Annullations- und Reiserücktrittsversicherung

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Annullations- und Reiserücktrittsversicherung

Wenn die Reise ins Wasser fällt: Die Annullierungskosten­versicherung sorgt dafür, dass Sie die Kosten für Ihre gebuchte Reise zurückerstattet bekommen, wenn Sie die Reise nicht antreten können. Diese Versicherung ist ein Modul der Reiseversicherung Relax Assistance.

Vorteile einer Annullations- und Reiserücktrittsversicherung

Koffer

Zurich über­nimmt die Annul­lierungs­kosten

Wenn Sie vor der Reise verunfallen, erkranken oder das Transportunternehmen in Konkurs geht.

Neuwertentschädigung

Die Versicherungs­summe

beträgt CHF 30'000 pro Person und Ereignis (max. CHF 120’000)

Annulierung

Ticketkosten

für Konzerte und andere Veranstaltungen sind versichert wenn das Ticket CHF 100 oder mehr kostet

Leistung im Überblick

  • Wenn Sie vor der Reise verunfallen oder erkranken, übernimmt die Versicherung die Annullierungskosten
  • Die Versicherung deckt Fe­ri­en­ar­ran­ge­ments, Sprach­auf­ent­halte, Fe­ri­en­wohnungen und Fahrzeuge, die Sie gebucht haben
  • Mehrtägige Kurse mit gebuchter Unterkunft für berufliche Aus- und Weiterbildung bis CHF 5'000 mitversichert
  • Der Schutz dieser Versicherung gilt weltweit
  • Verhindern Erkrankung, Unfall oder Todesfall einer Ihnen nahestehenden Person Ihren Ferienantritt, kommt die Annullationsversicherung für die Kosten auf
  • Ihre Kosten sind auch gedeckt, wenn Sie nicht alleine reisen möchten, weil Ihr Reisepartner krank geworden oder verunfallt ist
  • Mit der Annullationsversicherung sind Leistungen versichert bis CHF 30'000 pro Person, maximal CHF 120'000 für alle Personen

Im Detail

Krankheit, Unfall und andere un­vor­her­ge­se­hene Ereignisse können den Traum von Ferien rasch platzen lassen. Die An­nul­lier­ungs­kosten­ver­si­che­rung von Zurich stellt sicher, dass Ihnen daraus keine Kosten entstehen.

Wann Sie auf die Annullations­versicherung zählen können

  • Wenn Sie oder Ihnen nahestehende Personen (wie Familienangehörige, nahe Verwandte, Verlobte, Paten) ernsthaft krank werden, schwer verunfallen oder sterben
  • Wenn Ihre Stellvertretung im Geschäft aus gesundheitlichen Gründen ausfällt
  • Wenn Ihr Eigentum zu Hause schwer beschädigt wird, beispielsweise durch Feuer oder Wasser
  • Wenn das öffentliche Verkehrsmittel bzw. das Taxi zum Flughafen oder Bahnhof in der Schweiz ausfällt
  • Wenn Streiks, Krawalle, Na­tur­katastro­phen oder Epidemien Sie an der Reise hindern

Mit welchen Vergütungen Sie rechnen können

  • Rückerstattung der vertraglich geschuldeten Annullierungskosten inkl. Bearbeitungsgebühren
  • Können Sie Ihre Reise erst verspätet antreten, vergütet Ihnen Zurich die Leistungen für den Aufenthalt, die Sie nicht bezogen haben, sowie die Mehrkosten für die Nachreise
  • Der maximale Vergütungsbetrag der Reiserücktrittsversicherung liegt bei CHF 30'000 pro Person, bei CHF 120'000 für alle mitreisenden Personen zusammen

Gut zu wissen

  • Mit der An­nul­lie­rungs­kosten­ver­si­che­rung sind auch die Ticketkosten für Konzerte, Theateraufführungen und andere Veranstaltungen versichert, wenn das Ticket CHF 100 oder mehr kostet
  • Verunfallt oder erkrankt Ihr Hund oder Ihre Katze, übernimmt Zurich die Kosten für die geschuldeten Annulierungskosten inkl. Bearbeitungsgebühr
  • Können Sie eine Reise nicht antreten, weil Ihre persönlichen Reisedokumente abhandengekommen sind, sind Ihre Annullierungskosten versichert
  • Können Sie oder eine mitversicherte Person aufgrund von Schwan­ger­schafts­kom­pli­ka­ti­onen eine Reise nicht antreten, deckt die Versicherung von Zurich die Annullierungskosten

Ihre Beratung

Wenn der Traum von Badeferien oder einer Städtereise platzt, entlastet die Annullationsversicherung Ihr Portemonnaie. Gerne beraten wir Sie zu den Details.
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