Was ist die Abredeversicherung?
Wenn Sie als Arbeitnehmer/in bei einem Arbeitgeber in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit definitiv oder vorübergehend auf (zum Beispiel bei längerem unbezahltem Urlaub) oder reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden pro Woche, erlischt nach Ablauf der sog. Nachdeckungsfrist von 31 Tagen auch Ihr NBU-Versicherungsschutz (zum Begriff der Nachdeckungsfrist siehe "Wann beginnt und wann endet die Abredeversicherung"). Mit einer Abredeversicherung können Sie diesen NBU-Versicherungsschutz über die Nachdeckungsfrist hinaus um insgesamt 6 Monate verlängern und kommen damit weiterhin in den vollen Genuss der entsprechenden Versicherungsleistungen nach den Bestimmungen des schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes (UVG) (falls Ihr bisheriger Arbeitgeber seinen Sitz in der Schweiz hat) bzw. des liechtensteinischen Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) (falls Ihr bisheriger Arbeitgeber seinen Sitz im Fürstentum Liechtenstein hat).






