Nein, aber sie wird dringend empfohlen da die Dauer der Lohnfortzahlungpflicht davon abhängt wie lange der betreffende Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen war.
Ein Mitarbeiter im ersten Jahr hat Anspruch auf 21 Tage Lohnfortzahlung nach der Berner Skala.
Diese Frist verlängert sich danach jedes Jahr. Nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt diese Frist 150 Tage, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für Ihr Unternehmen führen kann, wenn es nicht versichert ist.
Die Versicherungsprämien können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Abhängig vom gewählten Verteilungsschlüssel können Sie von der gesetzlichen Verpflichtung zur Lohnfortzahlung befreit sein.
Sie bestimmen den Leistungsumfang von 80% bis 100% des AHV-Lohns, bis maximal CHF 300'000 pro Jahr und Person.
Sie können die Höhe Ihrer Versicherungsprämie auch damit beeinflussen, indem Sie eine Wartezeit von 7, 14, 30 oder 60 Tagen wählen.
Ja, die Versicherung deckt die gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung für 14 Wochen (98 Tage) Mutterschaftsurlaub.