Ist eine Haftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe obligatorisch?
Grundsätzlich nein. In Ausnahmefällen können kantonale Regelungen für bestimmte Tätigkeiten eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorsehen.
Die Grundversicherung schützt Sie in Ihrer Tätigkeit umfangreich und kann individuell durch Zusatzdeckungen ergänzt werden.
Kommen Dritte zu Schaden, kümmern wir uns um die finanziellen Forderungen und wehren unbegründete Ansprüche ab. Entstehen dabei Anwalts- und Gerichtskosten, übernehmen wir diese.
Die Grundversicherung deckt automatisch branchenübliche Nebenrisiken wie unter anderem den Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Teilnahme an Märkten ab.
Grundsätzlich nein. In Ausnahmefällen können kantonale Regelungen für bestimmte Tätigkeiten eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorsehen.
Ja, sofern es sich um ungerechtfertigte Ansprüche handelt, ist dies im Rahmen des Versicherungsschutzes abgedeckt.
Ja, denn der Rechtsschutz beschränkt sich nur auf die mit der Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirtinnen und Landwirte abgedeckten Schadenfälle. Für einen umfassenderen Rechtsschutz benötigen Sie eine separate Rechtsschutzversicherung (z.B. Orion).
Die Versicherung ist weltweit für eintretende Schäden gültig. Ausgenommen davon sind die USA und Kanada.
Milchwirtschaftsbetriebe, Alpwirtschaftsbetriebe, Betriebe im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Rebbau mit oder ohne eigener Kelterung, Reitschulen und Reitställe, Pferdepensionen, Zuchtbetriebe, Mastbetriebe, Eierlegebetriebe.
Sie können verschiedene Nebentätigkeiten wie z.B. Dienstleistungen oder bauhandwerkliche Tätigkeiten für Dritte sowie Klauenschneider/Hufpfleger zusätzlich mitversichern. Voraussetzung ist, dass die Nebentätigkeiten von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind. Fehlt diese Voraussetzung, ist für diese Tätigkeiten eine separate Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Zurich bietet eine Versicherungssumme von 5 oder 10 Millionen Schweizer Franken an.
Für die Prämienberechnung benötigen wir, je nach Haupttätigkeit, die landwirtschaftliche Nutzfläche in Hektaren, die Anzahl Tiere oder den Betriebsumsatz.





