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GUT ZU WISSEN
 Organhaftpflichtversicherung unkompliziert online beantragen und abschliessen
Unternehmen, die ihre Führungskräfte gegen die Folgen von Fehlentscheiden absichern möchten, können bei Zurich die passende Organhaftpflichtversicherung (D&O) neu online beantragen und mit dem Direktabschluss- Fragebogen abschliessen*. Zudem gibt es neu eine Zusatzdeckung für arbeits- verhältnisbezogene Pflicht- verletzungen.
Nathalie Vidal
Unternehmensleitende müssen heut- zutage auch neue Aufgaben abdecken wie Datenschutz, Cybersicherheit
und weitere «Environmental, Social and Governance»-Risiken. Geht trotz um- sichtiger Führung dabei etwas schief, können die Führungskräfte persönlich dafür haftbar gemacht werden und müssen sich allenfalls überdies in einem Straf- oder Aufsichtsverfahren ver- teidigen. Um für solche Fälle optimal abgesichert zu sein, ist eine Organhaft- pflichtversicherung, kurz D&O-Versi- cherung, empfehlenswert.
Interessant dabei ist: Zurich bietet eine Zusatzdeckung für arbeitsverhältnis- bezogene Pflichtverletzungen an wie
beispielsweise Diskriminierungen, ungerechtfertigte Kündigungen oder Belästigungen am Arbeitsplatz. Zurich hat als erste Versicherung im Schwei- zer KMU-Markt auf die steigenden Haftungsrisiken aus dem Anstellungs- verhältnis reagiert und schützt auch die Gesellschaft vor solchen Ansprüchen.
*Ein endgültiger Vertragsabschluss kommt erst beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen zustande.
Exporte in die USA:
Produktehaftpflichtrisiko im Vorfeld prüfen
Der US-Markt bietet für viele Schweizer Unternehmen interessante Absatzmöglich- keiten. Will ein KMU seine Produkte in die USA expor- tieren, sollte es jedoch vorgängig eine genaue Risiko- abwägung in Bezug auf mögliche Produkthaftpflicht- ansprüche durchführen.
Nathalie Vidal
Produkthaftpflichtansprüche aus den USA sind oft mit hohen Schadenersatz- forderungen, langen Gerichtsverfahren und einschneidenden Gerichtsurteilen oder Vergleichen verbunden. Vielfach kommt es im Gegensatz zur Schweiz we- niger darauf an, ob ein Produktmangel oder ein Fehler in der Beratung vorliegt. «Auch wird die Eigenverantwortung oder das Selbstverschulden des Geschädig- ten nur in geringem Masse beachtet», erklärt Christian Straube, Leiter Haft- pflichtversicherung von Zurich Schweiz. Hinzu kommt, dass Geschädigte in den USA häufiger gegen Produkthersteller klagen als in der Schweiz.
Für Schweizer KMU erhöht sich unter anderem dadurch das Risiko für Haft- pflichtansprüche. Ein Teil dieser Risiken ist zwar auf Wunsch der Kundin oder des Kunden durch eine Betriebshaft- pflicht-Police versicherbar, ein Restrisiko bleibt aber bestehen. Es ist deshalb ratsam, im Vorfeld vor dem Markteintritt in die USA die Risiken abzuwägen
und zu entscheiden, ob sie in Einklang mit der Gewinnerwartung stehen.
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