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gutzuwissen
Das müssen Sie bei
Was ist besser als rechtzeitig
anzukommen?
Dank schnellem Service in in 28 Zurich Help Points und 250 Partnergaragen bringt Sie unsere Auto- versicherung immer sicher ans Ziel Werkverträgen beachten Ein Werkvertrag regelt die Rechte und Pflichten
Carole Muller
zwischen Besteller und Unternehmer Werkverträge werden oft wie der Name schon sagt im Zusammenhang mit einem Werk wie dem Errichten eines Gebäudes oder der der An­
fertigung einer Mobilie eingesetzt Für den Unternehmer lauern dabei einige Stolperfallen Vor Vor allem weil er oft in Vorleistung gehen
muss Die Erstellung oder Überprüfung der der Verträge durch eine Fachperson ist empfehlens­
wert MLaw Carole Muller
von Legal Services der Orion Rechtsschutz­Versicherung AG weiss Rat:
So bleiben Sie auch im Schadenfall mobil
Wenn wegen eines Unfalls der Personenwagen ausfällt und und Kunden nicht mehr beliefert werden können hat das für ein KMU oft gravierende Folgen Doch Zurich macht Sie umgehend wieder mobil
Im Schadenfall kümmern wir uns um alles Ein Fahrzeugexperte von Zurich besichtigt direkt vor Ort an einem unserer 28 Zurich Help Points mit Ihnen das beschädigte Fahrzeug und er­ stellt eine eine entsprechende Expertise Bei einem Kaffee bespricht unser Fahrzeugexperte mit Ihnen die nächsten Schritte in der Schaden­ abwicklung und organisiert auf Ihren Wunsch die Reparatur Unsere 250 Partnergaragen sind hoch qualifiziert deshalb gewähren wir Ihnen eine lebenslange Garantie auf die Reparaturen und versichern zudem dass die Hersteller­ garantie in in in keiner Weise beeinträchtigt wird Auch auf Ihre Mobilität müssen Sie nicht ver­ zichten: Mit einem kostenlosen Ersatzfahrzeug sorgen wir dafür dass Sie auch ohne Ihr eigenes Fahrzeug weiterkommen Sobald die Reparatur beendet ist werden Sie per Anruf SMS oder E­Mail informiert und können Ihr Fahrzeug nach einem gemeinsamen Check wieder in in in tadellosem Zustand in Empfang nehmen Überprüfen Sie den Besteller bei
grossen Aufträgen
Prüfen Sie als Unternehmer bei
bei
kostenintensiven Arbeiten den Auftraggeber respektive den Besteller genau und verlangen Sie allenfalls vor Beginn der Arbeiten eine Sicherheit (Anzahlung) Was tun wenn der Besteller nicht bezahlt?
Sollte der Besteller die Rechnung nicht vertragskonform begleichen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Bauhand­ werkerpfandrecht eintragen lassen Dieses gibt Ihnen ein ein Pfand­ recht am Grundstück auf dem Sie Ihre Arbeit verrichtet haben Was tun wenn der Besteller Mängel geltend macht?
Prüfen Sie als Unternehmer eine Mängelrüge genau: Werden über­ haupt Mängelrechte gewährt? Wurden die Mängel Mängel während der zur Anwendung gelangenden Gewährleistungsfrist geltend gemacht? Entspricht die Mängelrüge formal den gesetzlichen Anforderungen? Geht aus der der Mängelrüge hervor dass der der Besteller das das Werk nicht als vertragskonform anerkennt und Sie als Unternehmer haftbar
machen will? Zudem muss die Rüge so ausgestaltet sein dass Sie abschätzen können in in welchen Punkten und in in welchem Umfang das Werk als mangelhaft gerügt wird Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt können Sie die Mängelrüge allenfalls zurückweisen Neue Rechtsdienstleistungen
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von Orion Legal Services Sie erhalten juristische Leistungen wie Vertragsprüfungen oder ­erstellungen zu optimalen Konditionen Wir unterstützen Sie in diversen Rechtsgebieten Mehr erfahren Sie unter orion ch 11












































































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