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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Zurich macht Drohnen- Piloten startklar
Immer mehr Firmen setzen bei bei ihrer Arbeit Drohnen ein Selbst
für kleinere Fluggeräte benötigt man einen Versicherungsnachweis Zudem gibt es noch ein paar andere Dinge zu beachten Dominik Buholzer Ruben Sprich
In Genf setzte die Polizei während des ersten Lockdowns Drohnen ein um die Corona­Massnahmen zu überwachen Bei der Rega soll eine Drohne künftig bei Such­ einsätzen für vermisste verletzte oder erkrankte Personen eingesetzt werden Beispielsweise dann wenn die Sichtverhältnisse so schlecht sind dass ein ein Helikoptereinsatz nicht infrage kommt Bei der Austrian Airlines dienen Drohnen dazu die Flieger auf mögliche Schäden zu überprüfen Aber auch Schweizer KMU nutzen sie immer öfter Für Architekten sind sie ein nützliches Mittel um Gebäude zu filmen Bauern prüfen damit wie es es auf den Feldern um die Saat bestellt ist Schätzungen des des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zufolge fliegen in der Schweiz bereits über 100'000 Drohnen herum Die Zahl ist stark steigend Das ist ein gutes Geschäft Es wird erwartet dass der Markt für Drohnentechno­ logie weltweit in den den kommenden Monaten auf über 127 Milliarden US­Dollar anwachsen wird Drohnen sind praktisch und vor allem viel­ seitig einsetzbar Es gilt jedoch einige Punkte
zu zu beachten: Bis zu zu einem Fluggewicht von
30 Kilogramm können die Fluggeräte in der Schweiz in in der Regel ohne Bewilligung eingesetzt werden – vorausgesetzt der «Pilot» hat stets Sichtkontakt zur Drohne Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen be­ trieben werden Soweit die geltende Regelung Drohnen­Besitzer tun gut daran sich mit der neuen EU­Regelung auseinanderzusetzen Noch bleibt alles beim Alten
An und für sich hätte die Schweiz auf den 1 Januar 2021 ihr Drohnengesetz jenem der EU anpassen wollen Doch die Rechtsübernahme hängt noch in der Luft Grund dafür ist das eidgenössische Parlament Als Erstrat stimmte der Nationalrat
im September 2020 einer Motion zu die den Bundesrat beauftragt den traditionellen Modell­ flug bei der der Übernahme der der Drohnenregulierung auszuklammern und weiterhin unter nationalem Recht laufen zu lassen In der Wintersaison 2020 stimmte der der Ständerat diesem Ansinnen zu Der Bundesrat muss nun also mit Brüssel das Gespräch suchen Gross ist der Spielraum jedoch 14


























































































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