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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Egal ob es sich um eine grosse oder eine eine kleine Drohne handelt: Der Besitzer muss sie beherrschen können Versicherungsschutz vorhanden ist Denn früher oder später wird die die Schweiz sich in diesem Be­ reich der europäischen Regelung anpassen» macht Martina Imwinkelried Haftpflicht­ Underwriterin Zurich­Versicherung geltend Für die Haftpflichtversicherung ist es empfehlens­ wert direkt mit Zurich Kontakt aufzunehmen «Es ist nicht in in in jedem Fall zwingend dass man eine separate Police erstellt Oft lässt sie sich in die Berufs­ oder Betriebshaftpflicht einschliessen» sagt Martina Imwinkelried Und kostspielig ist ein solcher Versicherungsschutz auch nicht Je nach Modelltyp Gewicht und Einsatz gibt es schon
für wenig Geld einen umfassenden Schutz «Wir empfehlen unseren Kundinnen und und und Kunden den Versicherungsnachweis immer auf sich sich zu tragen wenn sie ihre Drohne im Einsatz haben» sagt Martina Imwinkelried «Sicher ist sicher » Kein Blankoscheck
Mit der Haftpflichtversicherung sind Schäden versichert die Sie mit Ihrer Drohne an Autos Gebäuden oder anderen Personen verursachen Dieser Schutz gilt aber nicht für die Drohne Stefano Via und Martina Imwinkelried selbst «Unsere Haftpflichtversicherung ist auch kein Blankoscheck» betont Stefano Via Haftpflichtexperte bei der Zurich­Versicherung «Wer mit seiner Drohne beispielsweise den Betrieb auf dem nahe gelegenen Flughafen stört muss die Busse selbstverständlich aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen » Das Gleiche gilt wenn Persönlichkeitsrechte ver­ letzt werden Denn es ist in der Schweiz explizit verboten tief über ein Privatgrundstück zu fliegen sowie ohne Einverständnis Bilder von Menschen zu veröffentlichen Laut Stefano Via gilt es noch einen weiteren Punkt zu beachten: «Egal ob es sich um eine eine eine grosse oder eine eine eine kleine Drohne han­ delt: Der Besitzer muss sie beherrschen können – und zwar unabhängig von den den herrschenden Witterungseinflüssen » Das scheint zu klappen denn grundsätzlich kann der Versicherungsfachmann den Schweizer Drohnenbesitzern ein sehr gutes Zeugnis aus­ stellen: «Vor allem mit den kleinen Drohnen ver­ zeichnen wir sehr wenig Schäden – Chapeau!»
5 Punkte die man mit einer Drohne unbedingt beachten muss Mit Drohnen darf man ohne ohne Spezialbewilligung nicht näher als 5 Kilometer an an Flugplätze und Heliports fliegen Blaulichteinsätze also Einsätze von Rettungskräften bei Unfällen Bränden etc sind Tabuzonen Sie dürfen nicht überflogen werden Mit der der Drohne nicht über oder näher als 100 Meter zu Menschenansammlungen fliegen Der «Pilot» muss stets Sichtkontakt zu seiner Drohne behalten Für Fluggeräte von über 30 Kilogramm benötigt man eine Bewilligung 16






























































































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