Pannenhilfe Basic inklusive Ersatzfahrzeug: Sichert Sie in der Schweiz und in Europa ab, wenn Ihr Auto z.B. aufgrund einer Panne oder einer Kollision nicht mehr fahrtüchtig ist.
Die Pannenhilfe für Fahrräder und Motorfahrräder ist ebenfalls mitversichert.
Reisegepäck: Zurich übernimmt bei Verspätung die Kosten und entschädigt dieses bei Beschädigung und Verlust.
Ja, bei Versicherungspolicen ab AVB Ausgabe 06.2019 ist dies mitversichert.
Nein, ausser wenn
- der Arbeitsvertrag der versicherten Person unerwartet durch den Arbeitgeber gekündigt wird (eine selbstverschuldete Kündigung ist nicht versichert);
- der beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) als arbeitslos gemeldete Versicherte Auflagen vom RAV befolgen muss oder ein neues Arbeitsverhältnis annimmt; und als direkte Folge davon die bereits gebuchte Reise nicht antreten kann;
Versichert ist das Reisegepäck, welche die versicherten Personen zum persönlichen und privaten Gebrauch auf einer Reise mitführen oder einer Transportunternehmung zur Beförderung ans Reiseziel übergeben, bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme.
Schäden am Reisegepäck
Versichert sind Schäden am Reisegepäck durch Diebstahl oder durch plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Fallschirme, Gleitschirme, Hängegleiter und Kitesurfingausrüstungen sind nur gegen Diebstahl oder Verlust versichert.
Gepäckverspätung
Versichert sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen von Ersatzgegenständen bis maximal 30% der Versicherungssumme, wenn das zur Beförderung übergebene Reisegepäck verspätet ausgeliefert wird.
Ja, die Repatriierung ist bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall der versicherten Person an den ständigen Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bzw. das dortige Spital versichert.
Weiter sind die Kosten für die Bergung und Überführung des Leichnams eines Versicherten an den Wohnort in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein versichert.
Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeerrand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.
In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.