Eine Frau telefoniert im Auto

Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte, Treuhänder und Berater

Rundum abgesichert mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung: Die Zurich Berufshaftpflichtversicherung bietet individuelle Versicherungslösungen für freiberuflich tätige Personen. Dank dem Know-how unseres Schweizer Spezialistenteams sind Rechtsanwälte, Treuhänder und Unternehmensberater sowie ihre Mitarbeitenden umfassend gegen Schadenersatzforderungen abgesichert.

Berufshaftpflicht­versicherung im Überblick

Die Tätigkeit als freiberuflicher Anwalt, Treuhänder oder Berater birgt besondere Risiken. Mit der Berufshaftpflichtversicherung von Zurich müssen Sie sich bei Schadenersatzforderungen Dritter keine Sorgen machen. Zurich sichert Sie, Ihre Partner und Ihr Personal mit individuell zugeschnittenen Lösungen umfassend ab.

  • Umfangreiche Grundversicherung für Ihre individuelle Sicherheit
  • Weltweite Deckung für Vermögens-, Personen- und Sachschäden
  • Vorsorgeversicherung für neu eintretende Mitarbeitende und Nachdeckung infolge Geschäftsaufgabe oder Todesfall
  • Vertieftes Know-how und effiziente Schadenabwicklung dank eigenem Spezialistenteam
  • Netzwerk in der ganzen Schweiz mit Prozessanwälten, Wirtschaftsprüfern, Finanz- und Steuerspezialisten sowie technischen Sachverständigen

Übrigens:
Alle Berufshaftpflichtversicherungen von Zurich bieten Ihnen frei wählbare Zusatzdeckungen – z.B. für Rechtsschutz in Straf-, Aufsichts- und Verwaltungsverfahren; Verwaltungsratsmandate in Drittgesellschaften (Organtätigkeit); Schutz bei grobfahrlässigen Handlungen; Verzicht auf Kündigung im Schadenfall.

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10% Kombinationsrabatt

Sichern Sie sich eine vergünstigte Jahresprämie: Bei der Kombination von Sach- und Haftpflichtversicherung ist ein Rabatt von 10% möglich.

Für diese Beraterberufe ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung sinnvoll

  • Rechtsanwälte, Notare, Mediatoren, Rechtsberater ohne Anwaltspatent
  • Unternehmensberater
  • Treuhänder, Buchhalter, Steuerberater, Immobilienverwalter, Immobilienschätzer, Bauherrentreuhänder, Wirtschaftsprüfer/Revisoren
  • Versicherungsvermittler, Vermögensverwalter, Pensionsversicherungsexperten
  • Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen sowie Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen

Übrigens:
Die Grund- und Zusatzversicherungen lassen sich individuell für Ihre Bedürfnisse und Dienstleistungen zusammenstellen. Sie finden entsprechende Lösungen zusammengefasst unter Anwaltsberufe, Treuhandwesen oder Unternehmensberater.

Berufshaft­pflicht­versicherung für Anwälte

Als Rechtsanwalt, Notar, Mediator oder Rechtsberater ohne Anwaltspatent sind Sie besonderen Risiken ausgesetzt: Bei Fehlern sind Sie gegenüber Ihren Mandanten schadenersatzpflichtig. Die Berufshaftpflicht­versicherung von Zurich ist auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Berufsgruppe zugeschnitten und berücksichtigt die vorgeschriebenen gesetzlichen Versicherungspflichten. So sind Sie abgesichert gegen Ansprüche aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen – Beispiele:

  • Fristversäumnisse
  • Fehler im Rahmen der Prozessführung, juristische Falschberatung
  • Fehlerhafte Steuerberatung
  • Verlust von Dokumenten
  • Liquidation nach Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

Übrigens:
Die Zusatzdeckungen für die Liquidationstätigkeit nach OR/ZGB ergänzen die Grundversicherung optimal.

Wenn Sie eine individuelle Offerte wünschen, füllen Sie bitte das nachfolgende Offertanforderungsformular aus.

Berufshaft­pflicht­versicherung für Treuhänder

Im beruflichen Umfeld des Treuhandwesens ist es wertvoll, sich gegen Schaden­ersatz­forderungen abzusichern. Die Zurich Berufshaftpflichtversicherung ist ausgerichtet auf die verschiedenen Tätigkeiten und Dienstleistungen in Ihrem Umfeld wie z.B. Treuhänder, Buchhalter, Steuerberater, Immobilienverwalter, Vermögensverwalter oder Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen und Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen.

Mit der Berufshaftpflichtversicherung von Zurich sind Sie abgesichert gegen Ansprüche aus Sorgfaltspflichtverletzungen gemäss der gesetzlichen Haftpflicht, die sich z.B. ergeben können aus:

  • Fristversäumnissen
  • Fehlerhafter Steuerberatung oder Versicherungsvermittlung
  • Fehlern in der Buchhaltung oder bei Gesellschaftsgründungen
  • Verlust von Dokumenten
  • Liquidation nach Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

Übrigens:
Die Zusatzdeckungen für die Liquidationstätigkeit nach OR/ZGB ergänzen die Grundversicherung optimal.

Wenn Sie eine individuelle Offerte wünschen, füllen Sie bitte das nachfolgende Offertanforderungsformular aus. 

Berufshaft­pflicht­versicherung für Unternehmens­berater

Unternehmensberater gehen immer wieder das Risiko ein, dass ihre Kunden sie für eine falsche Beratung haftbar machen wollen. Die Zurich Berufshaftpflicht­versicherung schützt Sie gegen Vermögensschäden, die sich z.B. ergeben können aus:

  • Fehlerhaftem Projektmanagement
  • Fehlern in der Analyse von Prozessen
  • Falschberatung
  • Verlust von Dokumenten

Wenn Sie eine individuelle Offerte wünschen, füllen Sie bitte das nachfolgende Offertanforderungsformular aus. 

Kombinationsrabatt für Sach- und Haftpflichtversicherung

Folgende Berufsgruppen erhalten 10% Kombinationsrabatt für Ihre Unternehmensversicherung:

  • Anwälte, Treuhänder, Berater
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • IT-Technologieanbieter

Der Rabatt gilt in folgenden Fällen:

  • Bei Neuabschluss einer Sach- und Haftpflichtversicherung
    Ihr Unternehmen schliesst gleichzeitig neu eine Sachversicherung und neu eine Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung) ab. 

    Sie erhalten 10% Rabatt auf beide Versicherungen.

  • Bei Neuabschluss einer Sach- oder Haftpflichtversicherung
    Sie haben bereits eine Sachversicherung bei Zurich und schliessen nun neu auch eine Zurich Haftpflichtversicherung (Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung) ab – oder umgekehrt. 

    Sie erhalten 10% Rabatt auf die neu abgeschlossene Versicherung.

In diesen Fällen gilt der Rabatt nicht:

  • Wenn nur zwei Versicherungen derselben Produktkategorie abgeschlossen werden, also z.B. zwei Sachversicherungen.
  • Wenn der Versicherungsvertrag, für den der Rabatt gelten soll, nicht neu abgeschlossen wird (z.B. Verlängerung, Anpassung, Ersatz, Erneuerung oder Mutation eines bestehenden Vertrags).
  • Wenn bei dem Versicherungsvertrag, für den der Rabatt gelten soll, eine Minimalprämie angewendet wird.
  • Wenn Sie nicht einer der oben genannten Berufsgruppen zugehören
 

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