Versicherungsvertrag
Die nachstehenden Informationen ergänzen die Kundeninformation, welche die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zurich») vor Abschluss des Versicherungsvertrags abgibt.
- Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sind in den Vertragsunterlagen (Antrag/Offerte, Police) aufgeführt.
- Der Versicherungsnehmer bleibt als Antragsteller 14 Tage an seinen Antrag gebunden. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Absendung des Antrags an Zurich oder an deren Agenten zu laufen.
- Die für Zurich zuständige Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA (Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern).
- Der Versicherungsnehmer und Zurich können das auf den Vertrag anwendbare Recht wählen. Zurich schlägt die Vereinbarung schweizerischen Rechts vor. Vorbehalten bleiben zwingende Vorschriften des liechtensteinischen Rechts zum Schutz des Versicherungsnehmers, die auch zur Wahrung des öffentlichen Interesses erlassen worden sind.
- Als Konsument kann der Versicherungsnehmer nach Art.4. Abs.1 des liechtensteinischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) von seinem Antrag oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittserklärung kann an die Zurich, Generalagentur Robert Wilhelmi, Austrassse 79, Europark, FL-9490 Vaduz abgegeben werden.
- Beschwerden können u.a.über das entsprechende Kontaktformular unter www.zurich.ch eingereicht werden. Als unabhängige Beschwerdestelle steht zudem die Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA, Postfach, CH-8024 Zürich (www.versicherungsombudsman.ch) zur Verfügung.
