Was ist ein E-Scooter (E‑Trottinett)?

E‑Scooter, auch E‑Trottinetts genannt, zählen in der Schweiz zu den Leicht-Motorfahrrädern im Langsamverkehr und haben folgende Eigenschaften:
- eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h und eine elektrische Leistung bis 0,5 kW
- keinen Sitz und sind für nur eine Person ausgelegt
- keine Zulassungspflicht und kein Kontrollschild
- unterliegen dieselben Verkehrsregeln wie Fahrräder
- Fahrberechtigung: ab 14 Jahren mit Führerausweis Kategorie M, ab 16 Jahren auch ohne Ausweis
Andere elektrische Roller, wie solche mit Sitz, Kontrollschildern oder Geschwindigkeiten bis 45 km/h, gehören nicht zu dieser Kategorie und sind zulassungspflichtig.
Dieser Artikel konzentriert sich nur auf E-Trottinetts im Langsamverkehr.
Die rechtliche Einstufung Ihres E‑Scooters entscheidet darüber, wo Sie fahren dürfen, welche Verkehrsregeln für Sie gelten und welche technische Ausstattung vorgeschrieben ist. Gleichzeitig bestimmt sie, wie Ihr Scooter versichert werden kann und welche Schäden über Haftpflicht- oder Hausratversicherung abgedeckt werden. So erkennen Sie, ob Sie im Ernstfall finanziell geschützt sind.
Wo darf man E-Scooter fahren?
- auf Velowegen und Velostreifen
- auf der Strasse, falls kein Veloweg vorhanden ist
Nicht erlaubt ist das Fahren auf Trottoirs und in Fussgängerzonen – ausser, diese sind ausdrücklich durch entsprechende Signale für Velos und E‑Scooter freigegeben. Deshalb gilt:
- Fahren Sie in der Innenstadt mit dem E‑Scooter auf dem Radweg oder der Strasse, nicht auf dem Trottoir.
- Jugendliche können auf dem Schulweg den E‑Scooter nutzen, wenn eine klar ausgewiesene Radinfrastruktur vorhanden ist.
- Fahren Sie beim Pendeln zur Arbeit auf dem Velostreifen oder der Strasse, wenn kein separater Radweg geführt ist.
Verkehrsregeln und Altersbestimmungen
E‑Scooter fahren macht Spass – aber bitte immer sicher und nach den Regeln. Damit Sie stets gesetzeskonform unterwegs sind, haben wir die wichtigsten Vorschriften in der Schweiz für Sie zusammengefasst:
Geschwindigkeit
E‑Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren.
Mindestens 14 Jahre und Führerausweis
- Ab 14 Jahren: Nur mit einem Führerausweis der Kategorie M
- Ab 16 Jahren: auch ohne Ausweis erlaubt
Nur für eine Person
Der E‑Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Mitfahrende, z. B. Kinder oder weitere Erwachsene, sind nicht erlaubt.
Helmpflicht
Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Bei einem Unfall schützt er vor schweren Kopfverletzungen.
Alkohol und E‑Scooter
Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren gelten auch für E‑Scooter:
- Ab 0,5 Promille: Sie gelten als fahruntauglich.
- Ab 0,8 Promille: Es drohen Führerausweisentzug und Strafanzeige wegen qualifizierter Alkoholisierung.
Denken Sie daran: Auch auf einem E‑Scooter sind Sie Teil des Strassenverkehrs. Fahren Sie deshalb immer nüchtern oder steigen Sie bei Alkoholkonsum besser auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi um.
Technische Anforderungen und Ausstattung
Damit Ihr E‑Scooter in der Schweiz im Strassenverkehr zugelassen ist, braucht er eine Mindestausstattung:
Pflichtausrüstung
- weisses Vorderlicht und rotes Rücklicht
- 2 voneinander unabhängige Bremsen
- Glocke als akustisches Warnsignal
Weil E‑Scooter rechtlich wie Leicht‑Motorfahrräder eingestuft werden (analog langsame E‑Bikes), benötigen sie keine Vignette und kein Kontrollschild.
Empfehlenswert für mehr Sicherheit
- Reflektoren an Reifen und Rahmen, damit Sie auch in der Dunkelheit gut sichtbar sind
- Integrierte Blinker vorne und hinten, um Richtungsänderungen klar zu signalisieren
Versicherungsschutz: Was deckt Zurich?
Damit Sie im Schadenfall finanziell abgesichert sind, spielen zwei Versicherungen eine zentrale Rolle:
- Privathaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie mit Ihrem E‑Scooter bei Dritten verursachen – z.B., wenn Sie eine andere Person anfahren oder ein parkiertes Auto beschädigen.
- Hausratversicherung: Ihr E‑Scooter gehört normalerweise zum versicherten Hausrat. Deshalb sind z.B. Schäden an Ihrem E-Scooter gegen die in Ihrem Vertrag erwähnten Risiken gedeckt (z.B. gegen Diebstahl).
Diebstahl zu Hause: Wird er aus Ihrer Wohnung, Ihrem Keller oder Ihrer Garage gestohlen – etwa bei einem Einbruchdiebstahl – ist er dann über die Diebstahlversicherung versichert.
Einfacher Diebstahl auswärts: Wenn der Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» in Ihrer Police enthalten ist, sind Diebstähle z. B. vor dem Bahnhof oder vor Geschäften üblicherweise bis CHF 2’000 versichert (Selbstbehalt CHF 200, sofern nicht anders festgelegt).
Diebstahlschutz für Ihren E‑Scooter: So schützen Sie sich wirksam
Mit ein paar einfachen, aber sehr wirkungsvollen Massnahmen können Sie Ihren E‑Scooter deutlich besser vor Diebstahl schützen:
- Gut sichtbaren Abstellort wählen
Parkieren Sie den E‑Scooter an belebten, gut sichtbaren Orten, beispielsweise vor Geschäften oder Parkhäusern. Vermeiden Sie dunkle oder schlecht einsehbare Plätze.
- Robustes Schloss verwenden
Befestigen Sie den Scooter mit einem stabilen Stahlschloss oder Bügelschloss an einem festen Gegenstand. So erschweren Sie es Dieben erheblich.
- Sicherheitsfunktionen nutzen
Viele Modelle haben praktische Diebstahlsicherungen wie GPS‑Tracker oder Alarm. Aktivieren Sie alle verfügbaren Funktionen, um im Ernstfall die Chancen zu erhöhen, Ihren Scooter zurückzubekommen.
- Dokumente sicher aufbewahren
Bewahren Sie Seriennummer, Kaufbelege und Fotos Ihres E‑Scooters sicher auf. Mit diesen Unterlagen sind Sie im Ernstfall perfekt vorbereitet.
Mit diesen Massnahmen senken Sie das Diebstahlrisiko deutlich – und stellen sicher, dass Sie im Ernstfall alle wichtigen Informationen rasch zur Hand haben.
Mit fachlicher Unterstützung von
Philipp Heer
Senior Product Manager Haushalt & Retail
Als Senior Product Manager Haushalt & Retail bei Zurich entwickelt er innovative Versicherungslösungen und bringt seine Expertise in die Gestaltung von Produkten für Privatkunden ein.

