Sieben Situationen, in denen die Privathaft einspringt

So ein Missgeschick! Sie sind bei Ihrem Chef eingeladen und stossen dort eine antike Vase um, Ihr Hund zerbeisst die Designerschuhe der Nachbarin oder ein Velofahrer mäht einen Fussgänger um. Für solche Pannen zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Die sieben wichtigsten Gründe, warum sie zum Einsatz kommt:

Missgeschicke und Mieterschäden: Wann die Privathaftpflicht zahlt

Der Klassiker sind Mieterschäden. Sie entstehen nicht nur, wenn Rockstars randalieren. Auch wer sein Parfüm ins Lavabo fallen lässt, haftet für den dicken Riss im Porzellan. Dasselbe gilt für Schrammen im Parkett oder Flecken im Teppich. Achtung: Als Haftpflichtiger schulden Sie stets nur den Zeitwert und aus einer normalen Abnutzung darf Ihnen der Vermieter keinen Strick drehen. Mehr Infos zur Mieterhaftpflichtversicherung

Auch Haustiere können allerhand anrichten: Wenn Ihr Hund den Nachbarn beisst oder beim Spielen umrennt, kann das teuer werden. Eine dritte wichtige Kategorie sind Veloschäden – früher waren sie über die Velovignette abgesichert, heute sind sie in der Privathaftpflichversicherung enthalten. Schäden an geliehenen Gegenständen bilden die vierte Kategorie häufiger Haftpflichtfälle. Weil viele Musikschulen Instrumente verleihen, sind diese auch häufig betroffen: das Klavier mit Monsterschramme oder die zersplitterte Geige.

Haftpflichtfälle im Alltag: Kinder, Sport und Besucherschäden

Wer Kinder hat, lebt aufregend. Dazu gehört auch, dass beim Spielen etwas kaputtgehen kann – der fünfte häufige Grund für Haftpflichtfälle. Es müssen ja nicht gleich die experimentierfreudigen Kindergartenkinder sein, die aus Versehen einen Schuppen in Brand stecken. Vielleicht zerbricht lediglich beim Ballspielen die Fensterscheibe des Nachbargebäudes. Ob die Eltern gemäss Gesetz zahlen müssen, darüber kann man oft diskutieren. Da ist es gut zu wissen, dass die Versicherer in den meisten Fällen dennoch für diese Schäden aufkommen. Die sechste Kategorie häufiger Schäden bilden die Sportunfälle, wenn beispielsweise ein Skifahrer einen Snowboarder rammt.

Der siebte und letzte Klassiker der Haftpflichtfälle sind Besucherschäden: Beim Grillabend im Garten der Nachbarn stossen Sie den Tisch um und zerschlagen ihrem Nachbarn die Balkontür. Oder Ihnen zerbricht beim Brunch die Karaffe mit Orangensaft. Blöd, dass das nagelneue Smartphone Ihres Gastgebers direkt daneben liegt.

Kurzum: Wer keine Kinder oder Tiere hat, kein Mieter ist, nicht Velo fährt und auch sonst nie Sport treibt, niemals etwas ausleiht und niemals jemanden besucht – der hat relativ wenige Gelegenheiten, Schäden zu verursachen. Alle anderen werden erfahrungsgemäss ihre Versicherung früher oder später einmal brauchen.

Prüfen Sie Ihren Schutz

Profitieren Sie bereits vom besten Schutz oder können Sie Ihre Privathaftpflicht noch optimieren? Sparen Sie mit einer Familiendeckung, profitieren Sie vom Rabatt für Eigenheimbesitzer oder prüfen Sie Ihren Bedarf für zusätzlichen Schutz. Zum Beispiel, wenn sie fremde Pferde reiten oder ab und zu Autos leihen

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