Diebstahlversicherung: Das sollten Sie wissen

Wohnung mit offener Balkontüre

Diebstahlversicherung: Das sollten Sie wissen

Ein Einbruch in die eigenen vier Wände, ein Diebstahl auf Reisen oder gestohlene Daten im Internet – ärgerlich ist es in jedem Fall. Passiert ein Diebstahl zuhause, ist dieser meist bereits über die Grunddeckung Ihrer Hausratsversicherung enthalten. Doch wie sichern Sie sich ideal ab, wo auch immer sich der Diebstahl ereignet?

Ist der Diebstahl von Bargeld versichert?

Bei einem Einbruch­diebstahl ist Bargeld bis zu maximal CHF 5’000 versichert, ausser es wurde vertraglich eine höhere Versicherungs­summe vereinbart. Im Falle eines einfachen Dieb­stahls hingegen sind entwendete Geldwerte nicht versichert. 

Was, wenn Schmuck gestohlen wird?

Schmuck gehört zum Hausrat und ist versichert. Bei einem Diebstahl von Schmuck ist die finanzielle Entschädigung auf 20 % der versicherten Hausrat­versicherungs­summe beziehungsweise auf maximal CHF 30’000 begrenzt. Diese Limitierung fällt weg, wenn Sie Ihren Schmuck in einem mehr als 100 kg schweren oder einge­mauerten Tresor aufbewahrt haben, oder wenn die Schmuck­stücke aufgrund einer Beraubung abhanden­gekommen sind.

Wie sieht die Deckung bei einer Beraubung aus?

Von einer Beraubung spricht man, wenn der Dieb sein Opfer bedroht oder ihm Gewalt antut, um ihm sein Eigentum zu entwenden. Auch ein Schaden, der durch eine Beraubung entsteht, ist über die Hausrat­versicherung abgesichert.

Gibt es die Möglichkeit, besonders wertvolle Gegenstände speziell zu versichern?

Es ist möglich, wertvolle Gegenstände umfassender abzusichern – auch gegen das Verlieren. Spezielle Lieblings­gegenstände wie beispielsweise eine wertvolle Hornbrille, ein Bike, eine Designer­handtasche oder ein edler Füll­federhalter können mit der Wertsachenversicherung zuhause und auswärts gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung geschützt werden. Die Deckung umfasst somit auch den Diebstahl. In diesem Fall kann die Versicherungs­summe des Hausrats um den Wert dieser Gegenstände gesenkt und die Prämie somit reduziert werden.

Was geschieht, wenn unterwegs Ihr Reisegepäck gestohlen wird?

Verlorenes Gepäck ist der Horror für jeden Reisenden: Gepäckdiebstahl, wie auch Gepäck, das erst verspätet am Urlaubsort eintrifft, lässt sich über die Zusatz­deckung «Superdiebstahl» absichern. Bei dieser Diebstahl­versicherung verdoppelt sich die Versicherungs­summe, sobald die versicherte Person auf Reisen ist, das heisst sich mindestens 50 km von Zuhause entfernt aufhält oder auswärts übernachtet. 

Deckt die Hausratversicherung auch Online-Diebstähle ab?

Schäden, die online entstehen, können mit Zusatz­versicherungen gedeckt werden. Gegen das Risiko, dass sich ein Hacker beispiels­weise online Zugang zum E-Banking-Portal verschafft und das Konto leerräumt, bietet die «Cyber – Safe Shop & Pay» Schutz. Diese Versicherung gegen miss­bräuchliche Kontozugriffe, wie beispiels­weise durch Skimming oder Phishing, kann mit einer Versicherungs­summe von maximal CHF 50’000 abgeschlossen werden.

Was, wenn das Smartphone verloren geht?

Ihr Handy ist automatisch über die Hausratversicherung gegen Diebstahl zu Hause versichert. Damit es auch unterwegs gegen Langfinger geschützt ist, wählen Sie das Zusatz­modul «einfacher Diebstahl auswärts». 
Gut zu wissen: Ihr Handy ist damit jedoch nicht gegen Beschädigungen durch Herunter­fallen oder ähnliche Miss­geschicke versichert. Für solche Schäden kommt das Zusatz­modul «Elektrokasko» oder auf Reisen die Option «Superdiebstahl» Ihrer Hausrat­versicherung auf.

Über die genannten Diebstähle hinaus gibt es weitere Arten von Diebstahl, bei denen andere Versicherungen zum Zug kommen:

  • Autodiebstahl
    Wird das Auto oder Motorrad gestohlen, ist dieser Diebstahl über die Kaskoversicherung des Fahrzeugs abgesichert.
  • Diebstahl in Unternehmen
    Der Diebstahl von Firmeninventar lässt sich über die Sachversicherung abdecken. Diese greift auch bei Einbrüchen. 

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