Zurück in den Beruf – Wiedereinstieg nach einem Burnout

Die Rückkehr ins Berufsleben nach einer psychischen Erkrankung ist ein grosser Schritt. Dieser Ratgeber zeigt auf, wie es gelingen kann – mit wertvollen Informationen für Betroffene, Angehörige und Arbeitgebende.
Person sitzt nachdenklich in öffentlichen Verkehrsmitteln und blickt aus dem Fenster.

Was ist ein Burnout?

Ein Burnout ist ein Zustand chronischer emotionaler, körperlicher und geistiger Erschöpfung. Diese Erschöpfung wird meist durch anhaltenden Stress auf mehreren Ebenen ausgelöst, ohne dass es Phasen der Erholung gibt. So gerät das Verhältnis zwischen Belastung und Ressourcen aus dem Lot.

Typische Symptome sind Schlaf­störungen, Leistungs­abfall und Entfremdung von der Arbeit. In der akuten Phase ist die betroffene Person oft nicht mehr fähig, ihren Aufgaben nachzugehen. Ein Burnout kann prinzipiell jeden treffen. Mit psychologischer Begleitung gibt es gute Chancen, wieder gesund zu werden.

Wichtig: Ein Burnout kann ähnliche Symptome haben wie eine Depression, wird aber unter Umständen anders behandelt. Deshalb ist eine fachärztliche Abklärung wichtig.

Psychische Erkrankungen – es kann jeden treffen

Prinzipiell kann jeder Mensch im Laufe seines Lebens psychisch erkranken und z.B. einen Burnout erleben. Das kann so weit gehen, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist. Junge Menschen sind verstärkt betroffen: Seit 2015 haben sich in der Altersgruppe unter 25 Jahren im Kanton Zürich die Fälle fast verdoppelt. Mittlerweile wird jede zweite Neurente in der Invaliden­versicherung wegen einer psychischen Krankheit ausgesprochen, so ein aktueller Bericht des Schweizer Fernsehens.

Der Nationale Gesundheitsbericht zur psychischen Gesundheit 2025 von Obsan stellt fest, dass die psychische Belastung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit einigen Jahren zunimmt. Die Corona-Pandemie hat dies nochmals verstärkt. So berichtet ein Fünftel der 16- bis 25-Jährigen über mittlere bis schwere Depressions­symptome. 

Für Arbeitgeber: Warum ist eine schnelle Rückkehr so wichtig?

Egal, ob jemand jünger oder älter ist: Eine psychische Erkrankung wie etwa ein Burnout ist sehr belastend für die betroffene Person und auch für ihr Umfeld herausfordernd. Damit die Erwerbs­unfähigkeit nicht zum Dauer­zustand wird, ist es entscheidend, die Person schnell und wirksam zu unterstützen.

Dazu gehört auch, eine Perspektive für die Rückkehr in die Arbeitswelt zu schaffen. Denn eine Berufs­tätigkeit hat neben dem monatlichen Einkommen viele weitere positive Auswirkungen: Sie stärkt das Selbst­bewusstsein und das Gefühl der Selbstwirksamkeit, fördert soziale Kontakte, strukturiert den Tagesablauf und ist idealerweise die Quelle von Freude und Sinnhaftigkeit.

Für Betroffene: So gelingt der Weg zurück in die Arbeitswelt

In der Schweiz gibt es klare Wege für eine Wiederein­gliederung in die Arbeitswelt: Die kantonalen Sozialver­sicherungs­anstalten (SVA) arbeiten eng mit der staatlichen Invaliden­versicherung (IV) zusammen. Sie verfügen über zahlreiche Angebote für betroffenen Menschen: Beratungen, Coachings, Umschulungen und Arbeitsversuche im Sinne einer schrittweisen Rückkehr ins Berufsleben. 

Je nach Ursache erbringen auch Kranken- oder Unfall­versicherungen Leistungen, zum Beispiel Taggelder, Therapien und Reha. Wichtig sind dafür vollständige Arzt­zeugnisse und das Einhalten von Fristen. Die Krankentag­geldversicherung oder die Pensions­kasse des Arbeitgebers unterstützt möglicher­weise ebenfalls, u.a. mit einem Angebot für Case Management. 

Ergänzend helfen regionale Anlaufstellen wie psychiatrische Ambulanzen, kommunale Beratungsstellen und Gesund­heitszentren sowie Selbsthilfe­gruppen und Online‑Communities beim Alltag und bieten emotionale Unterstützung.

Für Arbeitgeber und Vorgesetzte: So können Sie unterstützen

Bei der Rückkehr in den Beruf spielen Sie als Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Mit Ihrer Unterstützung können Sie der betroffenen Person die Rückkehr stark erleichtern und dazu beitragen, dass es ihr dauerhaft wieder besser geht.

Tipp: Fragen Sie – sofern versichert – nach der Möglichkeit eines Case Managements oder für die Prävention nach dem Betrieblichen Gesundheits­management.

  • Das Case Management bietet eine individuelle Betreuung der betroffenen Person bei ihrem Weg zurück ins Berufsleben. Es koordiniert zwischen Klient, Arbeitgeber, SVA, behandelnden Ärzten und privaten Versicherungen, unterstützt beim Erstellen von Wiederein­gliederungs­plänen und gleist bei Bedarf Arbeits­versuche auf. 
  • Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat das Ziel, auf präventiver Ebene gesunde Arbeits­bedingungen zu schaffen, z.B. durch Präventions­massnahmen und massgeschneiderte Schulungen. 
  • Schaffen Sie Transparenz: Definieren Sie klare Rollen, um die betroffene Person verlässlich zu begleiten und zu unterstützen. Nutzen Sie Wiederein­gliederungspläne, Ziele und Meilensteine. Gehen Sie gleichzeitig unbedingt sensibel mit Gesundheits­daten um und wahren Sie die Vertraulichkeit.
  • Nehmen Sie eine langfristige Perspektive ein: Fokussieren Sie sich auf eine nachhaltige Arbeits­fähigkeit statt einer schnellen Lösung. Das bedeutet, dass Sie den Rück­kehrplan regelmässig prüfen, bei Bedarf anpassen und auch bei einer beruflichen Neuorientierung unterstützen.
  • Zeigen Sie Wertschätzung und Respekt: Wer den Wiedereinstieg wagt, wächst über sich selbst hinaus. Diese Leistung verdient Anerkennung.

Wie können Vorgesetzte helfen, bevor jemand krank wird?

  • Achtsamkeit: Seien Sie aufmerksam für Warnsignale und scheuen Sie sich nicht, belastete Mitarbeitende auf feinfühlige Art anzusprechen und Ihre Unterstützung anzubieten.
  • Offenheit: Schaffen Sie eine Kultur, in der offen über Probleme, Heraus­forderungen und psychische Erkrankungen gesprochen werden kann und darf.
  • Unterstützung: Entlasten Sie Mitarbeitende in heraus­fordernden Lebens­phasen, z.B. durch Arbeitsplatz­anpassungen, flexible Arbeitszeiten oder reduzierte Aufgaben. Wer vom Team getragen wird, ist bei persönlichen und beruflichen Heraus­forderungen resilienter.

Welche Möglichkeiten für einen sanften Wiedereinstieg gibt es?

Es gibt viele Möglichkeiten, zum Beispiel diese:

  • Stufenweise Rückkehr: Die betroffene Person beginnt mit z.B. mit 20% - 50% und steigert das Pensum schrittweise. Auch ein Arbeits­versuch mit klar definierter Dauer ist möglich. Wichtig ist dabei, individuelle Belastungs­grenzen zu beachten.
  • Job‑Adjustments: Aufgaben, Arbeitszeiten oder Arbeitsort werden so angepasst, dass sie weniger belastend sind. Die wichtigsten Tätigkeiten werden definiert, um Überforderung zu vermeiden.
  • Rollenwechsel/Neuorientierung: Die Person wechselt in eine weniger belastende Funktion, bei Bedarf absolviert sie eine Umschulung oder eine gezielte Weiterbildung.
  • Teilzeit kombiniert mit Weiterbildung/Coaching: Die Person kombiniert ein reduziertes Pensum mit einem Kompetenz­aufbau und schafft sich so neue Perspektiven.
  • Flexibles Arbeiten: Gleitzeit, Homeoffice‑Optionen und unter­stützende Tools ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Erholung und Arbeitsan­forderungen.
    Wiederein­stiegsplan: Die betroffene Person definiert mit Vorgesetztem, Personalabteilung und Case Manager Meilen­steine, Zuständigkeiten und Evaluationspunkte. 

Wichtig ist in jedem Fall, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit.

Für Betroffene

Starten Sie mit der SVA/IV-Reintegration und holen Sie sich Unter­stützung über regionale Anlaufstellen; klären Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt den Stufen­plan und halten Sie Verein­barungen schriftlich fest.

Für Arbeitgeber/KMU

Kontaktieren Sie Zurich, um mit Unter­stützung des Case Managements einen individuellen Wieder­ein­gliederungs­plan zu entwickeln und nach­haltig umzusetzen.

Burnout: Was nun?

  • Nach einem Gespräch mit einer Fachperson wird ein Behandlungs­plan erstellt. Dazu gehören in der Regel eine Psychotherapie, allenfalls Medikamente oder eine Reha.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Krank­schreibung. Möglicher­weise wird er Ihnen einen Case Manager zur Verfügung stellen, der Sie individuell begleitet.
  • Wenn es Ihnen wieder besser geht, können Sie mit Ihrem Vorgesetzten und der Personal­abteilung einen stufenweisen Rück­kehrplan vereinbaren. Halten Sie das Vereinbarte gemeinsam schriftlich fest.
  • Klären Sie Ihre soziale und finanzielle Absicherung: Prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen aus Kranken- und Unfallversicherung sowie aus IV und SVA zustehen. Informieren Sie sich über Fristen, notwendige Nachweise und Arzt­zeugnisse und dokumentieren Sie alle wichtigen Unterlagen.
  • Nutzen Sie Unterstützungsangebote: Das können Privat­personen, Fachpersonen von SVA/IV und regionale Anlaufstellen sein oder ein Case Manager, der über die Versicherung Ihres Arbeitgebers zum Einsatz kommt.
  • Schaffen Sie sich eine Tages­struktur und achten Sie auf Selbstfürsorge: Setzen Sie sich realistische Ziele, achten Sie auf Schlaf und Bewegung, pflegen Sie soweit möglich soziale Kontakte und erhöhen Sie Belastungen nur schrittweise.
  • Kontaktieren Sie bei einer akuten Krise sofort professionelle Hilfe.

Zurück ins Berufsleben: das Engagement von Zurich

Die Versicherung Zurich unterstützt Personen, die aufgrund Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Dabei kooperiert sie mit den zuständigen IV-Stellen der Sozial­versicherungs­anstalten in Zürich, St. Gallen, Waadt und im Tessin. Zurich Schweiz engagiert sich aus Überzeugung für Menschen, die den Weg zurück in die Arbeitswelt suchen. Die Kontakt­aufnahme für einen Arbeits­versuch läuft jeweils über die zuständigen IV-Stellen. Dort können sich Betroffene oder deren Wiederein­gliederungs­coach melden.

Weitere Infos finden Sie hier

Tipps für die Selbstfürsorge

Eine psychische Erkrankung kann jeden Menschen treffen. Wenn Sie den Mut und die Kraft haben, nach längerer Arbeits­unfähigkeit wieder ins Berufsleben zurückzukehren, verdient das Respekt und Anerkennung. Mit diesen Verhaltens­weisen können Sie sich selbst etwas Gutes tun:

  • Planen Sie kleine, realistische Schritte auf Ihrem Weg zum Ziel.
  • Schaffen Sie eine klare Tagesstruktur, achten Sie auf ausreichend Schlaf, Bewegung und gesunde Ernährung.
  • Suchen Sie aktiv soziale Unterstützung.
  • Hören Sie auf Ihre innere Stimme: Was tut Ihnen gut – und was nicht?
  • Nehmen Sie Ihre Erfolge und Meilensteine bewusst wahr und freuen Sie sich darüber.
  • Suchen Sie fachliche Hilfe, wenn Ängste, anhaltende Schlafprobleme oder Hoffnungs­losigkeit Ihren Alltag stark einschränken. 
  • Kontaktieren Sie in einer akuten Krise eine Notfall-Hotline.

Notfall-Hotlines sind rund um die Uhr erreichbare Hilfsangebote für Krisen­reaktionen oder akute Gefährdungs­lagen. In der Schweiz typischerweise:

  • Notrufnummer 144 – medizinischer Notfall im Gesundheits­wesen; mehrsprachig, schnell erreichbar.
  • Dargebotene Hand 143 – kostenlose, anonyme Krisen­beratung rund um die Uhr (Psychische Krisen, Suizidgedanken, emotionaler Stress).
  • Notruf 112 – europaweiter Notruf bei akuten gefährlichen Situationen (Feuerwehr/Rettung/Polizei).
  • Für Jugendliche: 147 (Schweiz) – Telefon- und Chatberatung speziell für Jugendliche.
  • Psychische Krisen ausserhalb der Notaufnahme: regionale psychiatrische Notdienste oder Krisenzentren der Kantone.

Dieser Ratgeber wurde geschrieben von

>Katrin Schnettler

Katrin Schnettler

Senior Content Strategist

Als Senior Content Strategist bei Zurich Schweiz schreibt Sie über Versicherungsthemen, die den Alltag einfacher und sicherer machen.