Ein Umzug kostet immer Geld. Es gibt aber auch Sparpotenziale:
Zügelkisten spielen beim Umzug eine wichtige Rolle. Denn in Umzugskisten transportierst du deine Habseligkeiten vom alten Zuhause in deine neuen vier Wände. Damit dein Hab und Gut unversehrt am neuen Ort ankommt, solltest du bei Zügelkisten auf folgende Eigenschaften achten:
Tipps für den nachhaltigen Umzug: Du musst nicht unbedingt neue Zügelkisten kaufen. Leihboxen aus Kunststoff bieten eine umweltfreundliche Alternative zur gewöhnlichen Kartonbox. Leiboxen kannst du für deinen Umzug mieten und danach wieder zurückgeben. Auch gebrauchte Karton-Kisten in gutem Zustand kannst du wiederverwenden. Halte deshalb im Freundes- und Bekanntenkreis nach gebrauchten Zügelkisten Ausschau, bevor du neue kaufst.
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Denn die Prämienhöhe bei der Hausratversicherung und bei der Privathaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel:
Nutzen Sie deshalb unseren Prämienrechner, um die Prämie für Ihre individuelle Wohnsituation zu berechnen.
Einen Rabatt gibt es in folgenden Fällen:
Wenn Sie umziehen, dann müssen Sie Ihre neue Adresse folgenden Institutionen und Unternehmen melden:
Damit niemand vergessen geht, lesen Sie am besten unsere Checkliste zur Adressänderung.
Helfen Ihnen Freunde beim Umzug und beschädigen etwas, dann haften sie nur begrenzt, weil sie aus Gefälligkeit gehandelt haben. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung Ihrer Freunde wohl nur einen Teil des Schadens übernehmen. Engagieren Sie eine Umzugsfirma, sollten Sie vor Vertragsabschluss einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen. Prüfen Sie, für welche Beträge die Umzugsfirma haftet, denn sie kann ihre Haftung begrenzen. Klären Sie ab, ob bestimmte Schäden von der Haftung ausgeschlossen sind. Je nach dem lohnt es sich, eine spezielle Transportversicherung abzuschliessen.
Ihr könnt die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung zusammenlegen und Geld sparen. Auch die Reiseversicherung Assistance Relax könnt ihr teilen und von einer günstigeren Prämie profitieren.
Ein Umzug kann schnell stressig werden. Damit alles reibungslos funktioniert und nichts Wichtiges vergessen geht, finden Sie hier eine praktische Umzugscheckliste als PDF zum Herunterladen.
Weitere Tipps zur Umzugs-Planung und Informationen dazu, welche Versicherung in einem Schadenfall bezahlt, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Zügelkisten spielen beim Umzug eine wichtige Rolle. Denn in Umzugskisten transportieren Sie Ihre Habseligkeiten vom alten Zuhause in Ihre neuen vier Wände. Damit Ihr Hab und Gut unversehert am neuen Ort ankommt, sollten Sie bei Zügelkisten auf folgende Eigenschaften achten:
Tipps für den nachhaltigen Umzug: Sie müssen nicht immer neue Zügelkisten kaufen. Leihboxen aus Kunststoff bieten eine umweltfreundliche Alternative zur gewöhnlichen Kartonbox. Leiboxen können Sie für Ihren Umzug mieten und danach wieder zurückgeben. Auch gebrauchte Kisten in gutem Zustand können Sie wiederverwenden. Halten Sie deshalb im Freundes- und Bekanntenkreis nach gebrauchten Zügelkisten Ausschau, bevor Sie neue kaufen.
Sie sollten mindestens eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Nutzen Sie den Zeitpunkt des Umzugs, um die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu überprüfen. Entspricht die Versicherungssumme immer noch dem tatsächlichen Wert des Hausrats? Versichern Sie stets den Ersatzwert. Der Ersatzwert ist der Wert, den Sie heute bezahlen würden, wenn Sie einen bestimmten Gegenstand zum Neuwert ersetzen müssten.
Zum Beispiel: Sie besitzen ein Designersofa für das Sie vor fünf Jahren CHF 3000.– bezahlt haben. Heute müssten Sie für das gleiche Sofa CHF 5000.– bezahlen. Entsprechend sollten Sie Ihre Versicherungssumme erhöhen.
Falls Sie besonders wertvolle Gegenstände besitzen, lohnt sich der Abschluss einer Wertsachenversicherung. Das können zum Beispiel Schmuck, eine Fotoausrüstung oder teure Musikinstrumente sein.
Es ist möglich, als Wohngemeinschaft die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung zusammen zu legen. Dies empfiehlt sich jedoch aus zwei Gründen nicht:
Wir empfehlen deshalb, dass sämtliche WG-Mitglieder selber eine Privathaftpflicht- und eine Hausratversicherung abschliessen.
Gut zu wissen: Schäden, die sich WG-Mitglieder gegenseitig zufügen, werden üblicherweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt.
Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtwert Ihres Hausrats. Wer kann schon spontan sagen, welchen Wert sein Hausrat hat? Bei Menschen mit Bürojob hat allein der Inhalt des Kleiderschranks oft eine fünfstellige Summe gekostet. Auch das edle Geschirr in der Küche war nicht kostenlos und die teure Skiausrüstung im Keller hat sowieso ihren Preis.
Verlassen Sie sich deshalb nicht blind auf die Standardwerte des Online-Rechners, welcher basierend auf Ihren Angaben eine Versicherungssumme vorschlägt. Denn das Tool weiss ja nicht, dass Sie 2‘000 Bücher im Wohnzimmer stehen haben, als begeisterter Sportler sowohl eine breite Winter- als auch Sommerausrüstung Ihr Eigen nennen, eine umfangreiche CD- bzw. Schallplattensammlung besitzen oder seit 35 Jahren antike Möbel sammeln.
Wichtig: Wer seine Summe zu niedrig ansetzt, läuft Gefahr, dass er im Fall der Fälle nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt. Denn Versicherer haben das Recht, bei einer zu niedrigen Versicherungssumme anteilmässig ihre Leistungen zu kürzen. Lesen Sie hier wie Sie sich vor Unterversicherung schützen.
Tipp: Laufen Sie mit einem Notizblock von Zimmer zu Zimmer, um den realistischen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats zu bestimmen – denken Sie dabei auch an die im Keller, Estrich und in der Garage verstauten Sachen. Fragen Sie bei der Hotline oder auf Ihrer Generalagentur nach, falls Sie unsicher sind oder verwenden Sie unser Inventarblatt zur Ermittlung der Versicherungssumme.
Die staatliche, berufliche und private Altersvorsorge werden unterschiedlich geregelt:
Staatliche Vorsorge
Wenn Sie die Schweiz verlassen, erhalten Sie keine Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Zwar haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Ihrem Lohn automatisch in die AHV eingezahlt. Es handelt sich dabei aber nicht um ein persönlich angespartes Alterskapital. Wenn Sie jedoch ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt haben, dann haben Sie bei Ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Rente. Egal, ob Sie dann in der Schweiz leben oder nicht.
Berufliche Vorsorge
Guthaben aus der beruflichen Vorsorge gehören zu Ihrem persönlich angesparten Alterskapital. Das heisst: Wenn Sie die Schweiz verlassen, erhalten Sie diese Gelder. Allerdings wird zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil unterschieden, und auch, ob Sie in ein EU- respektive EFTA-Land ziehen oder nicht.
Umzug in ein EU- oder EFTA-Staat
Umzug in ein Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staat
Private Vorsorge
Ihnen werden die Gelder aus der 3. Säule ausbezahlt, wenn Sie die Schweiz verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, in welches Land Sie ziehen. Beachten Sie, dass Sie auf das ausbezahlte Guthaben eine Quellensteuer zahlen müssen.
Nein, die Haushaltversicherung sollten Sie grundsätzlich den neuen Lebensverhältnissen anpassen. Mit einer Haushaltversicherung sind die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung gemeint.
Die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung bleiben für den Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin bestehen. Die Personen, die nicht mehr mit dem Versicherungsnehmer respektive der Versicherungsnehmerin zusammenwohnen, müssen sich einen neuen Versicherungsschutz suchen.
Wenn keine anderen Personen wie zum Beispiel Kinder involviert sind, empfehlen wir, die Privathaftpflichtversicherung von der Familien- in die Einzelversicherung umzuwandeln. Bei der Hausratversicherung kann der Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin wahrscheinlich die Versicherungssumme senken.
Um Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, kontaktieren Sie am besten Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Je nach dem, in welchem Zustand sich Ihre Habseligkeiten befinden, können Sie diese entweder verschenken, verkaufen oder entsorgen.
Verschenken / spenden
Verkaufen
Sie brauchen Ihren Fernseher nicht mehr? Auch das Bücherregal und das Bügelbrett möchten Sie gegen Entgelt loswerden? Dann schalten Sie eine Kleinanzeige in einem Onlineportal oder in Sozialen Netzwerken. Je nach Preis sind Sie Ihre Ware schnell los. Geben Sie im Inserat auch an, ob Sie die Ware versenden oder die Käuferinnen und Käufer die Sachen bei Ihnen abholen müssen.
Tipp: Fügen Sie Ihren Inseraten aussagekräftige Bilder hinzu und beschreiben Sie die Gegenstände so genau wie möglich – inklusive Mängel.
Entsorgen
Gut zu Wissen: Alte elektronische Geräte können Sie an jeder Verkaufsstellen gratis abgeben.
Rund um den Umzugstermin, am besten noch vor dem Umzug. Überprüfen Sie den Versicherungsschutz und die Deckungssummen. So gehen Sie sicher, dass alles mit der neuen Situation übereinstimmt. Melden Sie sich bis spätestens 30 Tagen nach Umzug bei Ihrer Versicherung.
Eine Haushaltversicherung ist nicht obligatorisch. Wir empfehlen aber, eine abzuschliessen. Diese beinhaltet üblicherweise eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung wird vom Vermieter oftmals vorausgesetzt, um überhaupt eine Wohnung mieten zu können.
Auch in einem Seniorenheim verfügen Sie über eigenen Hausrat, womöglich mit Wertgegenständen. Wir empfehlen deshalb, die Hausratversicherung zu behalten und den Vertrag der neuen Situation anzupassen. Beim Umzug ins Seniorenheim reduzieren Sie wahrscheinlich Ihren Hausrat. Entsprechend können Sie auch die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung reduzieren. Dadurch zahlen Sie weniger Prämien.
Wir empfehlen ebenfalls, die Privathaftpflichtversicherung zu behalten. Denn auch im Seniorenheim kann mal etwas schief gehen. Sie haften zum Beispiel, wenn Sie einen Gegenstand eines Mitbewohners beschädigen.
Grundsätzlich empfehlen wir, den Deckungsumfang aller Versicherungen zu überprüfen. Es kann sein, dass bestimmte Zusatzversicherungen nicht mehr nötig sind. Zum Beispiel eine Reiseversicherung oder Versicherungen für Schäden an benützten Motorfahrzeugen.
Ein Umzug kann schnell stressig werden. Damit alles reibungslos funktioniert und nichts Wichtiges vergessen geht, finden Sie hier eine praktische Umzugscheckliste als PDF zum Herunterladen.
Weitere Tipps zur Umzugs-Planung und Informationen dazu, welche Versicherung in einem Schadenfall bezahlt, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Wir unterscheiden in diesem Fall, ob der Versicherungsnehmer respektive die Versicherungsnehmerin oder die mitversicherte Person stirbt.
Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung müssen Sie nicht aktiv kündigen. Die Hausratversicherung geht beim Tod des Versicherungsnehmers respektive der Versicherungsnehmerin auf die Erben über. Diese können den Vertragsübergang ablehnen und die Versicherung erlischt. Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers respektive der Versicherungsnehmerin erlischt, wenn er oder sie stirbt.
Um Ihren Hausrat, Ihre Haustiere und/oder Ihr Auto zollfrei in die Schweiz einführen, brauchen Sie einige Dokumente. Deshalb sollten Sie vor dem Umzug folgende Dinge tun:
Es gibt aber Waren, die Sie verzollen müssen. Dazu gehören alkoholische Getränke oder Waffen. Notieren Sie solche Gegenstände ebenfalls auf Ihrer Inventarliste. Am besten Sie erstellen dafür einen Abschnitt "Zu verzollende Waren".
Sie müssen Ihren Umzug vorab nicht einer Zollstelle ankündigen. Wenn Sie allerdings Ihre Dokumente zwei Tage vor dem Grenzübertritt an die entsprechende Zollstelle schicken, kommen Sie am Umzugstag zügiger voran.
Nein, grösstenteils nicht. Sie können einen Grossteil Ihres Hab und Guts sowie Ihre Haustiere und Ihr Auto zollfrei einführen. Dafür müssen Sie während der Öffnungszeiten einer Zollstelle für Handelsware einreisen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gut zu wissen: Studierende müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Sie können ihre Möbel, ihre persönlichen Gegenstände und ihr Unterrichtsmaterial auch dann einführen, wenn sie ihren Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Kommen Sie aus einem EU-/EFTA-Staat und werden länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten? Dann melden Sie sich spätestens 14 Tage nach Ihrer Ankunft in der Schweiz bei Ihrer Wohngemeinde an. Dort können Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Nehmen Sie dafür eine gültige Identitätskarte oder einen Pass und Ihren Arbeitsvertrag mit. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wird Ihnen eine andere Aufenthaltsbewilligung ausgestellt:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Staatsekretariats für Migration SEM.
Sind Sie sich unsicher, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen und welche nicht? Dann kann unser Versicherungscheck helfen.
In der Schweiz sind die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Autoversicherung, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung obligatorisch.
Tipp: Vergleichen lohnt sich: Sowohl bei der Auto- als auch bei der Krankenversicherung.
Sind Sie sich unsicher, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen und welche nicht? Dann kann unser Versicherungscheck helfen.
Wir empfehlen Ihnen sehr stark, folgende Versicherungen abzuschliessen:
Bei Zurich können Sie die Privathaftpflicht-Versicherung und die Hausratversicherung zusammen als Haushaltversicherung abschliessen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber "Haushaltversicherung – daheim rundum geschützt."
Wir empfehlen Ihnen ebenso, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Denn vor einer Krankheit ist niemand gefeilt. In der Schweiz kostet der Lebensunterhalt sehr viel. Könnten Sie im Krankheitsfall mit nur 60 Prozent Ihres jetzigen Gehalts auskommen?
Darüber hinaus können sich auch folgende Versicherungen für Sie lohnen:
Zu den Schweizer Sozialversicherungen gehören folgende Versicherungen:
Für Ihre Krankenversicherung sind Sie selber verantwortlich. Spätestens bis drei Monate nach Ihrem Umzug in die Schweiz müssen Sie bei einer Krankenversicherung grundversichert sein. Die Leistungen in der Grundversicherung sind überall gleich. Jedoch können die Kosten von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Es lohnt sich deshalb, Prämien zu vergleichen.
Die Unfallversicherung müssen Sie in Ihre Krankenversicherung einschliessen, sofern Sie weniger als acht Stunden in der Woche bei der gleichen Arbeitgeberin arbeiten. Arbeiten Sie wöchentlich über acht Stunden bei der gleichen Arbeitgeberin, so bezahlt sie Ihre Unfallversicherung.
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Altersvorsorge (AHV) bezahlen Sie und Ihre Arbeitgeberin zu gleichen Teilen. Dafür werden Ihnen ALV- und AHV-Beiträge direkt vom Lohn abgezogen. Beiträge an die Familienausgleichskasse zahlt ausschliesslich Ihre Arbeitgeberin.
Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:
Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Einkommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensionierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.
Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.
Erfahren Sie mehr auf vita.ch.
Ja, das können Sie. Wir empfehlen es sogar, denn es wird immer wichtiger, privat für das Alter vorzusorgen. Ausserdem können Sie mit dem Vorsorgekonto Säule 3a Steuern sparen. Dafür ziehen Sie den eingezahlten Betrag bei der Steuererklärung von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab.
Wie viel Sie in die 3. Säule einzahlen können, hängt davon ab, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Sofern Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie im Jahr 2022 maximal CHF 6883.– einzahlen.
Sie sind über Ihre Arbeitgeberin bei einer Pensionskasse angeschlossen, wenn Sie jährlich mehr als CHF 21'510.– verdienen.
In der Schweiz haben wir ein anderes Vorsorgesystem als in Ihrer alten Heimat. Überprüfen Sie deshalb Ihre bestehenden Verträge respektive Policen zur privaten Vorsorge. Es ist gut möglich, dass in Ihrer aktuellen Police die Rentenleistungen zum Beispiel bei Invalidität anders geregelt sind. Darüber hinaus können Sie ausländischen Vorsorge-Gelder nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
In der Schweiz können Sie mit einem Säule 3a Konto jährlich Steuern sparen. Dafür ziehen Sie den eingezahlten Betrag bei der Steuererklärung von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ab. 2022 können Sie maximal CHF 6883.– in das Säule 3a Konto einzahlen.
Am besten Sie besprechen Ihre persönliche Situation mit einer Vorsorge-Expertin oder einem Vorsorge-Experten. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf. Vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Gelder aus der 1. Säule, der staatlichen Vorsorge, bei Ihrer Pensionierung. Bis dahin bleiben die Beträge in der Schweiz. Die Voraussetzung für eine Rente ist, dass Sie mindestens ein Jahr lang in die 1. Säule eingezahlt haben.
Gelder aus der 2. Säule, der beruflichen Vorsorge, sind persönlich angesparte Altersguthaben. Sie erhalten dieses Guthaben, wenn Sie die Schweiz verlassen. Es wird allerdings zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil unterschieden. Wenn Sie in ein EU- oder EFTA-Land ziehen, wird Ihnen nur der überobligatorische Teil der beruflichen Vorsorge ausbezahlt. Das obligatorische Guthaben wird auf ein Freizügikeitskonto transferiert. Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto erhalten Sie dann bei der Pensionierung. Wenn Sie jedoch in ein Land auswandern, das ausserhalb der EU und der EFTA-Staaten liegt, dann erhalten Sie das gesamte Guthaben aus der Pensionskasse.
Die grössten Unterschiede zwischen einer Säule-3a-Lösung einer Bank oder einer Versicherung liegen beim Risikoschutz für Sie und Ihre Familie, Ihrem Sparziel und der Vertragsdauer.
Risikoschutz für Familien und Sparziel
Bei einer Versicherung schliessen Sie im Rahmen der Säule 3a einen Versicherungsvertrag ab. Dieser beinhaltet einen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder Tod. Das heisst, falls Sie erwerbsunfähig werden, zahlt Ihre Versicherung den jährlichen anfallenden Betrag in die Säule 3a für Sie ein. Sie sparen entsprechend weiterhin für die Pensionierung, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Je nach gewählter Vorsorgelösung wird Ihnen zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente bis zur Pensionierung ausgezahlt. Sie erreichen Ihr definiertes Sparziel in jedem Fall. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital ausgezahlt. Somit sind Ihre Liebsten zumindest vor den finanziellen Folgen dieses Schicksalsschlags geschützt. Diesen Versicherungsschutz bezahlen Sie mit einem Teil Ihrer Prämie.
Wenn Sie Ihre Säule 3a bei einer Bank eröffnen, liegt der Hauptfokus auf dem Sparprozess. Sie und/oder Ihre Familie sind dabei nicht gegen die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls geschützt. Falls Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, dürfen Sie auch nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. In diesem Fall erreichen Sie Ihr definiertes Sparziel nicht.
Vertragsdauer
Der Versicherungsvertrag im Rahmen der Säule 3a hat stets eine fixe Vertragsdauer. Diese reicht meistens bis zum ordentlicher Pensionsalter. Sie verpflichten sich, regelmässig einen bestimmten Betrag in die Säule-3a-Police einzuzahlen.
Nach dem dritten Versicherungsjahr haben Sie aber die Möglichkeit, die Zahlungen bis zu drei Jahre zu pausieren. Der Versicherungsschutz erlischt dabei nicht. Das heisst, Sie sind weiterhin vollumfänglich versichert, wenn Sie zum Beispiel eine Babypause einlegen oder im Ausland sind. Die einzige Folge daraus ist, dass sich Ihr Sparziel um diese pausierten Beträge verringert.