen
  • Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Aeschenvorstadt 50, 4051 Basel
  • Sanitas Krankenversicherung, Jägerstrasse 3, 8004 Zürich

Wie werden die Personendaten bearbeitet?

Die erhaltenen Personendaten werden zur Beratung und zur Abwicklung betreffend Ihre Versicherungsanträge und -verträge sowie für Marketingzwecke verwendet. Die Datenbearbeitung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes. 

Die Personendaten erhalten Zurich und ihre Mitarbeitenden sowie die selbständigen Unternehmer-Generalagenturen der Zurich und diejenigen Versicherungsunternehmen, bei denen eine Offerte verlangt wird, sowie die Gesellschaften der Zurich Gruppe für die obgenannten Zwecke. Zusätzlich erhalten auch Dienstleister entsprechende Personendaten zur Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Die Datenbearbeitung beim jeweiligen Empfänger richtet sich nach dessen Datenschutzerklärung. 

Die Personendaten werden physisch oder elektronisch in geschützter und vertraulicher Form aufbewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt so lange, als dies aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist.

Die Informationen gemäss Artikel 45 Versicherungsaufsichtsgesetz stammen von der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2, 8002 Zürich, Zustelladresse: Hagenholzstrasse 60, Postfach, 8085 Zürich.

Offenlegung potentieller Interessenskonflikte nach Artikel 45a VAG

Interessenkonflikten können dadurch entstehen, dass bei der Vermittlung von bestimmten Versicherungsprodukten an Kunden für den Versicherungsvermittler monetäre oder nicht monetäre Anreize bestehen. Solche Anreize können beispielsweise volumenabhängige Entschädigungen, leistungsbasierte Provisionen, Verkaufsförderungsmassnahmen oder Boni sein. Es bestehen Richtlinien, Weisungen und Kontrollen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung solcher Anreize, um zu vermeiden, dass durch Anreiz- oder Vergütungspraktiken das Versicherungsnehmerinteresse gegen Treu und Glauben beeinträchtigt werden könnte.