Ehepaar mit Sohn am Wasser des Einfamilienhauses

Gebäudeversicherung

Zurich bietet genau den richtigen Schutz für Ihr Eigenheim:

  • Schutz, wie Sie ihn brauchen: Classic oder All Risk

  • Classic: Versicherungsschutz individuell zusammenstellbar

  • All Risk: Schäden sind unabhängig von der Ursache versichert

  • Mit All Risk ist Ihr Eigenheim bestmöglich geschützt

Gebäudeversicherung: Weitere Optionen und Zusatzdeckung

Erdbeben

Deckt Schäden am Gebäude infolge von Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen.

Erhöhung Such- und Freilegungskosten

In der Grundversicherung sind diese Kosten bis CHF 20'000 versichert. Mit dieser Option kann dieser Betrag erhöht werden.

Erhöhung Allgemeine Kosten

Erhöhung der Kostendeckung für Lebenshaltung, Räumung, Entsorgung etc. über die in der Grundversicherung bereits versicherten 20% hinaus.

Kulturenkasko

Damit sind Schäden an Pflanzen und Objekten im Freien abgesichert, z.B. an Rasen, Zier­sträuchern oder Bäumen, Platten- und Kieswegen und Brunnenanlagen.

Home Assistance

Dieser Notfalldienst ist sofort zur Stelle, z.B. wenn Sie sich aussperren, die Heizung ausfällt oder ein Wespennest für Unruhe sorgt.

Haustechnische Anlagen

Sichert innere und äussere Schäden an installierten haus­tech­nischen Ein­richtungen wie z.B. Heizungs- und Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen ab.

Gebäudehaftpflicht

Dieser Schutz ist üblicherweise nur bei nicht selbst bewohnten Ein- oder Mehrfamilienhäuser notwendig, weil er sonst i.d.R. in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist.

Informationen und häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

Ist die Gebäudeversicherung in der Schweiz obligatorisch?

In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung für Feuer-/Elementarereignisse in den meisten Kantonen obligatorisch. Die genauen Bedingungen und Deckungen können je nach Kanton variieren. In wenigen Kantonen (Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (ausgenommen Bezirk Oberegg) und Wallis) besteht kein Obligatorium, eine Gebäudeversicherung gegen Feuer-/Elementarereignisse abzuschliessen.

In welchen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?

In der Mehrheit der Kantone in der Schweiz ist es Pflicht, eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden für Gebäude abzuschliessen. Für andere Risiken wie Wasser- oder Glasschäden besteht hingegen keine Verpflichtung, diese zu versichern. 

In einigen wenigen Kantonen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden nicht obligatorisch: Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (ausgenommen Bezirk Oberegg) und Wallis.

Was sind die GUSTAVO-Kantone?

GUSTAVO-Kantone sind sieben Schweizer Kantone, in denen die Versicherung für Feuer- und Elementarschäden am Gebäude nicht über eine kantonale Anstalt, sondern über private Versicherungen abgeschlossen wird:

Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais, Obwalden

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausratversicherung und einer Gebäudeversicherung?

Die wichtigste Unterscheidung liegt darin, was sie abdecken:

Die Gebäudeversicherung sichert das Gebäude selbst ab. Dazu gehören i.d.R. die Bausubstanz wie Wände, das Dach, fest eingebaute Einrichtungen (z.B. sanitäre Anlagen) und je nach Bauweise auch Bodenbeläge. Was genau zum Gebäude zählt, ist in den Abgrenzungsnormen geregelt. In Kantonen mit kantonaler Versicherungsanstalt finden Sie diese auf deren Webseiten. In den GUSTAVO-Kantonen (wo auch Feuer- und Elementarschäden privat versichert werden), stellt die Versicherungsgesellschaft diese Normen bereit.

Die Hausratversicherung schützt Ihr bewegliches Eigentum in Ihrem Haushalt. Dazu gehören Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung, Schmuck und andere persönliche Gegenstände.

Die Gebäudeversicherung schützt das Haus, während die Hausratversicherung für den Inhalt im Haus da ist. Nur mit beiden Versicherungen zusammen ist Ihr Eigentum rundum geschützt.

Übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden im Garten?

Nein, der Garten gehört versicherungstechnisch nicht zum Gebäude und ist damit nicht versichert. Mit einer Zusatzdeckung wie der Kulturenkasko- oder Aussenversicherung können Sie Elemente wie Bepflanzungen, Einfriedungen, Beleuchtungen, Biotope, Swimming Pools etc. absichern. Über die Gebäudeversicherung lassen sich gewisse Bauten zusätzlich versichern, wie zum Beispiel Briefkastenanlagen, welche nicht zum Hauptgebäude zählen oder ebenfalls Swimming Pools (inklusive Abdeckungen).

Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Verkauf des Hauses?

Der Versicherungsvertrag geht automatisch zusammen mit dem Gebäude auf den Erwerber über. Sollte der Erwerber den Versicherungsvertrag nicht weiter führen wollen, dann kann er die Handänderung ablehnen, den Versicherungsvertrag also innert einer gesetzlichen Frist von 30 Tagen auf das Datum des Eigentumsübergangs kündigen. Die Erklärung muss spätestens am letzten Tag dieser Frist beim Versicherer zugehen. Wichtig ist, dass sich der Erwerber umgehend um neuen Versicherungsschutz kümmern muss, ansonsten gibt es eine Deckungslücke.

Was kostet eine Gebäudeversicherung?

Die Kosten einer Gebäudeversicherung lassen sich nicht allgemeingültig beziffern, da jedes Gebäude einzigartig ist. Entscheidend ist, welche Risiken Sie absichern möchten: Welchen Bauwert hat Ihre Immobilie und welche Besonderheiten weist sie auf?

Z.B. können die Kosten je nach Standort variieren. In einige Kantonen muss die Feuer- und Elementarschadenversicherung zwingend bei der kantonalen Versicherung abgeschlossen werden. In den GUSTAVO-Kantonen können diese Risiken nur über private Gesellschaften abgeschlossen werden.

Entscheidend ist auch, wie umfangreich das Gebäude geschützt werden soll: Neben klassischen Deckungen wie Wasserschaden- oder Glasversicherung steht Ihnen bei Zurich auch eine umfassende All Risk-Versicherung zur Verfügung. Damit sind alle Schäden versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind – und damit mehr als mit allen anderen Versicherungslösungen.

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude Classic und Gebäude All Risk?

Mit Gebäude Classic sind z.B. Schäden durch Wasser oder durch Feuer-/Elementarereignisse (je nach Kanton) abschliessbar. So sind Sie gegen gängige Gefahren abgesichert. Bei Bedarf können Sie den Schutz individuell mit verschiedenen Zusatzversicherungen erweitern.

Gebäude All Risk geht einen Schritt weiter: Nicht nur die klassischen Risiken sind gedeckt, sondern alle Schäden, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Das bedeutet: Auch wenn Ihnen oder anderen Personen ein Missgeschick in Ihrem Zuhause passiert, sind Sie abgesichert – oder wenn jemand böswillig Ihr Eigenheim beschädigt. Mit Gebäude All Risk geniessen Sie Rundum-Schutz, weil mehr Schäden abgedeckt werden als mit allen anderen Versicherungslösungen.

Welche Schäden sind durch die All Risk-Variante abgedeckt, die bei anderen Versicherungen nicht versichert sind?

Gebäude All Risk deckt mehr Schäden ab als es einzelne Deckungsbausteine bzw. andere Lösungen könnten. Daher ist der Schutz besonders umfassend und Zurich gehört hier zu den Vorreitern. Von der Deckung ausgenommen sind nur explizit genannte Ausschlüsse.

Schadenbeispiele:

  • Beim Aufhängen eines Bildes fällt die Leiter um und beschädigt den Weissputz der Wand. 
  • Ein morscher Baum kippt um und beschädigt die Hausfassade. 
  • Bei der Geburtstagsparty fällt einem Gast sein Rotweinglas zu Boden und ruiniert so den Spannteppich. 
  • Ihre Hausfassade wird durch Steinwürfe beschädigt. 

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