Informationsaustausch

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist als Folge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen Anliegen der Weltgemeinschaft geworden.

Die OECD hat einen neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen (AIA) erlassen, zu dessen Umsetzung sich auch die Schweiz verpflichtet hat.

Ab 1. Januar 2017 müssen Schweizer Finanzinstitute die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden abklären. Falls der Kunde im Ausland steuerlich ansässig ist oder diesbezüglich nicht widerlegte Indizien bestehen, sind die Finanzinstitute verpflichtet, dies der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu melden, sofern die Schweiz mit dem betreffenden Staat ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. Ab 2018 wird die ESTV Informationen über die Finanzkonten und Lebensversicherungsverträge mit Steuerbehörden der AIA-Partnerstaaten austauschen.

Es obliegt dem Versicherungsnehmer oder der aus der Police/Konto berechtigten Person, selbständig abzuklären, ob beziehungsweise inwieweit die Vermögenswerte oder Erträge daraus einer Steuerpflicht unterstehen. Zurich macht keine Steuerberatung. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF bietet dazu noch mehr Informationen sowie den Stand der bisher mit den AIA-Partnerschaften abgeschlossenen Abkommen.

Welche Informationen werden ausgetauscht?

Informationen zum Steuerpflichtigen

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Steuerliche Ansässigkeit
  • Steueridentifikationsnummer

Informationen zum Finanzkonto / Lebensversicherungsvertrag

  • Konto- und Policennummer
  • Kontostand oder -wert
  • Zinsen / Erträge von Konten und Kapitalisationsgeschäften
  • Rückkaufswert bei rückkaufsfähigen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sowie Kapitalisationsgeschäften
  • Auszahlungen, z. B. bei Ablauf, Rückkauf, Renten oder Leistungsfällen

Wann werden zum ersten Mal Steuerdaten ausgetauscht?

Zurich ist verpflichtet, ab 1. Januar 2017 die relevanten Daten zu erheben und jeweils im Folgejahr bis Ende Juni an die ESTV zu melden. Die erste Meldung für die Werte des Jahres 2017 wird Ende Juni 2018 erfolgen.