E-Scooter Schweiz: Regeln, die Sie kennen sollten

Die sogenannten «E‑Trottinetts» werden in der Schweiz immer beliebter. Sie sind praktisch, flexibel und schonen die Umwelt. Damit Sie sicher unterwegs sind, sollten Sie die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und Ihren Versicherungsschutz prüfen.
Eine Person fährt auf einem E-Scooter in einem ruhigen Bereich mit Blumen. Sie trägt einen Helm.

Was ist ein E-Scooter (E‑Trottinett)?

Ein schwarzer Elektroroller mit rotem Detail, auf einem weißen Hintergrund.

E‑Scooter, auch E‑Trottinetts genannt, zählen in der Schweiz zu den Leicht-Motor­fahrrädern im Langsam­verkehr und haben folgende Eigenschaften:

  • eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h und eine elektrische Leistung bis 0,5 kW
  • keinen Sitz und sind für nur eine Person ausgelegt
  • keine Zulassungs­pflicht und kein Kontrollschild
  • unterliegen dieselben Verkehrsregeln wie Fahrräder
  • Fahrberechtigung: ab 14 Jahren mit Führer­ausweis Kategorie M, ab 16 Jahren auch ohne Ausweis

Andere elektrische Roller, wie solche mit Sitz, Kontroll­schildern oder Geschwindig­keiten bis 45 km/h, gehören nicht zu dieser Kategorie und sind zulassungs­pflichtig.

Dieser Artikel konzentriert sich nur auf E-Trottinetts im Langsamverkehr.

Die rechtliche Einstufung Ihres E‑Scooters entscheidet darüber, wo Sie fahren dürfen, welche Verkehrs­regeln für Sie gelten und welche technische Ausstattung vorge­schrieben ist. Gleichzeitig bestimmt sie, wie Ihr Scooter versichert werden kann und welche Schäden über Haftpflicht- oder Hausrat­versicherung abgedeckt werden. So erkennen Sie, ob Sie im Ernstfall finanziell geschützt sind.

Wo darf man E-Scooter fahren?

  • auf Velowegen und Velostreifen
  • auf der Strasse, falls kein Veloweg vorhanden ist

Nicht erlaubt ist das Fahren auf Trottoirs und in Fussgänger­zonen – ausser, diese sind ausdrücklich durch entsprechende Signale für Velos und E‑Scooter freigegeben. Deshalb gilt:

  • Fahren Sie in der Innen­stadt mit dem E‑Scooter auf dem Radweg oder der Strasse, nicht auf dem Trottoir.
  • Jugendliche können auf dem Schul­weg den E‑Scooter nutzen, wenn eine klar ausgewiesene Radinfra­struktur vorhanden ist.
  • Fahren Sie beim Pendeln zur Arbeit auf dem Velo­streifen oder der Strasse, wenn kein separater Radweg geführt ist.

Verkehrsregeln und Altersbestimmungen

E‑Scooter fahren macht Spass – aber bitte immer sicher und nach den Regeln. Damit Sie stets gesetzes­konform unterwegs sind, haben wir die wichtigsten Vorschriften in der Schweiz für Sie zusammen­gefasst:

Geschwindigkeit
E‑Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren. 

Mindestens 14 Jahre und Führer­ausweis

  • Ab 14 Jahren: Nur mit einem Führer­ausweis der Kategorie M
  • Ab 16 Jahren: auch ohne Ausweis erlaubt

Nur für eine Person
Der E‑Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Mitfahrende, z. B. Kinder oder weitere Erwachsene, sind nicht erlaubt.

Helmpflicht
Ein Helm ist nicht vorge­schrieben, aber sehr zu empfehlen. Bei einem Unfall schützt er vor schweren Kopfver­letzungen.

Alkohol und E‑Scooter
Die gleichen Alkohol­grenzwerte wie beim Autofahren gelten auch für E‑Scooter:

  • Ab 0,5 Promille: Sie gelten als fahr­untauglich.
  • Ab 0,8 Promille: Es drohen Führeraus­weisentzug und Straf­anzeige wegen qualifizierter Alkoholisierung.

Denken Sie daran: Auch auf einem E‑Scooter sind Sie Teil des Strassen­verkehrs. Fahren Sie deshalb immer nüchtern oder steigen Sie bei Alkohol­konsum besser auf öffentliche Verkehrs­mittel oder ein Taxi um.

Technische Anforderungen und Ausstattung

Damit Ihr E‑Scooter in der Schweiz im Strassen­verkehr zugelassen ist, braucht er eine Mindest­­ausstattung:

Pflichtausrüstung

  • weisses Vorderlicht und rotes Rücklicht
  • 2 voneinander unabhängige Bremsen
  • Glocke als akustisches Warnsignal

Weil E‑Scooter rechtlich wie Leicht‑Motorfahrräder eingestuft werden (analog langsame E‑Bikes), benötigen sie keine Vignette und kein Kontrollschild.

Empfehlenswert für mehr Sicherheit

  • Reflektoren an Reifen und Rahmen, damit Sie auch in der Dunkelheit gut sichtbar sind
  • Integrierte Blinker vorne und hinten, um Richtungs­änderungen klar zu signalisieren

Versicherungsschutz: Was deckt Zurich?

Damit Sie im Schadenfall finanziell abgesichert sind, spielen zwei Versicherungen eine zentrale Rolle:

  • Privathaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie mit Ihrem E‑Scooter bei Dritten verursachen – z.B., wenn Sie eine andere Person anfahren oder ein parkiertes Auto beschädigen.
  • Hausratversicherung: Ihr E‑Scooter gehört normalerweise zum versicherten Hausrat. Deshalb sind z.B. Schäden an Ihrem E-Scooter gegen die in Ihrem Vertrag erwähnten Risiken gedeckt (z.B. gegen Diebstahl).

Diebstahl zu Hause: Wird er aus Ihrer Wohnung, Ihrem Keller oder Ihrer Garage gestohlen – etwa bei einem Einbruchdiebstahl – ist er dann über die Diebstahlversicherung versichert.

Einfacher Diebstahl auswärts: Wenn der Zusatz  «Einfacher Diebstahl auswärts» in Ihrer Police enthalten ist, sind Diebstähle z. B. vor dem Bahnhof oder vor Geschäften üblicherweise bis CHF 2’000 versichert (Selbstbehalt CHF 200, sofern nicht anders festgelegt).

Ein Paar in der Küche am kochen

Hausrat & Haftpflicht
Mit der Hausrat- und Privathaft­pflicht­versicherung von Zurich stellen Sie sicher,  dass Ihr E‑Scooter passend abgesichert ist.

Diebstahlschutz für Ihren E‑Scooter: So schützen Sie sich wirksam

Mit ein paar einfachen, aber sehr wirkungsvollen Massnahmen können Sie Ihren E‑Scooter deutlich besser vor Diebstahl schützen:

  • Gut sichtbaren Abstellort wählen
    Parkieren Sie den E‑Scooter an belebten, gut sichtbaren Orten, beispiels­weise vor Geschäften oder Parkhäusern. Vermeiden Sie dunkle oder schlecht einsehbare Plätze.
  • Robustes Schloss verwenden
    Befestigen Sie den Scooter mit einem stabilen Stahl­schloss oder Bügelschloss an einem festen Gegenstand. So erschweren Sie es Dieben erheblich.
  • Sicherheitsfunktionen nutzen
    Viele Modelle haben praktische Diebstahl­sicherungen wie GPS‑Tracker oder Alarm. Aktivieren Sie alle verfügbaren Funktionen, um im Ernstfall die Chancen zu erhöhen, Ihren Scooter zurück­zubekommen.
  • Dokumente sicher aufbewahren
    Bewahren Sie Serien­nummer, Kaufbelege und Fotos Ihres E‑Scooters sicher auf. Mit diesen Unterlagen sind Sie im Ernstfall perfekt vorbereitet.

Mit diesen Massnahmen senken Sie das Diebstahl­risiko deutlich – und stellen sicher, dass Sie im Ernstfall alle wichtigen Informationen rasch zur Hand haben.

Mit fachlicher Unterstützung von

>Philipp Heer

Philipp Heer

Senior Product Manager Haushalt & Retail

Als Senior Product Manager Haushalt & Retail bei Zurich entwickelt er innovative Versicherungslösungen und bringt seine Expertise in die Gestaltung von Produkten für Privatkunden ein.