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GUT ZU WISSEN
Mehr Schutz für unsere Kundinnen und Kunden
 Sunitha Balakrishnan
Das Versicherungsvertrags­ gesetz (VVG) regelt die Beziehung zwischen Versi­ cherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer und Versicherern. Im Sommer 2020 hat das Parlament eine Teilrevision des VVG verab­ schiedet, die einerseits den Schutz von Kundinnen und Kunden verstärkt und anderer­ seits den Geschäftsverkehr zwischen Versicherten und Versicherern vereinfacht.
Das VVG regelt die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen als Versicherungs­ nehmerin oder Versicherungsnehmer und uns als Versicherer und definiert damit Ihre Rechte und Pflichten als Ver­ sicherte oder Versicherter gegenüber uns als Versicherer. Die Einhaltung der VVG­Bestimmungen durch uns als Versicherer wird von der Eidgenössi­ schen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Das VVG ist über 100 Jahre alt. Des­ halb ist es nicht verwunderlich, dass es den heutigen Anforderungen an einen modernen Kundenschutz sowie den Bedürfnissen der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr genügt.
Mit der neusten VVG­Teilrevision, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wird der Kundenschutz weiter ausgebaut.
Was ändert sich für Sie?
Das revidierte VVG enthält zahl­ reiche Verbesserungen für Versicherungskunden:
Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts
Sie können den Antrag zum Ab­ schluss des Versicherungsvertrags innerhalb von einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Dieses Recht besteht aber nicht bei kollektiven Personenversicherungen.
Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts
Sie können Ihren Versicherungs­ vertrag, selbst wenn er für eine längere Dauer vereinbart wurde, auf Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungs­ jahres kündigen. Dies gilt allerdings nicht für Lebensversicherungen.
   Quellen: Medienmitteilungen des Bundes und Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) Link: Bundesgesetz über
den Versicherungsvertrag
(ab 1. Januar 2022 geltende Fassung)
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