Datenschutzerklärung Schaden FL

Zurich Schweiz

Datenschutzerklärung Schaden FL

Für die Abwicklung des Schadens- resp. Leistungsfalls ist es notwendig, Ihre persönlichen Daten zu bearbeiten. Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein grosses Anliegen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Schadenabwicklung.

1. Wer ist für die Bearbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich?

Die verantwortliche Gesellschaft für die hier beschriebenen Datenbearbeitungen ist:

  • die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2, CH-8002 Zürich für alle Versicherungszweige der Schadenversicherung mit Ausnahme der Rechtsschutzversicherung
  • die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Austrasse 46, CH-8045 Zürich für Lebensversicherungen
    (nachfolgend zusammen «Zurich» genannt.)

Für Fragen oder Rückmeldungen betreffend Datenschutz oder der Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte von Zurich unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Datenschutz
Postfach
CH-8085 Zürich
datenschutz@zurich.ch

2. Wozu werden Ihre persönlichen Daten bearbeitet?

2.1 Zwecke der Datenbearbeitung

Zurich bearbeitet Personendaten, welche im Rahmen der Abwicklung des Schadens- resp. Leistungsfalls anfallen. Die Personendaten werden insbesondere zu den folgenden Zwecken bearbeitet:

  • Erfüllung des Versicherungsvertrags, insbes. Bearbeitung von Schaden- resp. Leistungsfällen
  • Bearbeitung Ihrer Anliegen bei Kontaktaufnahme
  • Optimierung der Leistungserbringung
  • Versicherungsberatung
  • Sicherstellung einer einwandfreien Serviceleistung sowie Schulung
  • Marktforschung
  • Statistische Auswertungen
  • Strategische Entwicklung
  • Missbrauchsbekämpfung
  • Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten von Zurich
  • Wahrung der überwiegenden Interessen von Zurich, insbesondere bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche
  • Weitere Zwecke, auf die bei der Datenerfassung ausdrücklich hingewiesen wird

Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung

Rechtsgrundlage für die Bearbeitung der Personendaten ist primär die Erbringung der Vertragsdienstleistung von Zurich zu Gunsten der versicherten Person. Sofern eine Einwilligung erteilt wurde, erfolgt die Bearbeitung der Personendaten gestützt auf die Einwilligung der betroffenen Person. Zudem bearbeitet Zurich Personendaten zur Erfüllung der gesetzlichen und regulatorischen Pflichten, denen sie untersteht. Insbesondere im Bereich der Optimierung der Leistungserbringung, der strategischen Entwicklung sowie bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche bearbeitet Zurich Personendaten auch gestützt auf ihre überwiegenden Interessen.

2.3 Erforderlichkeit der Bereitstellung Ihrer persönlichen Daten

Die Bereitstellung der persönlichen Daten ist für die Abwicklung des Schadens- resp. Leistungsfalls erforderlich.

3. Einsatz von Profiling und automatisierten Einzelentscheiden

3.1 Einsatz von Profiling

Für für die Kundenbetreuung und -beratung setzt Zurich sog. Profiling ein (insbes. Analysen, Erstellung Kundenprofile).

3.2 Einsatz von automatisierten Einzelentscheiden

Zurzeit werden im Rahmen der Abwicklung des Schadens- resp. Leistungsfalls keine automatisierten Einzelentscheide eingesetzt. Über zukünftige automatisierte Einzelentscheide wird Zurich Sie im Einzelfall informieren. Zurich wird diesfalls sicherstellen, dass Ihre Rechte gewährleistet sind und eine Ansprechperson zur Anhörung Ihres Standpunktes und zur Überprüfung des automatisierten Einzelentscheides verfügbar ist.

4. An wen werden Ihre persönlichen Daten weitergeleitet?

4.1 Empfänger Ihrer persönlichen Daten

Zurich kann im erforderlichen Umfang Ihre Vertrags- und Schadendaten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten in- und ausländischen Gesellschaften der Zurich Insurance Group AG zur Bearbeitung weiterleiten. Zudem kann Zurich im erforderlichen Umfang Ihre Vertrags- und Schadensdaten an die weiteren an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland übermitteln, insbesondere an Mit- und Rückversicherer, Agenten und Broker, welche für Zurich bzw. den Versicherungsnehmer handeln. Weiter arbeitet Zurich bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten mit externen Dienstleistern (Auftragsbearbeitern) und auf entsprechende Anfrage mit Behörden zusammen.

4.2 Übermittlung Ihrer persönlichen Daten ins Ausland

Die Übermittlung der Personendaten in Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt gestützt auf die jeweiligen Angemessenheitsentscheide des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bzw. des Bundesrats und der Europäischen Kommission oder basierend auf den EU-Standardvertragsklauseln zur Übermittlung von Personendaten in Drittländer. Zurich hat angemessene Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die persönlichen Daten in der Schweiz verfügbar sind.

5. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Zurich bewahrt Ihre persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Weiter bewahrt Zurich relevante Personendaten über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus auf, wenn diese zur Durchsetzung und Verteidigung der rechtlichen Ansprüche von Zurich erforderlich sind. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich dabei massgeblich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, resp. nach der Dauer, in welcher Ansprüche gegen Zurich geltend gemacht werden können. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht oder anonymisiert, soweit gesetzlich zulässig.

6. Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer
persönlichen Daten

Zurich gibt Ihnen jederzeit Auskunft darüber, welche persönlichen Daten diese über Sie bearbeitet. Zusätzlich haben Sie auch in bestimmten Fällen ein Recht auf Datenübertragbarkeit und somit auf die Herausgabe Ihrer Zurich bekannt gegebenen personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der Datenbearbeitung widersprechen und deren Einschränkung sowie die Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Wenn Zurich Sie im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Personendaten nicht zufrieden stellen konnte, haben Sie die Möglichkeit, sich an den unter Punkt 1 genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Zusätzlich haben Sie eine Beschwerdemöglichkeit bei der liechtensteinischen Datenschutzbehörde: Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein, Städtle 38, Postfach 684, 9490 Vaduz.

7. Einholung von Personendaten bei Dritten

Für die Erbringung der Versicherungsdienstleistung und die Abwicklung von Schadenfällen kann es notwendig sein, dass Zurich bei Amtsstellen und weiteren Dritten, bspw. Vor- und Drittversicherern, sachdienliche Auskünfte, insbesondere Informationen über den Schadenverlauf einholt. Mit der Unterzeichnung der separat eingeholten Ermächtigung willigen Sie ein, dass Zurich zu einer solchen Einholung von Personendaten bei Dritten im zur Abwicklung des Schadens- resp. Leistungsfalls notwendigen Rahmen befugt ist.

8. Bearbeitung von besonderen Kategorien von Personendaten

Für die Erbringung der Versicherungsdienstleistung kann es notwendig werden, besondere Kategorien von Personendaten (bzw. «besonders schützenswerte Personendaten»), insbesondere Gesundheitsdaten, zu bearbeiten. Die Bearbeitung dieser besonderen Kategorien von persönlichen Daten erfolgt zur Erbringung der Versicherungsdienstleistung, sofern dies notwendig ist und um die allenfalls daraus resultierenden rechtlichen Ansprüche von Zurich zu schützen. Die Bearbeitung von besonderen Kategorien von Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, beruht auf der Grundlage Ihrer Einwilligung, welche Sie mit der Unterzeichnung der separat eingeholten Ermächtigung abgeben.