Kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG)

Kollektive Krankentaggeldversicherung

Im Krankheitsfall oder während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Mitarbeitende für eine gewisse Zeit ihren Lohn, obschon sie am Arbeitsplatz fehlen. So schreibt es das Gesetz vor. Mit der kollektiven Krankentaggeldversicherung von Zurich sichern Sie Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Folgen dieser Lohnfortzahlungspflicht ab.

Warum sollten Sie eine kollektive Krankentaggeldversicherung haben?

Grundsätzlich

  • Die kollektive Krankentaggeldversicherung entlastet Sie von Ihrer Lohnfortzahlungspflicht
  • Dank dieser Versicherung entstehen keine Lücken zwischen der arbeitsvertraglichen Lohnfortzahlungspflicht und allfälligen IV- oder BVG-Leistungen
  • Sie können sich als familienfreundlicher Arbeitgeber positionieren indem Sie Optionen wie eine längere Dauer der Mutterschaft oder einen höheren Lohn während der Dauer der Mutterschaft einschliessen

Vorteile als Zurich-Kunde

  • Dank eines praktischen «online Schaden-Management-Systems» haben Sie einen minimalen administrativen Aufwand.
  • Mittels elektronischer Lohndeklaration von swissdec und Zurich melden Sie Lohndaten direkt an Zurich – das Ausfüllen von Deklarationsformularen entfällt
  • Nutzen Sie als Kundin bzw. Kunde von Zurich die  kostenlose telefonische Arbeitsrechtsberatung von Orion.
  • Diese Versicherung bietet Ihnen integrativ alle Leistungen unseres Care Management Services.

Wieviel kostet eine kollektive Krankentaggeldversicherung?

1‘300 *
Prämie in CHF
50‘000
durchschnittlichen Lohnsumme in CHF
1-9
Anzahl der Mitarbeiter
* Dieser Wert ist eine Berechnung auf der Grundlage von Daten von Zurich und ist daher indikativ, ohne vertragliche oder offizielle Gültigkeit.

Was deckt die kollektive Krankentaggeldversicherung ab?

Deckungssumme

Sie bestimmen den Leistungsumfang von 80% bis 100% des AHV-Lohns, bis maximal CHF 300'000 pro Jahr und Person.

Deckungszeitraum

Ausbezahlt werden die Krankentaggelder entweder während 730 Tagen abzüglich Wartefrist (BVG-koordiniert) oder während 720 Tagen innert 900 Tagen (vorgeschrieben bei den meisten GAV).

Spezielle Deckung

Die Versicherung deckt die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von 80% des AHV-Lohns während 14 Wochen (bzw. 98 Tagen) Mutterschaftsurlaub (maximal CHF 196 pro Tag; anrechenbarer Maximalverdienst CHF 88'200).

Häufig gestellte Fragen bezüglich der kollektiven Krankentaggeldversicherung

Ist diese Versicherung obligatorisch?

Nein, aber sie wird dringend empfohlen da die Dauer der Lohnfortzahlungpflicht davon abhängt wie lange der betreffende Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen war. 
Ein Mitarbeiter im ersten Jahr hat Anspruch auf 21 Tage Lohnfortzahlung nach der Berner Skala. 
Diese Frist verlängert sich danach jedes Jahr. Nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt diese Frist 150 Tage, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für Ihr Unternehmen führen kann, wenn es nicht versichert ist.

Wer muss die Prämie bezahlen?

Die Versicherungsprämien können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Abhängig vom gewählten Verteilungsschlüssel können Sie von der gesetzlichen Verpflichtung zur Lohnfortzahlung befreit sein.

Wie kann ich die Prämie beeinflussen?

Sie bestimmen den Leistungsumfang von 80% bis 100% des AHV-Lohns, bis maximal CHF 300'000 pro Jahr und Person.

Sie können die Höhe Ihrer Versicherungsprämie auch damit  beeinflussen, indem Sie eine Wartezeit von 7, 14, 30 oder 60 Tagen wählen.

Kontaktieren Sie uns

Die Lohnfortzahlungspflicht kann ins Geld gehen. Sichern Sie sich ab – wir beraten Sie gerne.