Familienpaar läuft auf Sandstrand mit 2 Kindern

Reiseversicherung Zurich Relax Assistance

Schutz nach Ihren Bedürfnissen

  • Annullierungskosten bei Krankheit oder Unfall sind gedeckt

  • weltweiter Reiseschutz mit 24/7-Assistance bei Notfällen

  • Einzelbausteine oder Rundum-Paket individuell wählbar

  • europaweite Pannenhilfe für Auto, Motorrad und Velo

  • kompetenter Reiserechtschutz bei juristischen Streitigkeiten im Ausland

Versicherungsleistungen

Über Versicherungsleistungen

Die genauen Deckungssummen und weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserem Factsheet, AVBs oder Ihrer persönlichen Police.

Annullierungskosten

Zurich übernimmt die Annullierungskosten, wenn die Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.

Reiseschutz

Mit dem Reiseschutz sind Zwischenfälle während der Reise gedeckt, welche eine vorzeitige Rückreise oder einen verlängerten Aufenthalt notwendig machen.

Ersatzreise

Falls Sie Ihre Ferien wegen einer medizinisch notwendigen Rückreise abbrechen müssen, erstatten wir Ihnen den vor der Abreise bezahlten Arrangement­preis.

Reiserechtsschutz im Ausland

Unterstützung bei gewissen reisebezogenen Rechtsfällen im Ausland, inkl. Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten.

Kundinnen und Kunden aus dem Fürstentum Liechtenstein beraten wir betreffend dem Erwerb einer Reiserechtsschutzversicherung gerne persönlich in unserer Generalagentur Robert Wilhelmi, Europark, Austrasse 79, FL 9490 Vaduz, Telefon +423 265 52 52, Mail: vaduz@zurich.ch

Pannenhilfe

Schnelle Hilfe vor Ort und mit einem Ersatzwagen wieder mobil – dank europaweiter Pannenhilfe. Die Pannenhilfe für Fahrräder und Motorfahrräder ist ebenfalls mitversichert.

Mietauto und Carsharing auf Reise

Reisen Sie häufig und mieten sie dabei Fahrzeuge? Dann könnte eine Versicherung für Miet- und Sharingfahrzeuge sinnvoll sein. So vermeiden Sie Selbstbehalte und Reparaturkosten, weltweit.

Häufige Fragen zum Thema Reiseversicherung

Wer ist alles bei der Reiseversicherung mitversichert?

Versichert sind je nach Vereinbarung die Einzelperson oder alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

  • Einzelperson: Versichert ist der Versicherungsnehmer
  • Alle im gleichen Haushalt lebenden Personen: Versichert sind der Versicherungsnehmer und sämtliche Personen, die mit ihm in Wohngemeinschaft leben oder als Wochen- oder Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren. Weitere Informationen zur Versicherungsdeckung entnehmen Sie den AVB in unseren Downloads.

Ist bei Reiseversicherung auch Rückführung im Kranken-, Todesfall inbegriffen?

Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.

Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.

Gilt meine Pannenversicherung auch im Ausland während Reisen?

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.

In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?

Versichert ist das Reisegepäck, welche die versicherten Personen zum persönlichen und privaten Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben, bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme.

Schäden am Reisegepäck

Versichert sind Schäden am Reisegepäck durch Diebstahl oder durch plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl oder Verlust versichert.

Gepäckverspätung

Versichert sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen von Ersatzgegenständen bis maximal 30% der Versicherungssumme, wenn das zur Beförderung übergebene Reisegepäck verspätet ausgeliefert wird.

Falls ich aus geschäftlichen Gründen eine Reise absagen muss, übernimmt die Versicherung dann die Kosten?

Nein, ausser wenn

- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann;

Was die Annullations- bzw. Reiserücktrittsversicherung abdeckt

  • Ferienarrangements, Sprach- und Ferienkursaufenthalte
  • Gebuchte Reisen mit Flugzeug, Bahn und Schiff
  • Miete von Ferienwohnungen, Booten, Personenwagen und Wohnmobilen 

... der versicherten Personen, ungeachtet dessen, wer die Buchung vorgenommen bzw. die Kosten getragen hat.

Wann Sie auf die Annullations­versicherung zählen können

  • Wenn Sie oder Ihnen nahestehende Personen (wie Familienangehörige, nahe Verwandte, Verlobte, Paten) ernsthaft krank werden, schwer verunfallen oder sterben
  • Wenn Ihre Stellvertretung im Geschäft aus gesundheitlichen Gründen ausfällt
  • Wenn Ihr Eigentum zu Hause schwer beschädigt wird, beispielsweise durch Feuer oder Wasser
  • Wenn das öffentliche Verkehrsmittel bzw. das Taxi zum Flughafen oder Bahnhof in der Schweiz ausfällt
  • Wenn Streiks, Krawalle, Na­tur­katastro­phen oder Epidemien Sie an der Reise hindern

Was im Schadenfall entschädigt wird

  • Rückerstattung der vertraglich geschuldeten Annullierungskosten inkl. Bearbeitungsgebühren
  • Können Sie Ihre Reise erst verspätet antreten, vergütet Ihnen Zurich die Leistungen für den Aufenthalt, die Sie nicht bezogen haben, sowie die Mehrkosten für die Nachreise
  • Der maximale Vergütungsbetrag der Reiserücktrittsversicherung liegt bei CHF 30'000 pro Person, bei CHF 120'000 für alle mitreisenden Personen zusammen
  • Es wird ein Selbstbehalt von CHF 200 pro Ereignis abgezogen

Gut zu wissen

  • Verunfallt oder erkrankt Ihr Hund oder Ihre Katze, übernimmt Zurich die Kosten für die geschuldeten Annullierungskosten inkl. Bearbeitungsgebühr.
  • Können Sie eine Reise nicht antreten, weil Ihre persönlichen Reisedokumente abhandengekommen sind, sind Ihre Annullierungskosten versichert.
  • Möchten Sie eine Reise nicht allein antreten, weil ihr Reisepartner erkrankt oder verunfallt ist, deckt die Versicherung von Zurich die Annullierungskosten.

Welche Leistungen übernimmt die Pannenhilfe?

Die Pannenhilfe ist ein Modul der Zurich Relax Assistance und ist auch separat erhältlich. Bei Pannen sowie Kaskoereignissen (inkl. Kollision, Elementarschäden, Diebstahl) von Motorfahrzeugen, übernehmen wir folgende Leistungen:

  • Organisation und Kosten der Pannenhilfe vor Ort, inklusive Ersatz von Kleinteilen
  • Bergungskosten bis CHF 2’000 sind versichert
  • Abschleppkosten für Ihr Fahrzeug in die nächste, für die Reparatur geeignete Garage
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur sowie Kostenübernahme für Unterkunft, Weiter- oder Rückreise zusammen bis zu CHF ­5’000

Welche Motorfahrzeuge sind versichert?

  • Motorfahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht (Variante Basic)
  • Wohnmobile ab 3'500 kg bis 9'000 kg Gesamtgewicht (Variante Plus exklusiv beim Versicherungsberater abschliessbar)
  • Vom versicherten Fahrzeug gezogene Anhänger

Wie sind Fahrräder und E-Bikes versichert?

Bei Fahruntüchtigkeit infolge eines technischen Defekts oder Unfalls sowie bei Diebstahl übernehmen wir folgende Leistungen:

  • Organisation und Kostenübernahme der Pannenhilfe
  • Kostenübernahme für Unterkunft, selbstorganisierte Weiter- und Rückreise bis maximal CHF 1’000

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