Egal, ob klassisch oder mit einer freien Trauung - die Annullierungskosten sind bis CHF 20'000 gedeckt.
Die Hochzeitsversicherung gilt für Trauungen und/oder Hochzeitsfeste in ganz Europa.
Schliessen Sie jetzt mit wenigen Klicks online ab, für einmalig CHF 165.
Nein, Gegenstand der Versicherung sind die Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) bzw. die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten. Das Hochzeitskleid und beispielsweise auch die Trauringe sind somit nicht versichert. Möchten Sie diese auch versichern (z.B. gegen Schäden oder Verlust)? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Wertsachenversicherung.
Versichert ist eine Verschiebung oder Absage der Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) als Folge eines der nachstehenden Ereignisse.
Wichtige nicht versicherte Fälle sind unter anderem die nachfolgenden – die vollständige Aufzählung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
Ja, sofern die Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) in Europa stattfinden. Versichert sind diese Feierlichkeiten in sämtlichen Staaten, die zum europäischen Kontinent gehören – ohne deren Überseegebiete. Der Geltungsbereich endet im Osten mit dem europäischen Teil der Türkei, Aserbeidschan, Armenien und Georgien sowie mit dem Gebirgskamm des Ural.
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die bei einer Annullation vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu CHF 20'000. Darunter fallen auch vergeblich geleistete Anzahlungen. Beispiele von Kosten, die übernommen werden, sind: Reservationsgebühren für die Location, Anzahlungen für Blumenschmuck, Torten oder Verkehrsmittel, eine vertraglich vereinbarte Mindestkonsumation im Restaurant oder eine Honoraranzahlung für den Fotografen. Nicht gedeckt sind hingegen z.B. die Kosten für das Hochzeitskleid oder von den Gästen selbst bezahlte Übernachtungskosten.
Pro Hochzeitsversicherung sind maximal 2 Hochzeitsfeierlichkeiten versicherbar – das heisst eine Trauung und/oder ein dazugehöriges Hochzeitsfest. Diese beiden Feierlichkeiten müssen in die Dauer des Versicherungsschutzes von einem Jahr fallen. Innerhalb dieses Zeitraums ist ein versichertes Ereignis gedeckt (z.B. Annullierung, Verschiebung oder Unterbruch gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Beispiel:
Sie heiraten zuerst standesamtlich im kleinen Kreis und kurz darauf feiern Sie ein Fest mit allen Freunden und Verwandten.
Ist die Trauung bereits erfolgt und das Hochzeitsfest steht noch an, so kann auch nur dieses mit einer Hochzeitsversicherung versichert werden.
Liegen die Trauung und das Hochzeitfest zeitlich über ein Jahr auseinander, so kann für die Trauung und dann wieder für das Hochzeitsfest je eine separate Hochzeitsversicherung abgeschlossen werden.



