Die Maschinenkaskoversicherung und die Elektronikversicherung sind technische Versicherungen. Diese Versicherungen sind dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Maschinen und Geräte gegen Schäden aufgrund technischer Gefahren und Unfälle absichern möchten. Sie decken innere Betriebsschäden und Kaskoschäden an stationären und mobilen Maschinen, Anlagen, Apparaten, fahrbaren Arbeitsmaschinen, elektronischen Geräten und Sachen der IT ab. Der Schutz kann auf Wunsch mit Zusatzdeckungen individuell erweitert werden.
Eine Sachversicherung brauchen Sie, um Ihr Inventar (Waren und Einrichtungen) und Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Wasser, (Einbruch-) Diebstahl und ähnliche Risiken zu schützen. Es gibt auch Sachversicherungen mit Zusatzdeckungen, z.B. für technische Gefahren. Deshalb kann es je nach gewähltem Deckungsumfang vorkommen, dass die Sachversicherung z.T. dieselben Risiken abdeckt wie die technische Versicherung.
Wichtig: Bei mobilen Arbeitsmaschinen und Geräten kann die Deckung gegen Feuer-, Elementar- und Diebstahlschäden sowohl über die Sachversicherung als auch über die technische Versicherung erfolgen. Wir beraten gerne.
Grundsätzlich sind nahezu alle Maschinen und technischen Anlagen oder Geräte versicherbar. Es kommt darauf an, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist (z.B. in der Maschinen- und Metallindustrie, im herstellenden Gewerbe, in der Bau- oder Landwirtschaft, im Transportgewerbe, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst oder generell im Dienstleistungssektor).
Die Maschinen und technischen Anlagen, Geräte und Sachen der IT müssen betriebsbereit bzw. betriebsfertig aufgestellt sein (d.h. sie müssen fertig montiert sein und die 1. Inbetriebnahme muss stattgefunden haben).
Einschränkungen können ausserdem bei Prototypen, nicht erprobten Technologien oder speziellen Betriebsverhältnissen bestehen.
Wir empfehlen eine Beratung, um Ihre Bedürfnisse zu verstehen und den optimalen Versicherungsschutz zu bieten.
Übrigens: Bei mobilen technischen Fahrhaben wie Baukranen und Fahrgeschäften auf Jahrmärkten ist das Aufstellen, der Betrieb und die Demontage inkl. Transport an den Bestimmungsort in der Grunddeckung mitversichert.
Fahrbare und selbst fahrende Arbeitsmaschinen und mobile Geräte sind grundsätzlich immer im gesamten vereinbarten örtlichen Geltungsbereich versichert. I.d.R. gilt der Versicherungsschutz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Der Geltungsbereich kann bei Bedarf auf Europa oder nahezu die ganze Welt ausgedehnt werden.
Stationär versicherte Maschinen - wie z.B. eine CNC-Maschine oder eine Offsetdruckmaschine - sind an allen Standorten des Versicherungsnehmers versichert. Der Transport der Maschine zwischen den Standorten ist hingegen nicht gedeckt.
Ja. In der Grunddeckung sind die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz von Firmware und Betriebssystemen versichert. Voraussetzung ist, dass der Datenverlust durch Beschädigung oder Zerstörung von versicherter Hardware entstanden ist.
Die Wiederherstellung von weiteren Programmen und Daten können Sie zusätzlich versichern. Wenn aufgrund eines Schadens an versicherten Sachen Aufwendungen für das Wiederaufbringen weiterer Software entstehen, dann ist Folgendes mitversichert:
Dabei sind Wiederherstellungskosten auch dann versichert, wenn der Schaden durch einen Dritten - z.B. Service- oder Reparaturfirma - verursacht wurde.
In der Elektronikversicherung sind mit der Zusatzdeckung «Plus» auch die Wiederherstellungskosten durch fehlerhafte Bedienung, Magnetfelder, Spannungsschwankungen und Stromausfall gedeckt.
Ja. Den Selbstbehalt können Sie in der Regel frei wählen. Zu beachten ist dabei, dass je nach versicherter Sache (z.B. Bohrmaschine oder Wasserkraftwerk) ein Mindestbetrag als Selbstbehalt vorgegeben ist.
Wenn Sie einen Selbstbehalt wählen, der über dem vorgegebenen Mindestbetrag liegt, dann profitieren Sie von Prämienrabatten.
Wenn bei einem Schaden mehrere Sachen oder Kosten unter der gleichen Police betroffen sind, wird der Selbstbehalt in der Regel nur einmal verrechnet.
Ja. Neue Maschinen, Geräte etc. können Sie jederzeit melden und in die bestehende Police aufnehmen lassen.
Wenn Sie sehr viele Maschinen haben, können Sie uns auch ein Maschinenverzeichnis schicken, das wir in die Police aufnehmen. In unserer Sachversicherung können wir sogar alle Maschinen pauschal für den ganzen Betrieb versichern.
Wenn Sie einzelne versicherte Sachen durch gleichartige neue ersetzen, geht der Versicherungsschutz auf die neuen Sachen über. Es gelten weiterhin die im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen. Bitte melden Sie Zurich die betreffenden Sachen spätestens bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Die Maschinenkasko- und die Maschinenversicherung schützen Sie vor finanziellen Verlusten durch unvorhersehbare Schäden an stationären und mobilen Maschinen, technischen Apparaten, Anlagen und maschinellen Einrichtungen.
Dabei deckt die Maschinenkaskoversicherung Schäden, die durch gewaltsame äussere Einwirkungen entstehen, z.B. durch Zusammenstoss, Anprall, Um- oder Absturz und Einsinken.
Die Maschinenversicherung deckt darüber hinaus auch innere Betriebsschäden aus Bedienungs-, Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern, Schäden als Folge von Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung sowie durch defekte Sicherheitseinrichtungen.
Sie können für Ihren Betrieb spezifisch Zusatzversicherungen vereinbaren, z.B.:
Ja. In der technischen Versicherung sind grundsätzlich unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versichert. Wenn z.B. das gegen Maschinenbruch versicherte CNC-Bearbeitungscenter durch einen Bedienungsfehler «intern» kollidiert oder das Getriebe wegen eines Materialfehlers bricht, dann sind diese Vorfälle gedeckt. Die Maschinenkaskoversicherung deckt äussere Schäden und Kaskofolgeschäden durch innere Betriebsschäden ab. Beispiel: Ein Getriebeschaden ist nicht versichert. Wenn der Bagger jedoch deshalb in den Graben fährt, ist der Folgeschaden gedeckt. Ebenso besteht Deckung bei Kaskoereignissen aufgrund einer Fehlbedienung.
Ja, selbstverständlich. Zu beachten ist, dass Zurich:
D.h. im Schadenfall wird der Zeitwert entschädigt. Ist die beschädigte Sache reparaturfähig, wird das Alter von neueren oder revidierten Komponenten berücksichtigt.
Eine Versicherung für ältere Maschinen und Anlagen kann nicht nur sinnvoll sein, wenn diese gut erhalten sind. Sondern auch dann, wenn eine Zusatzdeckung für Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Schadenfall bzw. Ertragsausfall gewünscht wird.
Wenn Ihre versicherten Maschinen und Anlagen als Folge eines versicherten Ereignisses stillstehen, deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihre weiterlaufenden Kosten wie Löhne, Mieten, Kapitalzinsen usw. Mitversichert sind Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes - also auch die Kosten für Leihgeräte oder Ersatzmaschinen -, weitere Schadenminderungskosten sowie der entgangene Betriebsgewinn. Bei Bedarf sind auch nur die Mehrkosten versicherbar.
Falls Sie bereits eine Sachversicherung mit Zusatzdeckungen für technische Gefahren haben, dann sind geleaste, gemietete, ausgeliehene oder bei Gelegenheit in Obhut genommene Objekte mitversichert – es sei denn, sie sind über eine separate Versicherung versichert.
Beispiel Schaden durch Programmierfehler:
Durch einen Programmierfehler kollidiert das Werkzeug einer CNC-Fräsmaschine mit dem Werkstück. Spindel und Lagerung sind beschädigt und müssen ersetzt werden.
Die Zurich Maschinenversicherung vergütet die Kosten für die Reparatur und dank den Zusatzdeckungen auch das beschädigte Werkzeug und den durch den Schaden entstandenen Ertragsausfall.
Beispiel Lagerbruch in einer Druckmaschine:
Durch den Lagerbruch in einer Druckmaschinen gehen Lagerkugeln durch den Druckbereich und beschädigen diverse Zylinder. Die Zurich Maschinenversicherung übernimmt die Reparaturkosten mit Ersatz von Lager und Zylinder sowie die Mehrkosten für die Auftragsauslagerung in Fremdbetrieb.
Beispiel Getriebeschaden am Pneukran:
Es gibt aufgrund eines Ermüdungsbruches einen Getriebeschaden am Drehkranz eines älteren Pneukranes. Um die Stillstandzeit gering zu halten, wird das Getriebe über das Wochenende ersetzt. Zurich entschädigt den technischen Zeitwert des Getriebes und aus der gewählten Zusatzdeckung die beschleunigte Reparatur.
Beispiel Kollision eines Lastwagen-Ladekrans:
Ein Lastwagen-Ladekran kollidiert mit einer Unterführung. Der Ladekran wird stark beschädigt. Für die Bergung muss ein Mobilkran eingesetzt werden. Die Bergungskosten und die Reparatur des Ladekranes werden durch die Zurich Maschinenkaskoversicherung übernommen.
Beispiel Totalschaden am Radlader:
Ein älterer Radlader stürzt in eine Kiesgrube. Chassis, Armsystem und Zylinder sind dermassen verbogen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Für die Bergung sind zwei Pneukräne erforderlich. Die Bergungskosten sind in der Maschinenkaskoversicherung in ausreichendem Umfang gedeckt. Zurich entschädigt den technischen Zeitwert des Radladers und aus der Zeitwertzusatzdeckung 20% der Versicherungssumme für die Beschaffung einer neuen Maschine.
Beispiel Hebebühnenbruch:
Bei einer Hebebühne bricht eine Stütze, die Bühne stürzt um. Die gebrochene Stütze wäre in der Maschinenversicherung als «innerer Betriebsschaden» gedeckt. Aus der Maschinenkaskoversicherung wird als Folgeschaden der Schaden am Arbeitskorb und an der Scherenmechanik entschädigt.
Für alle genannten Fälle gilt:
In Abstimmung mit der Sachversicherung können bei allen fahrbaren und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen und mobilen Geräten
mitversichert werden.
Unternehmen und Institutionen mit IT-Anlagen, elektronischen Büro- und Ladeneinrichtungen, elektronischen Geräten, Apparaten oder Automaten sowie Audio-, Video-, Mess- und Prüftechnik profitieren von der Elektronikversicherung. Diese Versicherung deckt finanzielle Verluste von Schäden durch gewaltsame äussere Einwirkungen. Dazu gehören z.B. menschliches Fehlverhalten, Zusammenstösse, Herunterfallen, Überspannung sowie Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden. Versichert sind auch Schäden (bei Sachen der IT nur auf besondere Vereinbarung) als Folge von Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern sowie Schäden infolge von Kurzschluss, Überstrom und Überspannung und durch defekte Sicherheitseinrichtungen. Sie können für Ihren Betrieb spezifisch Zusatzversicherungen vereinbaren, z.B.: Vergütung von Kosten zur Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Daten und Programme als Folge von Beschädigung, Diebstahl oder Blitzeinwirkung an Datenträgern Datenwiederherstellungskosten aufgrund fehlerhafter Bedienung, Magnetfelder, Spannungsschwankungen und Stromausfall Vergütung von Mehrkosten für die Weiterführung des IT-Betriebes, wenn der Betrieb als Folge eines versicherten Ereignisses ganz oder teilweise unterbrochen ist.
Bei einem Ausfall von IT-Anlagen oder Elektronik
Beispiel Server-Black-Out:
Überspannung beschädigt die Data-Storage Einheit im Server. Die Komponente mit langer Lieferzeit muss ersetzt werden.
Die Kosten für die neue Speichereinheit und zur Datenwiederherstellung ab Back-up sowie für die eingemieteten Komponenten zur Aufrechterhaltung des Betriebes werden durch die Elektronikversicherung übernommen.
Beispiel Ausfall des Klimagerätes:
Das Klimagerätes im Serverraum fällt am Wochenende aus, die zentralen Recheneinheiten überhitzen und sind unbrauchbar.
Die Kosten für die neuen Rechnereinschübe sowie die Datenwiederherstellungskosten werden aus der Zurich Elektronikversicherung vergütet.
Falls das Klimagerät mitversichert ist, wird auch dieser Schaden übernommen.
Beispiel Schaden am Laserscanner:
Der Laserscanner fällt bei einer 3D-Vermessung des Baufortschrittes aus Unachtsamkeit ins untere Stockwerk. Obwohl äusserlich keine Schäden erkennbar sind, arbeitet das Gerät nicht mehr zuverlässig. Diverse Komponenten werden durch den Hersteller ausgewechselt. Die Reparatur und die Mehrkosten für ein Ersatzgerät werden von der Zurich Elektronikversicherung übernommen.
Ja. Die Wiederherstellungskosten sind bei Beschädigung oder Zerstörung des Datenträgers versichert, d.h. Aufwendungen für das Wiederaufbringen von Programmen und Daten sind gedeckt. Wiederherstellungskosten fallen insbesondere an für
Ebenso können Wiederherstellungskosten versichert werden, wenn diese ohne Beschädigung von Datenträgern erforderlich sind. Und zwar aufgrund von: