Berufliche Vorsorge für Stiftungen

Mehrere Geschäftsmänner sitzen an einem Tisch.

Beruf­liche Vor­sor­ge für Stif­tungen

Eine eigene Pensionskasse zu führen, ist im heutigen Umfeld aufwendig. Neben steigenden regulatorischen Auflagen und volatilen Finanzmärkten können die Kosten für Leistungsfälle die Bilanzen von Stiftungen zusätzlich belasten. Wir kennen Ihre Sorgen und können Sie und Ihre Pensionskasse unterstützen.

Risikover­sicher­ung für firmen­eigene Stiftungen der beruflichen Vorsorge

Ihre Pensionskasse hat einen geringen Bestand an Versicherten oder sie will den Deckungsgrad verbessern. Für solche Fälle können Sie einen Teil Ihrer biometrischen Risiken bei Zurich versichern. Sie haben dabei drei Produktoptionen: kongruente und partielle Risikorückdeckung, Stop-Loss sowie Excess-of-Loss.

  • Bei der kongruenten Rückdeckung übertragen Sie die Sicherstellung der reglementarischen Leistungen Ihrer Vorsorgeeinrichtung und damit die Risiken Tod sowie Invalidität vollumfänglich an Zurich
  • Die partielle Risikoabdeckung bietet Ihnen die Möglichkeit, nur einzelne Leistungen, wie z.B. die Partnerrente, an die Versicherung zu übertragen
  • Als Marktführer im Stop-Loss-Geschäft sichert Zurich mit dieser Produktoption ausserordentliche Schadenbelastungen ab (Häufung kleiner Einzelschäden oder einen Grossschaden), die über einen vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen; die Höhe des Selbstbehalts können Sie frei wählen
  • Spitzenrisiken (z.B. Invalidität eines CEOs) deckt die Option Excess-of-Loss ab – in Kombination mit der Stop-Loss-Deckung oder als Ergänzung dazu

Übrigens:
Zurich sichert Sie mit hohen Schadenlimiten ab: bis CHF 7 Mio. für Einzelschäden, bis CHF 30 Mio. für Gesamtschäden.
Ein reifer Mann sieht in die Ferne.

Schutz für Füh­rungs­kräfte

Die Organhaftpflichtversicherung deckt die Kosten für die Abwehr von Klagen und unbegründeten Forderungen sowie Entschädigungszahlungen.

Zwei Männer unterhalten sich in einem Innenhof.

Versicherung für Pensions­kassen

Schadenersatzforderungen schmerzen. Mit der Vermögensversicherung sind Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen vor finanziellen Folgen geschützt.

Kontaktieren Sie uns

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