Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebs­haft­pflicht­versicherung

Weniger Risiko für Ihr Unternehmen: Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Wenn Dritte durch Ihren Betrieb oder Ihre Mitarbeitenden zu Schaden kommen, haftet Ihr Unternehmen mit dem gesamten Vermögen. Zurich bietet Ihnen optimalen Schutz vor diesen schwer einschätzbaren Risiken.

Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung

Ursachen für Sachschäden oder Unfälle von Dritten gibt es viele: z.B. fehlerhaft hergestellte Produkte, unzureichend gewartete Anlagen oder Fehlmanipulationen an Maschinen. 

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt sie vor den finanziellen Folgen gerechtfertigter Schadenersatzansprüche.
  • Bei ungerechtfertigten Ansprüchen bezieht sich die Leistung auf die Abwehr sowie auf den Rechtsschutz im Straf- oder Verwaltungsverfahren.
  • Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind die versicherten Risiken für Sie kalkulierbar.

Vorteile als Kunde von Zurich

  • Mit der breiten Grundversicherung erhält Ihr Unternehmen für die versicherten Tätigkeiten einen umfassenden Basisschutz.
  • Durch die Auswahl branchenspezifischer Zusatzversicherungen können wir eine auf Ihre Tätigkeit massgeschneiderte Lösung zusammenstellen.
  • Ist die Versicherungssumme ausgeschöpft, profitieren Sie bei einem weiteren Schadenfall im gleichen Jahr nochmals von der vollen Versicherungssumme.
  • Unternehmen mit verschiedenen Betriebszweigen sind unkompliziert mit einer einzelnen Police versicherbar.
  • Firmenneugründer erhalten einen Rabatt von 10 Prozent in den ersten drei Versicherungsjahren.

Leistungen im Überblick

Leistung in der Grundversicherung

Anlagerisiko: Risiken, die von Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen oder Grundstücken ausgehen.
Beispiel: In Ihrem Verkaufsgeschäft lösen sich Teile der Decke und verletzen Kunden.

Betriebsrisiko: Risiken, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben.
Beispiel: Bei der Ausführung von Bauarbeiten stürzt eine Mauer ein und verletzt eine Person.

Produkterisiko: Risiken, die durch hergestellte, bearbeitete oder gehandelte Produkte entstehen.
Beispiel: Eine von Ihnen hergestellte Maschine explodiert und zerstört Teile eines Gebäudes.

Umweltrisiko: Risiken, die für das Unternehmen infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses durch die Umwelt entstehen.
Beispiel: Durch auslaufende Flüssigkeit wird ein Nachbargrundstück kontaminiert.

Weitere Leistungen in der Grundversicherung sind z.B.:

  • Versicherungsschutz besteht auch bei gegenseitigen Ansprüchen Ihrer Unternehmen, die unter der gleichen Haftpflichtpolice versichert sind. 
  • Ab einem Selbstbehalt von 1'000 Schweizer Franken übernimmt Zurich für Sie auch innerhalb Ihres Selbstbehaltes die Schadenbehandlung von versicherten Ereignissen. Diese beinhaltet die rechtliche Prüfung von Ansprüchen bez. ihrer Richtigkeit und Angemessenheit.
  • Der Versicherungsschutz ist ausser in den USA und Kanada weltweit gültig.

Unter anderem bieten wir folgende Zusatzversicherungen an

Aus- und Einbaukosten: Ein von Ihnen hergestellter Antriebsmotor für eine Maschine erbringt nicht die benötigte Leistung und muss zwecks Mangelbehebung aus der Maschine ausgebaut und anschliessend wieder eingebaut werden. Die Kosten für den Aus- und Einbau sind versichert.

Ermittlungs- und Behebungskosten: Da eine von Ihnen gelieferte Wasserleitung in einem Gebäude leckt, muss mit einer Leitungskamera die defekte Stelle ausfindig gemacht werden. Die Kosten für die Suche mit der Kamera sind versichert.

Nutzungsausfall: Die von Ihnen hergestellte Antriebsrolle für ein Förderband bricht, wodurch bei Ihrem Kunden das Förderband stillsteht. Der Ertragsausfall bei Ihrem Kunden aufgrund des Stillstandes ist versichert.

Rückrufkosten: Die von Ihnen hergestellten Kaffeemaschinen weisen Sicherheitsmängel auf, die zu Personenschäden führen können und deshalb zurückgerufen werden müssen. Versichert sind die Kosten für den Rückruf, wie z.B. Transport- und Rücksendekosten oder Reisekosten von Angestellten.

Verbindungs-, Vermischungs- und Weiterverarbeitungsschäden: Eine von Ihnen gelieferte Substanz wird bei der Herstellung eines Getränkes verwendet. Da die Substanz nicht die richtige Konsistenz aufweist, wird das Getränk ungeniessbar. Versichert sind die dem Produzenten angefallenen Herstellungskosten des Getränkes mit Ausnahme der von Ihnen gelieferten Substanz.

Erweiterte Obhuts- und Bearbeitungsschäden: Während der Reparatur des TV-Gerätes eines Kunden fällt dieses zu Boden und wird zerstört. Das zerstörte TV-Gerät ist versichert.

Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches auf die USA und Kanada: Der von Ihnen in die USA gelieferte Käse führt zu Lebensmittelvergiftungen. Die Personenschäden in den USA sind versichert.

 

Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch?

Grundsätzlich nein.
Eine Ausnahme ist das Garagengewerbe wo eine Deckung gemäss Art. 71 des Strassenverkehrsgesetzes vorgeschrieben ist.
Ausserdem können kantonale Regelungen für Tätigkeiten eine obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung vorsehen.

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