Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG («Zurich»). Sie verlost unter allen Teilnehmenden die im Wettbewerb beschriebenen Wettbewerbspreise einzeln an drei unterschiedliche Gewinnerinnen oder Gewinner. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Offertanfrage über das Webformular auf zurich.ch, telefonisch oder persönlich über den Kundenberater; ein rechtlicher Vertragsabschluss ist nicht erforderlich. Am Wettbewerb können alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und handlungsfähig sind. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Zurich Insurance Group und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Generalagenturen von Zurich. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Abschluss eines Vertrags ist für die Teilnahme nicht zwingend und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Alternativ kann am Wettbewerb auch per E-Mail teilgenommen werden. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail an MarketingSchweiz@zurich.ch mit dem Betreff «Cyber-Gewinnspiel» und Ihren Kontaktdaten. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist der 30. Juni 2022 (24.00 Uhr). Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden bis 31. Juli 2022 schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. 

Die rechtliche Einforderung des Gewinns ist ausgeschlossen und es erfolgt keine Barauszahlung. Es wird vorbehalten, bei der Vergabe des Gewinns die Daten der Teilnehmenden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zurich bzw. die Unternehmen der Zurich Insurance Group in der Schweiz und deren Generalagenturen können für die Nichtvergabe des Gewinns aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben (z.B. unvollständige oder falsche Adressangabe der Gewinner), die Qualität von Drittleistungen sowie deren Ausfall nicht haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall keine Ausrichtung von Ersatzleistungen oder Schadenersatz. Gewinne sind nur mit Genehmigung von Zurich auf eine andere Person übertragbar. Die Gewinnweitergabe muss ohne Gegenleistung erfolgen. Die entgeltliche Weiterveräusserung des Gewinns ist somit ausgeschlossen; bereits der Veräusserungsversuch führt zur (nachträglichen) Disqualifizierung des Gewinners bzw. der Gewinnerin und zum Entzug bzw. Rückforderung des Gewinns. 

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Zurich ihre im Rahmen dieses Wettbewerbs erhobenen Daten für Marketingzwecke verwendet, z.B. elektronische oder postalische Mailings oder eine telefonische Kontaktaufnahme.