Die schönsten Momente im Leben - ein Hochzeitspaar in der Natur

Hochzeitsversicherung – Nur bei Zurich

Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Tag im Leben und hoffentlich wird er mindestens so schön verlaufen, wie Sie sich das erträumt haben. Falls doch etwas dazwischenkommt und das Fest ausfällt oder verschoben werden muss, schützt Sie die Hochzeitsversicherung immerhin vor den finanziellen Folgen.

Gute Gründe für die Hochzeitsversicherung

Neu auch für freie Trauungen

Egal, ob klassisch oder mit einer freien Trauung - die Annullierungskosten sind bis CHF 20'000 gedeckt.

Welt

Europaweit geschützt

Die Hochzeitsversicherung gilt für Trauungen und/oder Hochzeitsfeste in ganz Europa.

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Ganz einfach online abschliessen

Schliessen Sie jetzt mit wenigen Klicks online ab, für einmalig CHF 165.

Vorteile im Überblick

  • Wenn Ihre Trauung und/oder Ihr Hochzeitsfest abgesagt werden muss, sind Sie finanziell abgesichert.
  • Kranker Brautvater? Insolvenz des Veranstalters? Die Hochzeitsversicherung deckt zahlreiche Gründe ab, welche zur Absage oder Verschiebung der Hochzeit führen können.
  • Versichert sind Annullierungskosten bis zu CHF 20'000.
  • Sie bezahlen nur CHF 165 und sind ein Jahr lang abgesichert – europaweit.
  • Als Hochzeitsfeierlichkeit ist auch eine freie Trauung oder ein Fest zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft versicherbar.
  • Die Hochzeitsversicherung eignet sich sehr gut als Geschenk – schliessen Sie direkt online ab und bereiten Sie dem Hochzeitspaar eine Freude.

Informationen und häufige Fragen zur Hochzeitsversicherung

Ist auch mein Hochzeitskleid versichert?

Nein, Gegenstand der Versicherung sind die Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) bzw. die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten. Das Hochzeitskleid und beispielsweise auch die Trauringe sind somit nicht versichert. Möchten Sie diese auch versichern (z.B. gegen Schäden oder Verlust)? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Wertsachenversicherung.

Welche Ereignisse sind versichert?

Versichert ist eine Verschiebung oder Absage der Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) als Folge eines der nachstehenden Ereignisse.

  • Wenn ein Hochzeitspartner, Trauzeuge oder naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) schwer erkrankt, verunfallt oder gar verstirbt.
  • Wenn ein Hochzeitspartner, Trauzeuge oder naher Angehöriger (Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) nicht anreisen kann, weil sein Verkehrsmittel ausfällt.
  • Wenn geplante Veranstaltungsräume wegen eines Feuer- oder Wasserschadens, eines Elementarereignisses, eines Erdbebens oder aufgrund einer Doppelbuchung nicht benutzt werden können.
  • Wenn der Veranstalter oder ein anderer Dienstleister, der mit der Durchführung der Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) beauftragt ist, insolvent wird.
  • Wenn wegen eines häuslichen Notfalls wie einem Einbruchdiebstahl, Feuer- oder Wasserschaden, einem Elementarereignis oder Erdbeben die Anwesenheit eines Hochzeitspartners zu Hause unerlässlich ist.

Was ist nicht versichert?

Wichtige nicht versicherte Fälle sind unter anderem die nachfolgenden – die vollständige Aufzählung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

  • Ereignisse, die bei Abschluss bereits eingetreten sind oder deren Eintritt erkennbar war
  • Eine Absage der Hochzeitfeierlichkeit(en) im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt, sofern der erwartete Geburtstermin weniger als 2 Monate vor oder nach dem Termin der Trauung bzw. Hochzeitsfeier liegt.
  • Schäden im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien

Unsere Hochzeitsfeier findet ausserhalb von der Schweiz statt, sind wir trotzdem versichert?

Ja, sofern die Hochzeitsfeierlichkeiten (Trauung und/oder Hochzeitsfest) in Europa stattfinden. Versichert sind diese Feierlichkeiten in sämtlichen Staaten, die zum europäischen Kontinent gehören – ohne deren Überseegebiete. Der Geltungsbereich endet im Osten mit dem europäischen Teil der Türkei, Aserbeidschan, Armenien und Georgien sowie mit dem Gebirgskamm des Ural.

Wie viel erhalte ich im Schadenfall?

Die Hochzeitsversicherung übernimmt die bei einer Annullation vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu CHF 20'000. Darunter fallen auch vergeblich geleistete Anzahlungen. Beispiele von Kosten, die übernommen werden, sind: Reservationsgebühren für die Location, Anzahlungen für Blumenschmuck, Torten oder Verkehrsmittel, eine vertraglich vereinbarte Mindestkonsumation im Restaurant oder eine Honoraranzahlung für den Fotografen. Nicht gedeckt sind hingegen z.B. die Kosten für das Hochzeitskleid oder von den Gästen selbst bezahlte Übernachtungskosten.

Wie viele Feste sind mit der Hochzeitsversicherung abgedeckt?

Pro Hochzeitsversicherung sind maximal 2 Hochzeitsfeierlichkeiten versicherbar – das heisst eine Trauung und/oder ein dazugehöriges Hochzeitsfest. Diese beiden Feierlichkeiten müssen in die Dauer des Versicherungsschutzes von einem Jahr fallen.  Innerhalb dieses Zeitraums ist ein versichertes Ereignis gedeckt (z.B. Annullierung, Verschiebung oder Unterbruch gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Beispiel:

Sie heiraten zuerst standesamtlich im kleinen Kreis und kurz darauf feiern Sie ein Fest mit allen Freunden und Verwandten.

Ist die Trauung bereits erfolgt und das Hochzeitsfest steht noch an, so kann auch nur dieses mit einer Hochzeitsversicherung versichert werden. 

Liegen die Trauung und das Hochzeitfest zeitlich über ein Jahr auseinander, so kann für die Trauung und dann wieder für das Hochzeitsfest je eine separate Hochzeitsversicherung abgeschlossen werden. 

Kann mir Zurich eine Offerte zusenden?

Wir haben die Hochzeitsversicherung als ganz einfaches Produkt entwickelt, das Sie direkt online abschliessen können – zum einheitlichen Preis von CHF 165. Deshalb können wir keine individuellen Offerten erstellen.

Für wie lange schliesse ich einen Vertrag ab?

Die Laufzeit der Hochzeitsversicherung beträgt ein Jahr. Anschliessend läuft die Versicherung automatisch ab. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Versicherungsschutz besteht, wenn sowohl die Trauung als auch die Hochzeitsfeier in die Dauer des Versicherungsschutzes fallen und deren Daten definitiv festgelegt sind.

Unsere Hochzeitsfeier findet erst in eineinhalb Jahren statt, kann ich auch eine längere Laufzeit auswählen?

Sie können den Versicherungsbeginn auf sechs Monate in der Zukunft ansetzen, die Laufzeit von einem Jahr kann allerdings nicht angepasst werden. Findet Ihre Hochzeitsfeier beispielsweise erst in zwei Jahren statt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich für in einem halben Jahr eine Erinnerung setzen, damit Sie die Hochzeitsversicherung dann abschliessen können. Bitte beachten Sie allerdings, dass für den Versicherungsschutz das Trauungsdatum sowie das Datum der Hochzeitsfeier definitiv festgelegt sein müssen.

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