- Schritt für Schritt zum Führerausweis
- Mit diesen Kosten muss man rechnen
- So kann man Kosten sparen
- Mit dem «L» unterwegs – Voraussetzungen für Lernfahrer und Begleitpersonen
- Die ideale Übungsstrecke wählen
- Vor dem Losfahren: Letzte Vorbereitungen
- Gut versichert zum 1. Mal hinters Steuer
- Sind Sie bereit für die erste Lernfahrt? Testen Sie Ihr Wissen.
Schritt für Schritt zum Führerausweis
Der Weg zum Führerausweis ist ein spannendes Abenteuer, das mit der richtigen Vorbereitung deutlich entspannter verläuft. In diesen fünf Schritten geht es sicher und auf direktem Weg zum Ziel:
Schritt 1: Lernfahrgesuch stellen

Bereits ein bis zwei Monate vor dem 17. Geburtstag kann man in der Schweiz ein Lernfahrgesuch einreichen. Das braucht es dazu:
- Nothilfekurs absolvieren: Der Kursnachweis ist erforderlich, um das Lernfahrgesuch einzureichen.
- Augen testen lassen: Ein aktueller Sehtest bei einer anerkannten Fachperson ist ebenfalls Pflicht.
- Ein aktuelles Passfoto machen: Dem Lernfahrgesuch muss ein aktuelles Porträtfoto beigelegt werden.
- Gesuch stellen: Das Antragsformular ist auf der Website des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamts erhältlich.
Tipp: Alles rund ums Lernfahrgesuch – kompakt erklärt auf fuehrerausweise.ch – inklusive Voraussetzungen, rechtlichen Vorgaben und den Kontaktdaten der kantonalen Strassenverkehrsämter.
Schritt 2: Theorieprüfung absolvieren

Jetzt wird gelernt! Sobald das Lernfahrgesuch gestellt ist, beginnt die Vorbereitung auf die Theorieprüfung. Dabei helfen:
- Grundlagen lernen: Das nötige Wissen über Verkehrsregeln und Verkehrssituationen aneignen
- Theoriefragen üben: Lern-Apps wie iTheorie oder die BLINK Theorie App helfen beim Üben
- Technik kennen: Ab dem 1. Juli 2025 sind auch Kenntnisse zu Fahrassistenzsystemen Teil der Theorie- und der praktischen Führerprüfung. www.smartrider.ch
Wer sich sicher fühlt, meldet sich zur Theorieprüfung an. Nach bestandener Prüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt – damit dürfen Lernfahrerinnen und Lernfahrer mit Begleitung hinters Steuer!
Wissenswert: Ab 2025 löst der elektronische Lernfahrausweis den Papierausweis schrittweise in allen Kantonen ab.
Schritt 3: Fahrpraxis sammeln

Übung macht den Meister – und genau darum geht es in diesem Schritt:
- Fahrstunden nehmen: Eine Fahrschule mit erfahrenen Fahrlehrpersonen und einem strukturierten Ausbildungsprogramm ist die ideale Begleitung für die ersten Kilometer hinter dem Steuer. Im Durchschnitt werden 30 Fahrstunden bis zur praktischen Prüfung absolviert.
- Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen: Der VKU ist obligatorisch und vermittelt wichtiges Hintergrundwissen.
- Individuell üben: Private Lernfahrten mit einer Begleitperson helfen, das Gelernte aus der Fahrschule zu vertiefen – vorher aber unbedingt die Versicherungsbedingungen des benutzten Fahrzeugs prüfen (Mehr dazu im Abschnitt Gut versichert zum 1. Mal hinters Steuer).
Wichtig: Um Sicherheit und Routine aufzubauen, empfiehlt es sich, möglichst viele verschiedene Verkehrssituationen zu trainieren – etwa Fahrten auf der Autobahn, bei Nacht oder im dichten Stadtverkehr.
Schritt 4: Fahrprüfung absolvieren

Sicher unterwegs? Dann steht der grosse Moment bevor:
- Zur Fahrprüfung anmelden: Der Prüfungstermin wird direkt beim Strassenverkehrsamt vereinbart.
- Prüfung bestehen: Mit guter Vorbereitung und viel Fahrpraxis lässt sich die Nervosität deutlich senken.
Geschafft! Wer die praktische Prüfung besteht, erhält den Führerausweis auf Probe und darf nun alleine Auto fahren – ein riesiger Meilenstein auf dem Weg zur Unabhängigkeit.
Schritt 5: Unbefristeten Führerausweis beantragen

Danach geht es in den Endspurt:
- WAB-Kurs absolvieren: Innerhalb von drei Jahren muss der Weiterbildungskurs für Neulenker absolviert werden.
- Unbefristeten Führerausweis beantragen: Nach erfolgreichem Abschluss des WAB-Kurses und Ablauf der dreijährigen Probezeit wird der definitive Führerausweis ausgestellt.
Der Führerausweis in der Tasche – ein echter Erfolgsmoment! Ab jetzt beginnt ein neuer Abschnitt voller Freiheit und Selbstständigkeit.
Mit diesen Kosten muss man rechnen
Autofahren lernen ist nicht günstig. Die Kosten variieren je nach Kanton und Anbieter. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Bausteine und einen Richtwert für die Kosten.
Kosten | |
Nothilfekurs & Sehtest | CHF 150 |
Apps & verschiedene Hilfsmittel | CHF 50 |
Theorieprüfung & Lernfahrausweis | CHF 100 |
Fahrstunden (30 Stunden à 50 Min.) | CHF 2’700 |
Verkehrskundeunterricht (VKU) | CHF 200 |
Praktische Fahrprüfung & Führerschein auf Probe | CHF 150 |
WAB-Kurs | CHF 350 |
Unbefristeteter Führerausweis | CHF 20 |
Gesamtkosten | CHF 3’720 |
So kann man Kosten sparen
- Mithilfe von privaten Übungsfahrten mit einer erfahrenen Begleitperson lassen sich die Anzahl der kostenpflichtigen Fahrstunden reduzieren.
- Viele Fahrschulen bieten Rabatte bei der Buchung von Fahrstunden-Paketen an.
- Kostenlose oder kostengünstige Apps und Online-Kurse helfen bei der Vorbereitung auf die Theorieprüfung.
Mit dem «L» unterwegs – Voraussetzungen für Lernfahrer und Begleitpersonen
Bevor es das erste Mal gemeinsam auf die Strasse geht, gibt es für Lernfahrerinnen und Lernfahrer und ihre Begleitpersonen unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- Mindestalter: 17 Jahre
- Gültiger Lernfahrausweis der Kategorie B
- 0,0 Promille Alkoholgrenze
- Mindestalter: 23 Jahre
- Seit mindestens drei Jahren im Besitz eines unbefristeten Führerausweises der Kategorie B
- 0,0 Promille Alkoholgrenze
- Muss während der Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen (Ausnahmen: Übungsplätze, Rückwärtsfahren oder Parkieren)
- Darf pro Jahr nur eine Person ausserhalb der eigenen Familie zu Übungsfahrten begleiten
- Muss eingelöst und obligatorisch haftpflichtversichert sein
- Handbremse muss für die Begleitperson jederzeit erreichbar und bedienbar sein
- Während der Fahrt muss am Fahrzeugheck ein weisses «L» auf blauem Grund gut sichtbar angebracht sein
- Lernfahrten nur innerhalb der Schweiz zulässig
- Autostrassen und Autobahnen dürfen erst bei Prüfungsreife befahren werden.
Die rechtlichen Vorgaben können ändern – Begleitpersonen sollten sich deshalb frühzeitig bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die ideale Übungsstrecke wählen
Aller Anfang ist schwer – aber mit der passenden Strecke fällt der Einstieg leichter. Einfache und übersichtliche Strecken helfen, Sicherheit am Steuer aufzubauen und neue Fahrmanöver stressfrei zu üben. Nach den ersten Kilometern kann die Schwierigkeit angepasst an den jeweiligen Lernfortschritt sukzessive gesteigert werden.
- Ruhige Startbedingungen: Auf verkehrsarmen Strassen kann der Lernende sich in Ruhe an das Fahrzeug und die Grundfunktionen gewöhnen.
- Steigerung der Anforderungen: Sobald der Lernende etwas sicherer ist, lassen sich schrittweise anspruchsvollere Situationen einbauen: Überlandfahrten, Kreisverkehre, einfache Stadtfahrten oder leichte Steigungen und Gefälle.
- Verkehrssituationen gezielt üben: Planen Sie gezielt Fahrten, um bestimmte Fähigkeiten zu trainieren: Parkieren, Rückwärtsfahren, Spurwechsel, Einspuren vor Kreuzungen oder das Verhalten auf Hauptstrassen.
- Autobahnen erst bei Prüfungsreife: Autostrassen und Autobahnen dürfen Lernende erst befahren, wenn der Termin für die praktische Fahrprüfung bestätigt ist.
- Vorbereitung ist alles: Dank vorgängiger Besprechung der geplanten Route und der Lernziele wissen Lernende, worauf sie achten sollen und können sich besser konzentrieren.
Tipps: Strecken wählen, die die Begleitperson gut kennt und Kartendienste nutzen, um fürs Üben grosse Parkplätze in der Nähe zu finden.
Vor dem Losfahren: Letzte Vorbereitungen
Ein kurzer Check vor dem Start – und Sie sind auf der sicheren Seite. So läuft die Lernfahrt korrekt ab, und es fehlt unterwegs nichts Wichtiges.
Versicherungen und Dokumente
- Ist der Lernfahrausweis eingepackt?
- Hat die Begleitperson den unbefristeten Führerausweises der Kategorie B dabei?
- Haben beide ihre Identitätskarte oder ihren Pass an Bord?
- Ist der Fahrzeugausweis griffbereit?
Auto
- Ist die L-Tafel korrekt am Heck montiert?
- Funktionieren alle Lichter?
- Beträgt das Reifenprofil mindestens 1.6 mm?
- Sind die Scheibenwischer und die Scheibenwischanlage funktionsfähig?
- Ist genügend Treibstoff im Tank?
- Sind Sitzposition und Spiegel richtig eingestellt?
Dann kann es losgehen: Gute Fahrt!
Alles rund um Sicherheit für Junglenkerinnen und Junglenker.
Gut versichert zum 1. Mal hinters Steuer
Vor einer Lernfahrt mit einer Begleitperson ist es ratsam den Versicherungsschutz des benutzten Fahrzeugs abzuklären. Die Autohaftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und deckt Schäden an Dritten – auch bei Lernfahrten. Allerdings kann der Selbstbehalt bei Fahranfängern und Junglenkern bis 25 Jahre höher sein.
- Voll-/Teilkasko: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung empfiehlt sich eine Kaskoversicherung. Ob Hagel, Diebstahl oder Steinschlag – die Teilkasko springt ein, wenn etwas Unerwartetes passiert. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Kollisionsschäden am eigenen Auto – egal, ob durch einen Zusammenprall mit einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis wie einem Zaun oder Garagentor.
- Fremdlenkerversicherung: Diese Zusatzversicherung in der Privathaftpflichtversicherung der Begleitperson deckt bei Lernfahrten Schäden am benutzten fremden (privaten) Motorfahrzeug ab. Der Versicherungsschutz ist in der Regel gegeben, wenn die verantwortliche Begleitperson und der Fahrzeughalter nicht im gleichen Haushalt wohnen.
- Rechtsschutz: Hilft bei Streitfällen oder Unfällen mit rechtlicher Unterstützung.
Unbedingt beachten: Für Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 Jahren gelten bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen oft besondere Bedingungen – etwa ein erhöhter Selbstbehalt oder ein sogenannter Junglenkerzuschlag.
Kein eigenes Auto? Mit einem Sharing-Dienst oder einem Auto-Abo kann man günstig üben – oft inklusive Versicherung.
Sind Sie bereit für die erste Lernfahrt? Testen Sie Ihr Wissen.
Wie alt muss ein Lernfahrer mindestens sein, um einen Lernfahrausweis der Kategorie B zu beantragen?
- 17 Jahre
Wie viele Jahre muss die Begleitperson mindestens im Besitz des unbefristeten Führerausweises der Kategorie B sein?
- 3 Jahre
Darf ein Lernfahrer auf Autostrassen und Autobahnen fahren?
- Ja, aber nur bei Prüfungsreife und mit einem definitiven Prüfungstermin
Welche Promillegrenze gilt für Lernfahrer und Begleitpersonen während der Lernfahrten?
- 0,0 Promille
Wie muss das Fahrzeug während der Lernfahrt gekennzeichnet sein?
- Mit einem weißen «L» auf blauem Grund
Wie viele Personen ausserhalb der Familie darf eine Begleitperson pro Jahr auf Übungsfahrten begleiten?
- Eine Person
Welche Versicherung ist in der Schweiz obligatorisch, um Schäden an Dritten zu decken?
- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Welcher Versicherungsbaustein empfiehlt sich, wenn das Übungsfahrzeug einer Person ausserhalb des eigenen Haushalts gehört?
- Fremdlenkerversicherung