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Datenschutz / gesetzliche Informationspflichten

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Informationen für Versicherungsnehmer mit (Wohn-)Sitz im Fürstentum Liechtenstein

Versicherungsvertrag

Die nachstehenden Informationen ergänzen die Kundeninformation, welche die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zurich») vor Abschluss des Versicherungsvertrags  abgibt.

  • Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sind in den Vertragsunterlagen (Antrag/Offerte, Police) aufgeführt.
  • Der Versicherungsnehmer bleibt als Antragsteller 14 Tage an seinen Antrag gebunden. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Absendung des Antrags an Zurich oder an  deren Agenten zu laufen.
  • Die für Zurich zuständige Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA (Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern).
  • Der Versicherungsnehmer und Zurich können das auf den Vertrag anwendbare Recht wählen. Zurich schlägt die Vereinbarung schweizerischen Rechts vor. Vorbehalten  bleiben zwingende Vorschriften des liechtensteinischen Rechts zum Schutz des Versicherungsnehmers, die auch zur Wahrung des öffentlichen Interesses erlassen worden sind.
  • Als Konsument kann der Versicherungsnehmer nach Art.4. Abs.1 des liechtensteinischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) von seinem Antrag oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittserklärung kann an die Zurich, Generalagentur Robert Wilhelmi, Austrassse 79, Europark, FL-9490 Vaduz abgegeben werden.
  • Beschwerden können u.a.über das entsprechende Kontaktformular unter www.zurich.ch eingereicht werden. Als unabhängige Beschwerdestelle steht zudem die Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA, Postfach, CH-8024 Zürich (www.versicherungsombudsman.ch) zur Verfügung.

Datenschutz

Die nachstehenden Informationen zur Bearbeitung von Personendaten durch die Zürich VersicherungsGesellschaft AG («Zurich») im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gelten für alle Versicherungsprodukte des Versicherungsnehmers bei Zurich.

Zurich verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Daten) des Versicherungsnehmers. Dazu gehören auch besondere Kategorien von 
Personendaten wie namentlich Gesundheitsdaten.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung, die jederzeit unter www.zurich.ch/datenschutz abgerufen werden kann. Sie 
kann auch bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Datenschutz, Postfach, CH-8085 Zürich, datenschutz@zurich.ch, bezogen werden.

Zurich verarbeitet Daten insbesondere zu folgenden 
Zwecken:

  • um rechtliche Anforderungen und interne Regularien einzuhalten,
  • Anträge zu prüfen und den Versicherungsvertrag zu schliessen und durchzuführen,
  • Schaden- bzw.Leistungsfälle zu bearbeiten,
  • Regressansprüche durchzusetzen,
  • Versicherungsmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken,
  • Risiken zu bewerten und zu steuern,
  • Marktforschung zu betreiben,
  • Dienstleistungen zu verbessern und Produkte zu 
    entwickeln,
  • Marketing zu betreiben und Kundenbeziehungen zu 
    pflegen,
  • für interne Verwaltungszwecke

Zurich kann zu den erwähnten Zwecken auch Profilierungen durchführen.

Zurich kann hierfür Daten vom Versicherungsnehmer und von Dritten erheben (z.B. von Vermittlern, Behörden und Ämtern, Arbeitgebern, anderen Versicherern, Banken, medizinischen Leistungserbringern, Sachverständigen und öffentlichen Quellen). Soweit der Versicherungsnehmer Daten von Dritten übermittelt, hat er diese über die Datenbearbeitung durch Zurich zu informieren.

Zurich kann Daten zu den genannten Zwecken auch an Dritte bekanntgeben (z.B.an Behörden, Sachverständige und Auskunftsstellen, andere Versicherer wie z.B.Rückversicherer und Sozialversicherungsträger, Versicherungsvermittler, Finanzierungsgesellschaften und Banken (im Fall der Fremdfinanzierung von Fahrzeugen, Gebäuden oder Sachen), Wirtschaftsauskunftsdienste und Inkassounternehmen, andere Gesellschaften der Zurich Gruppe (insbesondere für die Risikobemessung und -beurteilung und für Rückversicherungslösungen), Ämter, Gerichte und andere öffentliche Stellen und unter Umständen an weitere Empfänger; jeweils im In- und im Ausland). Diesen und weiteren Bekanntgaben, wie sie in der ausführlichen Datenschutzerklärung genannt werden, steht keine Geheimhaltungspflicht entgegen.

Der Versicherungsnehmer hat bei gegebenen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über unsere Datenverarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Einschränkung ihrer Verarbeitung und auf Übertragung der bereitgestellten personenbezogenen Daten an Sie oder Dritte in einem lesbaren Format. Sie haben das Recht, Einwilligungen zu widerrufen und bei der zuständigen Behörde eine Beschwerde einzureichen.