Page 4 - kmu-magazin-no-2-2021-de
P. 4

EDITORIAL
Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer
Die Altersvorsorge in der Schweiz bleibt ein bisher ungelöstes Problem, das die Bevölkerung umtreibt. Sogar in Pandemiezeiten hält sie sich im CS­Sorgenbarometer hartnäckig auf Platz zwei.
Unser auf drei Säulen beruhendes Vor­ sorgesystem mit weltweitem Vorbild­ charakter krankt seit Längerem daran, dass es der Politik und den Interessen­ verbänden nicht gelingen will, für die erste und die zweite Säule zukunfts­ weisende Kompromisse zu finden, die auch an der Urne Bestand haben. Be­ trachtet man die berufliche Vorsorge, also die zweite Säule (BVG), konstatiert man einen fast zwanzigjährigen Reform­ stau. Das ist verheerend, Stillstand ist keine Option. Denn die demografische Entwicklung mit erfreulicherweise stei­ gender Lebenserwartung und das an­ haltend tiefe Zinsniveau bringen unsere berufliche Vorsorge in immer grössere Schieflage. Erschwerend hinzu kommt die anstehende Pensionierung der so­ genannten Babyboomer­Generation. Um auch künftig Renten zu erhalten, von denen alle anständig leben können, ist eine zeitgemässe Modernisierung des Systems dringend erforderlich.
Sicher ist es auch der anhaltende Re­ formstau, der bei den Erwerbstätigen den Blick auf die tatsächliche Bedeu­ tung ihrer Pensionskassengelder trübt. So kommt es, dass 56 Prozent der Er­ werbstätigen ihr Erspartes in der zwei­ ten Säule nicht zum eigenen Vermögen zählen. In der Altersgruppe der 26­ bis 35­Jährigen sind es sogar unglaubliche 73 Prozent. Dies hat eine aktuelle reprä­ sentative Befragung des Forschungs­ instituts Sotomo im Auftrag von Zurich Schweiz und Vita ergeben.
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis unserer Befragung stimmt mich nach­ denklich: Obwohl das Guthaben in der
zweiten Säule bei den meisten Erwerbs­ tätigen in der Schweiz den grössten An­ teil ihres Ersparten ausmacht, zählt es über die Hälfte nicht zu ihrem Vermögen.
Die Realität sieht natürlich anders aus: Die im Verlauf des Arbeitslebens an­ gesparten BVG­Gelder gehören sehr wohl zum Vermögen der Versicherten. Die obligatorische berufliche Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Das heisst, jede Person spart für ihre eigene Altersvorsorge. Dieses Vermögen können sich die Versicherten nach der Pensionierung entweder als monatliche Rente auszahlen lassen oder sie können das Ersparte gesamthaft als Einmalaus­ zahlung beziehen. Mischformen sind ebenfalls möglich. Die Pensionskassen zählen aktuell rund 4,3 Millionen aktiv Versicherte. Ihre Vermögenswerte be­ laufen sich auf über 1’000 Milliarden Franken. Das ist ein enormer Betrag, der sogar die Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2019 übersteigt.
Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der repräsentativen Befragung von Zurich Schweiz und Vita lautet: Weil sich die Bevölkerung nur mangelhaft mit dem eigenen Altersguthaben identi­ fiziert, fehlt das Problembewusstsein dafür, dass in der zweiten Säule eine milliardenschwere Umverteilung statt­ findet, die weitgehend zulasten der Erwerbstätigen geht. Konkret bedeutet das, dass die arbeitende Bevölkerung einen Teil ihrer Kapitalerträge abgibt, um etwa die Rentenzahlungen anderer zu finanzieren. Umverteilung ist ein Mechanismus, der bei der AHV gewollt
4

























































































   2   3   4   5   6