Ja. Die Haftpflichtversicherung deckt alle im Haushalt lebende Personen.
Da die Bewohner einer WG immer wieder wechseln können (Zu- und Wegzug) empfehlen wir, immer eine Hausrat und Privathaftpflicht pro Person abzuschliessen. Ansonsten verfügt eine wegziehende Person über keinen Versicherungsschutz mehr.
Die Privathaftpflichtversicherung wird traditionell oft zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen, hat aber inhaltlich gar nichts mit ihr zu tun. Denn Sie versichern darin keine Gegenstände; als Haftpflichtversicherung kommt sie vielmehr für bestimmte Schäden Ihres privaten Lebens auf, für die Sie gesetzlich haften. Dazu gehören Schäden, für die Sie gegenüber Dritten einstehen müssen, zum Beispiel, weil Sie mit dem Velo ungewollt jemanden umfahren, aus Unachtsamkeit die wertvolle Vase Ihres Bekannten umstossen oder versehentlich ein Glas Wasser über dessen Laptop ausschütten. Aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen – so genannter Kausalhaftungen – können sie auch für Schäden haftbar werden, die z.B. Ihre Kinder oder Haustiere verursachen.
Weiter sind Mieterschäden in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, also Beschädigungen und Zerstörungen des selbst bewohnten Mietobjekts.
Ja, Sie sind als Tierhalter und damit für Schäden, welche Ihre Haustiere verursachen, zuschlagsfrei versichert.
Ja. Sie sind weltweit versichert.
Der Baustein “Führen fremder Motorfahrzeuge” gilt wie die Privathaftpflichtversicherung weltweit. Bitte beachten Sie, dass diese Zusatzversicherung nur bei maximaler Benützung von 25 Tagen pro Kalenderjahr gilt. Mietfahrzeuge sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen dafür den Abschluss des Services: Miet- und Sharingfahrzeuge.


