Annullierungskosten
Zurich übernimmt die Annullierungskosten, wenn die Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Die genauen Deckungssummen und weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserem Factsheet, AVBs oder Ihrer persönlichen Police.
Zurich übernimmt die Annullierungskosten, wenn die Reise beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann.
Mit dem Reiseschutz sind Zwischenfälle während der Reise gedeckt, welche eine vorzeitige Rückreise oder einen verlängerten Aufenthalt notwendig machen.
Falls Sie Ihre Ferien wegen einer medizinisch notwendigen Rückreise abbrechen müssen, erstatten wir Ihnen den vor der Abreise bezahlten Arrangementpreis.
Unterstützung bei gewissen reisebezogenen Rechtsfällen im Ausland, inkl. Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten.
Kundinnen und Kunden aus dem Fürstentum Liechtenstein beraten wir betreffend dem Erwerb einer Reiserechtsschutzversicherung gerne persönlich in unserer Generalagentur Robert Wilhelmi, Europark, Austrasse 79, FL 9490 Vaduz, Telefon +423 265 52 52, Mail: vaduz@zurich.ch
Schnelle Hilfe vor Ort und mit einem Ersatzwagen wieder mobil – dank europaweiter Pannenhilfe. Die Pannenhilfe für Fahrräder und Motorfahrräder ist ebenfalls mitversichert.
Zurich übernimmt bei Reisegepäckverspätung die Kosten für Notersatz oder entschädigt das Gepäck bei Beschädigung und Verlust.
Versichert sind je nach Vereinbarung die Einzelperson oder alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.
Ja, bei Versicherungspolicen ab AVB Ausgabe 06.2019 ist dies mitversichert.
Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.
Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.
Ja, bei Elementarereignissen (als Elementarereignisse gelten Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von 75 km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch) wie auch bei anderen Naturkatastrophen.
Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.
In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.
Versichert ist das Reisegepäck, welche die versicherten Personen zum persönlichen und privaten Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben, bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme.
Schäden am Reisegepäck
Versichert sind Schäden am Reisegepäck durch Diebstahl oder durch plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl oder Verlust versichert.
Gepäckverspätung
Versichert sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen von Ersatzgegenständen bis maximal 30% der Versicherungssumme, wenn das zur Beförderung übergebene Reisegepäck verspätet ausgeliefert wird.
Nein, ausser wenn
- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann;
... der versicherten Personen, ungeachtet dessen, wer die Buchung vorgenommen bzw. die Kosten getragen hat.
Die Relax Assistance Reiseversicherung ist ein Paket und umfasst standardmässig die folgenden Bausteine: Annullierungskosten, Reiseschutz, Ersatzreise und Reiserechtschutz im Ausland. Die Reiserückrittsversicherung heisst bei Zurich Annullierungskostenversicherung und ist als einzelner Baustein oder im Paket Relax Assistance Reiseversicherung abschliessbar.
Die Pannenhilfe ist ein Modul der Zurich Relax Assistance und ist auch separat erhältlich. Bei Pannen sowie Kaskoereignissen (inkl. Kollision, Elementarschäden, Diebstahl) von Motorfahrzeugen, übernehmen wir folgende Leistungen:
Bei Fahruntüchtigkeit infolge eines technischen Defekts oder Unfalls sowie bei Diebstahl übernehmen wir folgende Leistungen: